Führerschein mit 17

Text: H. J. (Pädagogin & Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 08.10.2022

Jugendliche in der Fahrschule
Führerschein mit 17 - Das sollte man wissen - Symbolbild: © Gerhard Seybert

In Deutschland kann man den Führerschein mit 17 Jahren machen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir haben hier die wichtigsten Infos zum Begleiteten Fahren zusammengestellt.

Das Begleitete Fahren - So dürfen Jugendliche bereits mit 17 einen Führerschein machen und ein Auto fahren

Während man üblicherweise das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, gibt es in Deutschland seit 2011 eine Sonderregelung. Und zwar dürfen im Rahmen des Begleiteten Fahrens Jugendliche bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klassen B oder BE erwerben und sich anschließend auch im öffentlichen Straßenverkehr ans Steuer setzen. Allerdings müssen hierbei einige Aspekte beachtet werden, insbesondere darf ein 17-jähriger das Fahrzeug nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Person selbst fahren. Lesen Sie auch: Tipps für das Familienauto

So kam es zum Begleiteten Fahren in Deutschland

Das Begleitete Fahren, kurz BF17, geht auf einen Modellversuch des Bundeslandes Niedersachsen zurück, der zunächst nicht allerorten Zustimmung fand. Kritik gab es zum Beispiel vom ADAC, der neben anderen Interessengruppen die Verkehrssicherheit auf den Straßen in Deutschland gefährdet sah. Im Gegensatz zur heutigen Regelung durften Jugendliche unter 18 in Niedersachsen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten fahren, unabhängig davon, ob dieser selbst über einen Führerschein verfügte. Der Modellversuch lief von April 2004 bis zum Juli 2007 und wurde nach der Auswertung von Statistiken durch Forscher der Justus-Liebig-Universität in Gießen abschließend als erfolgreich gewertet. Insbesondere verursachten die Fahranfänger während des Begleiteten Fahrens weniger Unfälle und auch die Anzahl der Verkehrsverstöße war geringer. Unabhängig davon wurde im Jahr 2005 ein Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt, der das Begleitete Fahren ab 17 ermöglichen sollte. Diese Regelung wurde von den Bundesländern bis 2008 nach und nach übernommen, sie war allerdings bis zum 1. August 2010 befristet. Erst seit dem 1. Januar 2011 wurde das Begleitete Fahren in das Dauerrecht übernommen und wird insbesondere in § 6e StVG (Straßenverkehrsgesetz) und § 48a FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) geregelt.

Das Erwerben des Führerscheins mit 17 und behördliche Regelungen

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Begleiteten Fahren freiwillig. Sie tritt nicht automatisch in Kraft, sondern muss zuvor beantragt werden. Der Jugendliche kann sich frühestens sechs Monate vor der Vollendung seines 17. Lebensjahres für die Ausbildung in einer Fahrschule anmelden. Es ist auch möglich, einen Antrag bei der regional zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Dieser erfordert eine Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten und das Benennen der zukünftigen Begleitperson beziehungsweise -personen. Eine nachträgliche Änderung ist hier möglich. Die theoretische Führerscheinprüfung darf frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahrs abgeschlossen werden; die praktische ist maximal einen Monat davor möglich. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfungsbescheinigung, die in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument bis drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Begleitung berechtigt. Mit der Prüfungsbescheinigung muss bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kartenführerschein beantragt werden, der ab drei Monate nach dem 18. Geburtstag notwendig ist. Tipp: Bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin zur Beantragung, da es in einigen Bundesländern schwierig ist an Termine zu kommen.

Diese Voraussetzungen gelten für die Begleitperson beim Begleiteten Fahren

Jugendliche mit 17 Jahren dürfen nur mit einer gültigen Prüfbescheinigung und einer darin eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug führen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und außerdem seit mindestens fünf Jahren selbst zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt sein. Nachweis ist hier eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B beziehungsweise nach älteren Regelungen der Klasse 3. Zudem darf die Begleitperson bei der Antragstellung für das Begleitete Fahren maximal einen Punkt im deutschen Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg haben. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Es können auch mehrere Personen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Während der Fahrtbegleitung dürfen Begleitpersonen nicht oberhalb der 0,5 Promille-Grenze alkoholisiert sein oder andere Rauschmittel zu sich genommen haben. Sie müssen außerdem ihren eigenen Führerschein dabei haben und dürfen nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sinnvoll ist zuvor die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zu dem Thema, obwohl diese nicht vorgeschrieben ist.

Weitere Aspekte beim Begleiteten Fahren

Im Ausland reicht die Prüfbescheinigung des Begleiteten Fahrens zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht aus. Das heißt, wer unter 18 Jahren und ohne im Besitz eines gültigen Fahrerlaubnisdokuments ist, darf hier nicht selbst Auto fahren. Eine Ausnahme hiervon ist derzeit Österreich. Wird in Deutschland ohne Begleitperson oder die Prüfbescheinigung gefahren, können ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Eintrag ins Punkteregister drohen. Dazu kommt, dass die erteilte Fahrerlaubnis widerrufen wird und nur nach Absolvieren eines Aufbauseminars erneut erteilt werden kann.

Für das Begleitete Fahren entstehen zunächst die Kosten für den Erwerb des Führerscheins. Diese unterscheiden sich nicht von denen, die Personen ab 18 Jahren erwarten und resultieren aus der Anzahl der Fahrstunden und den Prüfungsgebühren. Nach Abschluss der Prüfung werden aktuell 7,70 Euro für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung, 3,30 Euro für eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister sowie circa 10 Euro pro Begleitperson für deren Überprüfung fällig. Die Ausstellung des endgültigen Kartenführerscheins schlägt noch einmal mit rund 40 Euro zu Buche. Sparen können Teilnehmer des Begleiteten Fahrens unter Umständen jedoch bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Manche Versicherer räumen für diese Personengruppe nämlich Rabatte ein.
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine Informationen geben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fahrschule oder die Führerscheinstelle.

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