Alleiniges Sorgerecht

Was bedeutet alleiniges Sorgerecht?

Wenn eine Beziehung zerbricht und sich Eltern trennen, kommt es häufig zum Streit um das Sorgerecht für die Kinder. (Weitere Infos über die Scheidung) Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht vor, allerdings gibt es im Einzelfall gute Gründe für das alleinige Sorgerecht. Die Hürden für die Beantragung sind zum Schutz aller Beteiligten schwer zu überwinden und müssen gut begründet sein.

Wer kann das alleinige Sorgerecht beantragen?

Der Begriff Sorgerecht beinhaltet die Verpflichtung und das Recht zur Sorge für ein minderjähriges Kind. Zu dieser elterlichen Sorge gehören neben der Personen- auch die Vermögenssorge und das Umgangs- sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht. So entscheiden die sorgeberechtigten Eltern beispielsweise gemeinsam über die Durchführung von ärztlichen Eingriffen und verwalten das Vermögen des Kindes (Sparbücher, etc.). Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, trifft er oder sie diese Entscheidungen zum Wohle des Kindes alleine. Für ein gemeinsames Kind, das in der Ehe geboren wurde, haben verheiratete Eltern nach der Trennung ein gemeinsames Sorgerecht. Waren Mutter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, hat die Mutter zunächst grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die unverheirateten Lebenspartner im Vorfeld keine gemeinsame Sorgerechtserklärung bei einem Notar oder beim Jugendamt abgegeben haben.

In diesem Fall bleibt auch nach der Trennung das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Generell kann jeder Elternteil bei einem zuständigen Familiengericht ein alleiniges Sorgerecht beantragen, für die Bewilligung sollten beide Eltern mit dieser Regelung einverstanden sein. Ist das nicht der Fall, müssen dem Gericht triftige Gründe vorgelegt werden, die eine Rechtfertigung für den Entzug des Sorgerechts für den anderen Elternteil belegen.
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Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts

Für die Bewilligung des alleinigen Sorgerechts durch das zuständige Familiengericht steht in erster Linie das Kindeswohl klar im Vordergrund. Gründe für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sind beispielsweise die Gefährdung des Kindes durch Misshandlung oder Vernachlässigung. (Kindesmißbrauch erkennen) Auch Drogenmissbrauch und schwerwiegende Erziehungsfehler wie Aggression, die Neigung zu staatsfeindlicher Erziehung oder die Missachtung der Schulpflicht können als legitime Gründe angeführt werden. Besteht der Verdacht, dass das Wohl des Kindes durch Dritte sowie ein gefährliches Umfeld akut gefährdet ist (Drogenszene, Engagement von Vater oder Mutter in gefährlichen Gruppierungen, etc.), kann ebenfalls ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt werden. Neben der schuldhaften Vernachlässigung der Erziehungspflichten können auch Überforderung der Eltern, reines Unvermögen und unverschuldetes Verhalten eines Elternteils einen entsprechenden Antrag rechtfertigen. Dazu zählen beispielsweise die Suchterkrankung eines Elternteils (Wenn der Partner trinkt) oder paranoide Psychosen.

Wo und wie alleiniges Sorgerecht beantragen?

Der formlose Antrag muss beim zuständigen Familiengericht gestellt, detailliert begründet und gegebenenfalls durch Beweise belegt werden. Der alleinige Verdacht oder die reine Aussage eines Elternteils reicht ohne Nachweise in der Regel nicht aus. Bei der Antragsstellung kann das Jugendamt dem Antragssteller beratend zur Seite stehen und - wenn notwendig - die Ausführungen zu den Gründen für die Antragsstellung vor Gericht bestätigen. Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht kann von einem Elternteil sowie vom Jugendamt selbst gestellt werden. Das Gericht wird den begründeten Antrag eingehend prüfen und den Entzug des Sorgerechts als letzte Maßnahme ergreifen.

Der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ist ein drastischer Schritt, der gut überlegt sein sollte. Im Zentrum steht immer das Wohl des Kindes, nicht die Streitigkeiten zwischen den Ex-Partnern.
Stand: 14.05.2022

Bitte beachten Sie: Wir geben hier nur allgemeine Hinweise zum Thema " alleiniges Sorgerecht " ! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens! Unser Artikel kann den Rat eines Anwalts nicht ersetzen!

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