Schülerjobs ab 13, 15 Jahren

Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 11.01.2023

Mädchen arbeitet im Eiscafé
Ein beliebter Schülerjob: Eisverkäufer - Foto: © pio3 - stock.adobe. com

In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Regelungen bezüglich Schülerjobs und was man beachten sollte.

Inhaltsverzeichnis dieses Artikel:

Nebenjobs für Schüler - Die wichtigsten Regelungen

Viele Schüler und Schülerinnen möchten sich etwas dazuverdienen. Das eigene Taschengeld aufzubessern, ist grundsätzlich eine gute Idee und kann den Umgang mit Geld schulen und auch auf das spätere Berufsleben vorbereiten. Eltern und ihre Kinder sollten sich mit dem Wunsch nach einem Schülerjob jedoch intensiv beschäftigen, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen. So gibt es klare Regelungen und Vorgaben rund um Arbeitszeiten und Tätigkeiten, die zum Schutz der Kinder und Jugendlichen unbedingt eingehalten werden müssen.

Welche Gesetze wichtig sind?

Relevant für Schülerjobs ist zuallererst das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier sind die Grundlagen klar geregelt. Wichtige Informationen zur zulässigen Arbeitszeit, möglichen Pausen und die Einteilung in Altersgruppen sind ein guter Anhaltspunkt bei der Suche nach einem passenden Schülerjob. Grundsätzlich wird im Jugendarbeitsschutzgesetz zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden, wobei schulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren weiterhin als Kinder gelten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient dem Schutz der arbeitenden Kinder und Jugendlichen und soll eine körperliche und seelische Gefährdung verhindern. Auch ist die Einhaltung dieses Gesetzes wichtig, um Job und Schule sinnvoll vereinen zu können.

Eine weitere wichtige Richtlinie für Schülerjobs ist die sogenannte Kinderarbeitsschutzverordnung. Sie beschreibt recht detailliert, welche Arten von Jobs Kinder und Jugendliche annehmen dürfen und in welchen Bereichen die Arbeit streng verboten ist.

Welche Schülerjobs gibt es?

  • Haushaltshilfe
  • Kinderbetreuer
  • Nachhilfelehrer
  • Haustierbetreuer
  • Einkaufshilfe

Schülerjobs: Altersgruppen und Regelungen

Laut Gesetz ist es Kindern unter 13 Jahren verboten, Schülerjobs anzunehmen. Ausnahmen hiervon stellen jedoch kleinere Arbeiten im Kreise der Familie dar. Das Aufbessern des Taschengeldes durch Haushaltstätigkeiten ist daher durchaus möglich. Zudem dürfen Kinder auch bei Film- oder Hörfunkproduktionen und Theaterveranstaltungen arbeiten, sofern die Aufsichtsbehörde dies offiziell erlaubt.

Ab 13 Jahren sind erste Schülerjobs gestattet. Die Eltern müssen der Aufnahme einer Tätigkeit allerdings zustimmen. Keinesfalls dürfen Tätigkeiten ausgeübt werden, die ein Unfallrisiko oder auch eine Gesundheitsgefährdung darstellen und auch der freie Zugang zu Alkohol oder Tabak im Job ist nicht gestattet. Die schulische Ausbildung hat grundsätzlich Vorrang. Daher dürfen Kinder in einem Alter von dreizehn und 14 Jahren höchstens zwei Stunden täglich arbeiten und das an nicht mehr als fünf Tagen wöchentlich. Vor dem Schulunterricht und nach 18 Uhr am Abend ist das Arbeiten ebenfalls verboten. Dies gilt nicht für die Ferienzeit, wobei auch hier die Obergrenze von zwei Stunden täglicher Arbeit eingehalten werden muss. (Ferienjobs für Schüler)

Mit 15 bis 17 Jahren gelten Schüler als Jugendliche, weswegen sich die Reglementierung ein klein wenig lockert. Dann ist es erlaubt,

  • maximal acht Stunden täglich
  • und nicht mehr als vierzig Stunden wöchentlich
zu arbeiten. Ein Einverständnis der Eltern ist nach wie vor notwendig. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn weiterhin Schulpflicht besteht, denn dann gelten auch für Jugendliche die Vorgaben in der Kategorie "Kinder". Vier Ferienwochen jährlich dürfen Jugendliche einem Job nachgehen. Nachtarbeit ist für Jugendliche nicht erlaubt, sodass die zulässige Arbeitszeit zwischen sechs Uhr früh und zwanzig Uhr abends liegt. Eine Ausnahme bilden Jobs in der Gastronomie und im Schichtbetrieb, wenn der Jugendliche bereits 16 Jahre alt ist. In Gaststätten darf dann bis 22 Uhr abends und im Schichtbetrieb sogar bis 23 Uhr gearbeitet werden. Wochenendarbeit ist auch für Jugendliche untersagt, wobei es auch hier erneut Ausnahmen gibt. In Verkaufsläden und Krankenhäusern darf auch an Samstagen gearbeitet werden und Sonntagsarbeit ist in der Gastronomie und ebenfalls in Krankenhäusern gestattet. Die Art der Tätigkeit muss weiterhin so gewählt werden, dass keine Gefährdung der Jugendlichen entsteht. Übermäßige körperliche Belastung, ein hohes Unfallrisiko und andere Extrembedingungen wie Lärm oder große Hitze stellen das Aus für den Schülerjob dar.

Gefährdet der Schülerjob die Familienversicherung?

Die kostenfreie Mitversicherung der Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht beeinträchtigt, wenn das Einkommen monatlich unter 450 Euro liegt, oder bei einem Mini-Job 450 Euro nicht überschreitet. Ausnahmsweise mehr verdienen dürfen Schüler in den Ferien, da es sich nur um eine kurzfristige Erhöhung der monatlichen Einkünfte handelt. Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine Informationen geben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Arbeitsamt.

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