Informationen über die Scheidung

Text: C. D. / Letzte Aktualisierung: 07.12.2022

Zerrissenes Herz und Eheringe
Wie kann man eine Scheidung einreichen? - Foto: © Andrey Popov

Es ist wohl kaum zu leugnen, dass die Hemmschwelle eine Scheidung einzureichen, in den letzten Jahren gesunken ist. Nahezu jede zweite Ehe in Deutschland wird wieder geschieden. Die Zahl macht Verlobten zwar Angst, aber betroffenen Ehepartnern auch wieder Mut. Denn sie wissen: Ich bin nicht allein - es ergeht vielen so wie mir!

Wir wollen uns scheiden lassen

Trägt sich jemand mit dem Gedanken, sich scheiden zu lassen, kommen ihm eine Menge Fragen in den Sinn. Welche Rechte habe ich, wie funktioniert überhaupt eine Scheidung und viel wichtiger, wie reagieren die Kinder? Entstehen mir schwere finanzielle Einbußen?

Es ist sicher jedem bewusst, dass eine Scheidung gleichzeitig immer eine Belastungsprobe für alle Parteien ist. Und Hauptleidtragende sind nicht selten die Kinder. Daher scheuen viele Menschen, diesen endgültigen Schritt zu gehen. Doch ist man an dem Punkt angekommen, an dem man feststellt, schlimmer als jetzt kann es nicht werden, überwindet man letztendlich seine Ängste und Sorgen. Im Gegensatz dazu stehen andere wiederum vor der vollendeten Tatsache, dass sein Partner die Beziehung beenden möchte.

Die Scheidung einreichen

Wie eine Scheidung einreichen?
Einen Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen darf nur ein Anwalt. Derjenige, der schlussendlich den Antrag einreicht, braucht also auf jeden Fall einen Anwalt. Kommen eigene Interessen des Partners hinzu, kann dieser sich ebenfalls einen Anwalt nehmen, um diese durchzusetzen. Verläuft die Trennung hingegen einvernehmlich, können beide Parteien durchaus nur einen juristischen Vertreter für sich gemeinsam haben. Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten!

Nur die Scheidung einreichen ist nicht genug!
Für ein Gericht ist die Frage, ob eine Ehe eindeutig zerrüttet ist, geklärt, wenn folgende Tatsachen vorliegen:

  • das Paar lebt seit drei Jahren getrennt
  • oder beide wollen die Scheidung und leben seit einem Jahr getrennt
Unter dem "Trennungsjahr" muss man sich nicht unbedingt eine räumliche Trennung vorstellen. Die Paare leben ihren Alltag getrennt und vollziehen ihre Ehe nicht mehr. Das heißt, auch keinen Geschlechtsverkehr während dieses Jahres zu haben. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für eine Scheidung. Selbst wenn beide Partner es wünschen, besteht das Gericht auf die Chance einer Versöhnung. Getreu dem Motto: Zeit heilt viele Wunden. In besonderen Härtefällen ist allerdings auch die Verkürzung des "Trennungsjahres" möglich.
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Einvernehmliche Scheidung

Eine Scheidung verläuft nicht immer friedlich und in gutem Einvernehmen. Man läuft immer Gefahr, auch Freunde und eigene Familie zu verlieren. Dieser Tatsache müssen Scheidungspaare ins Auge sehen. Oft wird einem erst die emotionale Abhängigkeit vom Partner bewusst, wenn man plötzlich allein seinen Alltag bewältigen muss. Es fallen einem auf einmal all die Rituale ein, die man nur mit seinem Ehepartner hatte. Oder die vielen Ecken und Kanten, die nur der eigene Partner an einem kannte und sonst niemand. Jeder Mensch hinterlässt Spuren im Leben eines anderen und auch wenn die Scheidung in einer Schlammschlacht endet, können wir nicht verhindern, dass auch diese uns für immer verändern oder bewegen werden. Eine Scheidung beginnt immer erst in den Gedanken der Eheleute, dann leben sie diese und danach müssen sie die Reaktion der Außenwelt abwarten und verarbeiten.

Selbstzweifel und Existenzängste prägen die Zeit der Scheidung. Wer werde ich sein ohne meine zweite Hälfte? Habe ich jetzt versagt? Schaffe ich es auch allein?

Weitere Überlegungen bevor Sie eine Scheidung einreichen:
Auch der finanzielle Aspekt einer Scheidung sollte nicht unterschätzt werden. Eine Scheidung kostet Geld, und zwar nicht gerade wenig. Wieviel genau ist abhängig vom Einkommen und von der Gegebenheit, ob Kinder vorhanden sind oder nicht, bzw. ob man ein Anrecht auf Prozesskostenbeihilfe hat. Haben die Eheleute bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart, so gilt die Ehe als Zugewinngemeinschaft. Was in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird aufgeteilt. Alles was jeder vorher bereits besaß, bleibt demjenigen erhalten. Außerdem wird immer automatisch ein Versorgungsausgleich eingeleitet. Eventuelle Einbußen bei den Rentenansprüchen sollen so vermieden werden. Das Unterhaltsrecht regelt die Unterhaltszahlungen. Der Partner, der mehr verdient, muss dem geschiedenen Expartner einen angemessenen Unterhalt zahlen, damit dieser nicht in ein finanzielles Loch fällt und annähernd seinen Lebensstandard halten kann. Weitere Infos über den Inhalt eines Ehevertrages

Sind Kinder in die Scheidung involviert, wird es noch komplizierter. Bleibt das gemeinsame Sorgerecht erhalten, muss noch geklärt werden, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben werden. Die Person, die die Kinder betreut, hat damit seine Pflicht getan. Der Andere muss finanziell für den Unterhalt der Kinder aufkommen und damit seinen elterlichen Pflichten nachkommen. Das andere Elternteil erhält vom Gericht im Regelfall ein Umgangsrecht zugesprochen. (Wissenswertes zum Thema Kindesunterhalt)

Der Staat hat bei seinem Scheidungsrecht versucht, den finanziellen Einbruch nach einer Scheidung gering zu halten. Dass dies nicht immer gelingt, ist unumstritten. Dennoch gibt es Gesetze, die einen absichern sollen. Hat man dann einmal die Scheidung hinter sich gebracht und lebt sein Leben unabhängig, genießt man es vielleicht schneller, als man je erwartet hätte.

Ob man bei einer Scheidung also von einem Untergang einer Ehe oder vielmehr von einem Aufbruch in ein neues Leben ausgehen kann, hängt ganz von einem selbst ab.
Bitte beachten Sie: Unsere Artikel kann nicht den Rat eines Anwalts ersetzen! Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt zum Thema "Scheidung einreichen " beraten!

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