Die U-Untersuchungen für Kinder

Text: K. L. (Stillberaterin) / Letzte Aktualisierung: 24.01.2024

U-Untersuchungen für Kinder
Die U-Untersuchungen sind Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. - Foto: © creo77

Wichtige Früherkennungsuntersuchungen für Ihr Kind

Die Gesundheit und das Wohlergehen des Kindes sollten allen Eltern am Herzen liegen. Fast alle Mütter und Väter achten im Alltag auf Ihren Nachwuchs und beobachten genau, ob sich ihr Kind normal entwickelt. Doch wir Eltern sind nun mal in medizinischen Dingen nur Laien und daher oft nicht in der Lage, eventuelle Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig zu erkennen. Aus diesem Grund gibt es die so genannten U-Untersuchungen. Die Früherkennungsuntersuchungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt worden und zählen zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse - das heißt, dass jedes Kind auf diese Untersuchungen einen Anspruch hat und die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden.

Welche / wieviele U-Untersuchungen für Kinder gibt es?

Insgesamt werden 12 U-Untersuchungen für Kinder angeboten. Plus 2 J-Untersuchungen für Jugendliche.
Die erste dieser U's - die Neugeborenen-Erstuntersuchung - die U1 erfolgt etwa 2 - 4 Stunden nach der Geburt. Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie für Ihr Baby ein gelbes Vorsorgeheft, auch U Heft genannt.
Darin werden von nun an alle Untersuchungsergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen festgehalten. In vorgegebenen Abständen sind die Eltern aufgerufen, ihr Kind bei dem behandelnden Kinderarzt vorzustellen. Je jünger ein Kind ist, desto häufiger sind die Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen. Die letzte ist die U 11 - diese wird zwischen dem 10. und 11. Lebensjahr durchgeführt.

Wie läuft aber nun solch eine U Untersuchung ab?

Zuerst einmal: vereinbaren Sie bitte mit der Sprechstundenhilfe des Kinderarztes einen Termin. Der Arzt nimmt sich für Sie und Ihr Kind sehr viel Zeit und diese Zeit muss eingeplant werden. Nun ist es soweit und Sie betreten mit Ihrem Kind die Praxis. Hoffentlich haben Sie an das gelbe Vorsorgeheft und an den Impfausweis gedacht. Eventuelle Fragen ihrerseits oder Auffälligkeiten des Kindes haben Sie sich im Idealfall auf einen Zettel notiert. So sind Sie bestens für diesen Termin gewappnet und auch etwas Aufregung kann Sie nicht aus dem Konzept bringen.

Zuerst wird die Schwester Ihren Nachwuchs wiegen und die Größe sowie den Kopfumfang feststellen. Danach werden Sie in das Sprechzimmer gerufen. Der Kinderarzt wird Sie nun zu Ihrem Kind befragen. Ihn interessiert, wie sein Verhalten ist, ob es Probleme mit der Nahrungsaufnahme gibt, ob in der Zeit zwischen der letzten Vorsorgeuntersuchung und dem heutigen Tag irgendwelche Krankheiten aufgetreten sind und wie Sie generell die Entwicklung Ihres Kindes beurteilen. Machen Sie sich Sorgen um Ihren Nachwuchs oder finden Sie seine Entwicklung nicht altersgemäß - jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um dem Arzt von Ihren Bedenken zu erzählen.

Es folgt eine gründliche körperliche Untersuchung um eventuelle Erkrankungen, Entwicklungsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten festzustellen. Größere Kinder müssen bei der U-Untersuchung auch kleinere Test durchführen - so kann der Arzt die Motorik, das Seh- und Hörvermögen, die Sprachentwicklung sowie die soziale Entwicklung beurteilen. Keine Sorge - bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder geht es nicht darum "perfekt" zu sein und eine ganz bestimmte "Norm" zu erreichen. Natürlich gibt es Entwicklungskurven und allgemeine Vorgaben, zu welcher Zeit ein Kind in einem bestimmten Alter gewisse Fähigkeiten besitzen sollte. Aber Kinder entwickeln sich sehr unterschiedlich, so dass sich hier ein großer Spielraum ergibt. Der Kinderarzt wird Ihr Kind auch immer im Ganzen sehen - also kein Problem, wenn Ihr Kleines zum Untersuchungstermin keine Lust dazu hat auf einem Bein zu springen oder einen Kreis zu malen. Am Ende der Untersuchung berät Sie der Kinderarzt noch zu anstehenden Impfungen und zu eventuell notwendigen Therapien.

Sind die U-Untersuchungen für Kinder Pflicht?

Nein! - Die U-Untersuchungen für Kinder sind keine Pflicht-Untersuchungen, das heißt, die Eltern können frei entscheiden, ob sie die angebotenen Termine zur Früherkennung von Krankheiten nutzen möchten. In den Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg sind die U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend.
Dennoch gibt es regional große Unterschiede. So zahlen manche Städte und Gemeinden für jedes Neugeborene ein Begrüßungsgeld - allerdings nur dann, wenn die Vorsorgeuntersuchungen alle wahrgenommen wurden. Und in manchen Bundesländern ist für den Erhalt des Erziehungsgeldes im 3. Lebensjahr des Kindes der Nachweis über die durchgeführten U-Untersuchungen notwendig. Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt beraten oder fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt oder Jugendamt nach ob in Ihrem Bundesland die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder Pflicht sind!
In unserem Verzeichnis finden Sie übrigens auch einige Kinderärzte, die Ihnen sicher weiterhelfen können.
Lesen Sie auch: "Mein Kind hat Angst vor dem Impfen" und "Kind hat Angst vorm Zahnarzt - Was tun?"
[Bitte beachten Sie: Unsere Artikel können nicht den Rat eines Arztes ersetzen. Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich bitte immer an einen Arzt Ihres Vertrauens! Alle Angaben ohne Gewähr!]

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