Schülerjobs ab 13 und 15 Jahren: Regeln, Beispiele und Tipps
Redaktion: K. K. (Redakteurin Familie-und-Tipps.de) / Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Viele Schüler möchten sich etwas dazuverdienen - fürs eigene Taschengeld, das erste Handy oder den Führerschein. Für Eltern stellt sich die Frage: Welche Nebenjobs sind erlaubt? Wie viele Stunden darf mein Kind arbeiten? Hier die wichtigsten Regeln und Jobideen im Überblick.
Rechtlicher Rahmen für Schülerjobs
Zwei Regelwerke sind entscheidend: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Wer beide kennt, kann realistisch einschätzen, welcher Nebenjob für den Schüler infrage kommt. Das Taschengeld durch eigene Arbeit aufzubessern, ist ein guter Einstieg in den Umgang mit Geld - solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Arbeitszeiten, Pausen und den Schutz vor gefährlichen Tätigkeiten. Es unterscheidet zwischen Kindern und Jugendlichen - wobei schulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren weiterhin als Kinder eingestuft werden. Ziel ist der Schutz vor körperlicher und seelischer Überlastung sowie die Vereinbarkeit von Job und Schule.
Kinderarbeitsschutzverordnung
Die Kinderarbeitsschutzverordnung legt detailliert fest, welche Arbeiten zulässig sind und welche nicht. Verboten sind alle Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko, Umgang mit gefährlichen Stoffen sowie Arbeiten, bei denen der freie Zugang zu Alkohol oder Tabak besteht.
Arbeitszeiten und Regeln nach Alter
Die erlaubte Arbeitszeit hängt vom Alter des Schülers ab. Je jünger das Kind, desto strenger die Vorgaben.
Unter 13 Jahren
Kindern unter 13 Jahren ist die Aufnahme eines Schülerjobs untersagt. Ausnahmen gelten für kleinere Arbeiten im Familienkreis - etwa Hilfe im Haushalt oder im elterlichen Betrieb. Auftritte bei Film-, Hörfunk- und Theaterproduktionen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Aufsichtsbehörde erlaubt.
Mit 13 und 14 Jahren
Ab 13 Jahren sind erste Nebenjobs möglich - allerdings nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern und unter engen Vorgaben:
- maximal zwei Stunden täglich
- an höchstens fünf Tagen pro Woche
- keine Arbeit vor dem Schulunterricht und nach 18 Uhr
- keine Tätigkeiten mit Unfallrisiko oder Gesundheitsgefährdung
- Schule hat immer Vorrang
In den Ferien gelten dieselben Stundenbegrenzungen. Mehr dazu: Ferienjobs für Schüler.
Ab 15 Jahren
Mit 15 gelten Schüler rechtlich als Jugendliche. Die Regeln lockern sich deutlich:
- bis zu acht Stunden täglich
- maximal 40 Stunden pro Woche
- bis zu vier Ferienwochen pro Jahr dürfen durchgearbeitet werden
- reguläre Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr
- Einverständnis der Eltern weiterhin erforderlich
Solange noch Schulpflicht besteht, gelten die strengeren Regeln für Kinder auch für 15-Jährige. Ausgenommen bleiben Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko, lärmintensive Arbeiten oder Beschäftigungen bei großer Hitze.
Sonderregeln für Gastronomie und Schichtbetrieb
Ab 16 Jahren darf in der Gastronomie bis 22 Uhr gearbeitet werden, im Schichtbetrieb sogar bis 23 Uhr. Diese Ausnahme ist an die volljährige Aufsicht durch den Arbeitgeber gebunden.
Arbeit am Wochenende
Wochenendarbeit ist für Jugendliche grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten in Verkaufsstellen und Krankenhäusern (Samstag) sowie in Gaststätten und Kliniken (Sonntag). Ein Ausgleichstag in derselben Woche ist Pflicht.
Welche Schülerjobs gibt es?
Die Auswahl hängt vom Alter, den eigenen Interessen und der Infrastruktur vor Ort ab. Manche Jobs lassen sich schon ab 13 ausführen, andere erst ab 15 oder 16 Jahren.
Jobs für jüngere Schüler (ab 13 Jahren)
- Zeitungen oder Prospekte austragen
- Gartenarbeit in der Nachbarschaft
- Haustierbetreuung (Hunde Gassi führen, Katzen versorgen)
- Einkaufshilfe für Senioren
- Kleinere Haushaltshilfen im Familienkreis
- Nachhilfe für jüngere Schüler
- Babysitten (mit entsprechender Eignung)
- Blumen- und Pflanzenpflege
Jobs für ältere Schüler (ab 15 Jahren)
- Aushilfe im Einzelhandel oder Café
- Erntehelfer (Erdbeer-, Spargel-, Apfelsaison)
- Aushänge in sozialen Einrichtungen
- Seniorenbetreuung (leichte Tätigkeiten)
- Tierpflegehelfer in Tierheimen
- Hilfskraft in Krankenhäusern
- Jobs bei Hilfsorganisationen
- Nebenjob bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung
Verdienst und Familienversicherung
Wer als Schüler regelmäßig arbeitet, sollte die Folgen für die Familienversicherung im Blick behalten. Die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt bestehen, solange das monatliche Einkommen die jeweils aktuelle Minijob-Grenze nicht überschreitet. Die Grenze wurde in den letzten Jahren mehrfach angehoben - die aktuellen Werte finden Eltern auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung oder der Minijob-Zentrale.
Kurzfristige Ferienjobs zählen unter bestimmten Voraussetzungen als sozialversicherungsfrei, auch wenn kurzzeitig mehr verdient wird. Entscheidend sind Dauer und Umfang der Beschäftigung.
Auch die Unterhaltsberechtigung des Kindes kann eine Rolle spielen. Hohes Eigeneinkommen wird beim Kindergeldanspruch nicht mehr angerechnet, seit die Einkommensgrenze für volljährige Kinder entfallen ist. Bei getrennt lebenden Eltern gelten für den Barunterhalt eigene Regeln.
Häufige Fragen zu Schülerjobs
Ab welchem Alter sind Schülerjobs erlaubt?
Mit Zustimmung der Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahren leichte Tätigkeiten übernehmen. Davor sind nur Hilfen im Familienkreis und Sonderregelungen für Film- oder Theaterproduktionen zulässig.
Wie viele Stunden dürfen Schüler arbeiten?
13- und 14-Jährige: maximal zwei Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche. Ab 15 Jahren bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche, sofern keine Schulpflicht mehr greift.
Welche Schülerjobs sind besonders beliebt?
Häufig genannt werden Babysitten, Nachhilfe, Zeitungen austragen, Garten- und Haushaltshilfe, Erntehelfer sowie Aushilfstätigkeiten in Einzelhandel, Gastronomie und sozialen Einrichtungen.
Gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch für Ferienjobs?
Ja. In den Schulferien dürfen Jugendliche bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten. Die täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten gelten weiter.
Wann ist Nacht- oder Wochenendarbeit für Schüler erlaubt?
Nachtarbeit ist grundsätzlich verboten. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in der Gastronomie bis 22 Uhr und im Schichtbetrieb bis 23 Uhr arbeiten. Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen wie Verkauf, Gastronomie oder Kliniken zulässig.
Gefährdet ein Nebenjob die Familienversicherung?
Die beitragsfreie Mitversicherung bleibt bestehen, solange das regelmäßige Einkommen unter der aktuellen Minijob-Grenze liegt. Die konkrete Höhe ändert sich gelegentlich - daher lohnt ein Blick auf die aktuelle Mitteilung der Krankenkasse.
Braucht mein Kind eine Steuernummer?
Für einen Minijob ist keine Steuererklärung nötig. Bei regulärer Beschäftigung braucht der Schüler seine Steueridentifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern automatisch vergeben hat.
Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Für rechtsverbindliche Auskünfte im Einzelfall wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit, die Minijob-Zentrale oder Ihre gesetzliche Krankenkasse.