Das Auto anmelden, ummelden oder abmelden - Wichtige Fragen und Antworten

Text: H. J. (Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 08.10.2022

Auto anmelden bei der KFZ-Zulassungsbehörde
Bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie Ihr Auto anmelden! - Symbolbild: © hkama - stock.adobe. com

Autos, die in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen hierfür zugelassen sein. Die Regelungen hierfür finden sich in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die nach und nach Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ablöst. Für das Anmelden, Ummelden oder Abmelden von Fahrzeugen müssen jedoch nicht erst Gesetze studiert werden, denn wir haben die wichtigsten Punkte in unserem Ratgeber festgehalten.

Ein Auto anmelden

Für die Erteilung einer Betriebszulassung sind die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden zuständig, auch KFZ-Zulassungsbehörden oder Zulassungsstellen genannt. Die Zulassungsbehörden stehen unter der Verwaltung der Landkreise und Gemeinden. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 700 KFZ-Zulassungsstellen. Welche für den eigenen Wohnort zuständig ist, kann in der Regel auf den Serviceseiten der Stadt oder Gemeinde nachgeschaut werden.

Benötigte Unterlagen zum Auto anmelden

Wenn Sie ein Auto anmelden möchten, müssen normalerweise folgende Unterlagen zur Zulassungsstelle mitgenommen werden:

  • ausgefüllter Antrag für die Anmeldung des Autos
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über eine bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU)
  • Bargeld oder eine Geldkarte zum Bezahlen der Gebühren

Hinweis:
Die Zulassungsbescheinigung I und die Zulassungsbescheinigung II entsprechen dem Fahrzeugschein beziehungsweise dem Fahrzeugbrief, welche bis Oktober 2005 ausgestellt wurden.

Wer meldet das Auto an?

Das Anmelden des Autos muss der Halter nicht selbst durchführen. Wird eine andere Person hierzu bevollmächtigt, muss diese aber eine unterschriebene Vollmacht vorlegen. Beim Kauf eines Neuwagens oder eines gebrauchten Autos bei Händlern übernehmen diese oft die Neuzulassung des Fahrzeugs.

Ein Auto ummelden

Das Ummelden eines Autos oder eines anderen Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich direkt nach dem Eintritt eines diese beiden Fälle notwendig:

  • beim Umzug innerhalb des gleichen Ortes oder Zulassungsbereiches, in einen anderen Ort beziehungsweise Zulassungsbereich oder aus dem Ausland
  • beim Wechsel des Halters nach einem Verkauf oder einer Schenkung
Wie beim Anmelden des Autos ist auch für das Auto ummelden die örtliche Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde zuständig. Je nach Bundesland kann die Ummeldung gegebenenfalls auch bei anderen Behörden erfolgen. Wer zum Beispiel innerhalb Berlins umzieht, kann das Auto auch auf einem Bürgeramt unter Vorlage der Zulassungsbescheinigungen I oder II ummelden, wenn der neue Wohnsitz angemeldet wird.

Hinweis:
Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Ummeldung eines Autos, sondern laut § 27 StVZO bestand die Meldepflicht unverzüglich. Allgemein wird empfohlen, die Ummeldung innerhalb eines Monats nach dem Umzug oder dem Halterwechsel vorzunehmen.

Unterlagen zum Auto ummelden
Welche Unterlagen benötigt man zum Auto ummelden? - Symbolbild: © VRD - stock.adobe. com

Diese Unterlagen benötigen Sie zum Auto ummelden

Welche Unterlagen der Behörde bei der Ummeldung eines KFZ vorgelegt werden müssen, hängt davon ab, wohin der Umzug erfolgt und ob es sich beim Halter um eine private Person oder eine juristische Person, also Firmen oder Vereine, handelt.

Benötigte Unterlagen beim Umzug innerhalb des gleichen Ortes
Diese Unterlagen benötigen Privatpersonen zum Ummelden ihres Autos bei einem Umzug innerhalb der gleichen Stadt beziehungsweise innerhalb des gleichen Zulassungsbereiches:

  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung
  • eigenhändig unterschriebene Vollmacht, falls eine andere Person mit der Ummeldung beauftragt wird
Juristische Personen müssen zusätzlich folgende Unterlagen für die Ummeldung bereithalten:
  • Gewerbeummeldung
  • Mietvertrag für den neuen Firmenstandort
  • Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregisterauszug
  • eine unterschriebene Vollmacht des Geschäftsführers
Benötigte Unterlagen bei einem Umzug aus einem anderen Ort innerhalb Deutschlands

Für die Ummeldung eines Autos bei einen Umzug aus einem anderen Zulassungsbereich innerhalb Deutschlands werden in der Regel ein paar Unterlagen mehr zur Vorlage verlangt als beim Umzug innerhalb eines Ortes:

  • gegebenenfalls Antrag auf KFZ-Zulassung (An- bzw. Ummeldung von Kraftfahrzeugen)
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise Nachweis über eine aktuelle HU
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), welche vom KFZ-Versicherer ausgestellt wird
  • Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) für die KFZ-Steuer

Hinweis:
Seit dem Jahr 2015 muss das KFZ-Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk nicht mehr gewechselt werden. Das erspart Kosten, da die Gebühren für die reine Adressänderung geringer ausfallen und keine neuen Nummernschilder benötigt werden. Sofern ein neues KFZ-Kennzeichen gewünscht ist, müssen die alten Nummernschilder zum Ummelden des Autos mitgebracht werden.

Benötigte Unterlagen bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland
Auch nach einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland muss ein mitgebrachtes Auto selbstverständlich umgemeldet werden. Sofern das KFZ bereits in einem Land innerhalb der EU angemeldet war, sind die Bedingungen ähnlich denen bei einem Umzug innerhalb Deutschland. Im Unterschied dazu muss das KFZ-Kennzeichen allerdings gewechselt werden und es werden einige Unterlagen mehr benötigt. Diese Dokumente müssen zur Ummeldung vorgelegt werden.

  • die Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung (normalerweise ist das der Kaufvertrag für das KFZ)
  • gemäß § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) das Gutachten einer technischen Prüfstelle
  • die Nummernschilder für das KFZ aus dem Ausland, sofern vorhanden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll, sofern das Auto aus einem Land außerhalb der EU eingeführt wurde
  • Auch das ist Nach dem Umzug zu erledigen - Eine Checkliste
Benötigte Unterlagen nach einem Halterwechsel
Auch bei Halterwechsel durch einen Verkauf oder eine Schenkung sieht die Straßenverkehrszulassungsordnung eine unverzügliche Ummeldung des Fahrzeugs vor. Zusätzlich zu den Unterlagen, die für den Umzug innerhalb Deutschlands vorlegt werden müssen, werden die bisherigen Nummernschilder sowie der Kaufvertrag oder ein Nachweis über die Schenkung benötigt.

Ein Auto abmelden

Ein KFZ wird in der Regel abgemeldet, wenn es verkauft oder verschrottet werden soll. Auch eine vorübergehende Stilllegung der Betriebserlaubnis ist möglich. Da nach der Außerbetriebsetzung keine KFZ-Steuern und keine KFZ-Haftpflichtversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen, liegt sie im eigenen Interesse. Zum Auto abmelden werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • KFZ-Kennzeichenschilder
  • gegebenenfalls Nachweis über Verbleib wie Kaufvertrag oder Verwertungsnachweis vom Schrottplatz

Welche Kosten entstehen beim Anmelden, Ummelden oder Abmelden eines Autos?

Die Gebühren für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung eines KFZ sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt und können daher je nach Wohnort ganz unterschiedlich ausfallen. Bei der Ummeldung eines Autos spielt zudem eine Rolle, ob diese innerhalb einer Stadt, aus einer anderen oder aus dem Ausland erfolgt und ob neue Nummernschilder benötigt werden. Beispiel: Das Anmelden eines Neufahrzeugs kostet in Berlin je nach Aufwand zwischen 27,60€ und 71,00€ zzgl. Nummernschilder und evtl. Wunschkennzeichen. Das Auto ummelden innerhalb Berlins kostet 17,50€, wenn man das Kennzeichen behält und 27,80€, wenn man ein Berliner Kennzeichen beantragt.

Tipp:
Erkundigen Sie sich auch, ob Sie für Ihr Auto eine Feinstaubplakette benötigen. Diese können Sie ebenfalls bei der KFZ-Zulassungsstelle beantragen.

Autos online anmelden, ummelden oder abmelden

Viele KFZ-Zulassungsstellen bieten inzwischen die Neu- oder Wiederzulassung, die Umschreibung auf einen anderen Halter, die Adressänderung oder das Außerbetriebsetzen von Fahrzeugen auf Online-Portalen an. Auf diesen können die entsprechenden Anträge online ausgefüllt und zusammen mit eingescannten Dokumenten abgesandt werden. Damit entfällt der persönliche Gang zur Zulassungsstelle, allerdings muss bei der Anmeldung oder Ummeldung erst auf den schriftlichen Bescheid gewartet werden, bis das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Quellenangabe bzw. weiterführende Informationen:

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