Jugendämter in Deutschland

Beamtin im Jugendamt
Welche Aufgaben hat das Jugendamt? - Foto: © Picture-Factory

Wissenswertes zur Arbeit des Jugendamtes

Zwar gab es Jugendämter bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts, aber dennoch sind sich viele Eltern und Kinder unsicher, welche Aufgaben dieses Amt überhaupt hat. Hinzu kommt, dass sich die Organisation und die Verantwortlichkeit des Jugendamts in den letzten hundert Jahren immer wieder geändert hat und die Einrichtung in den verschiedenen Kommunalverwaltungen Deutschlands sogar unterschiedliche Namen tragen kann, wie zum Beispiel "Amt für Jugend und Soziales" oder "Fachbereich Jugend". Da die Aufgaben jedoch gesetzlich verankert sind, bleiben sie unabhängig vom Namen überall gleich.

Was ist das Jugendamt?

Das Jugendamt ist eine Einrichtung innerhalb der Kommunalverwaltung und übernimmt Aufgaben zum Schutz und zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Hierbei kooperiert es mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Zum Beispiel sind das pro familia, die SOS-Kinderdörfer und der Internationale Bund - Freier Träger der Bildungs-, Jugend-, und Sozialarbeit e.V. Die meisten Leistungen des Jugendamtes können von Eltern und Kindern kostenlos und freiwillig in Anspruch genommen werden. Das Amt greift hierbei nicht in die Erziehungsarbeit der Eltern ein. Anders sieht es aus, wenn das Wohl des Kindes eindeutig gefährdet ist. In diesem Fall hat das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern das Recht, verschiedene Maßnahmen einzuleiten. Unter anderem kann das die Inobhutnahme von Kindern sein. Bis es dazu kommt, werden die Fälle jedoch in der Regel sorgfältig geprüft. Häufig entwickeln die Mitarbeiter der Jugendämter gemeinsam mit den Eltern Lösungen, sodass das Kind in der Familie bleiben kann oder nur kurzfristig zu Pflegeeltern kommt.
[ Tipps zur Erziehung von Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen finden Sie auch in unserem Portal ]

Welche allgemeinen Aufgaben hat das Jugendamt?

Die Aufgaben des Jugendamtes werden in den Paragraphen 11 bis 60 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und in den Landesjugendhilfegesetzen ( LJHG ) der jeweiligen Bundesländer klar geregelt. Der Aufgabenbereich ist sehr umfangreich, deshalb sollen an dieser Stelle nur einige wichtige Bereiche genannt werden. Unter anderem ist das Jugendamt für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Hilfeleistungen für werdende Eltern
  • Hilfeleistungen für Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern
  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung und der Tagespflege
  • Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, beispielsweise durch das Bereitstellen von Freizeit- und Kulturangeboten durch Jugendliche
  • Vermittlung von Adoptionen und Pflegschaften
  • Kinderschutz
  • Familienberatung in Krisen- und Konfliktsituationen
  • Hilfen zur Erziehung, zum Beispiel durch Beratung, Heimerziehung, Vollzeitpflege oder Familienhilfe durch Sozialpädagogen

Des Weiteren unterstützt das Jugendamt Mütter bei Fragen zur Vaterschaft und wirkt bei Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht oder dem Familiengericht mit.

Finanzielle Leistungen des Jugendamtes

Neben Beratungsleistungen bietet das Jugendamt auch ganz konkrete monetäre Hilfe an. Insbesondere sind das:

Elterngeld
Dieses ist eine Entgeltersatzleistung für Eltern, die wegen der Betreuung eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder die nicht voll erwerbstätig sind. Das Elterngeld wird für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gezahlt.

Betreuungsgeld
Hier handelt es sich um eine Sozialleistung. Das Betreuungsgeld wird Eltern gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und um dritten Lebensjahr selbst betreuen beziehungsweise keine öffentlichen Angebote, wie Kinderkrippen oder Kindertagesstätten, in Anspruch nehmen.

Unterhaltsvorschuss
Es handelt sich hierbei um eine Sozialleistung für Kinder unter zwölf Jahren, die bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern leben und keine Unterhaltszahlung durch das getrennt lebende Elternteil erhalten. Derzeit beträgt die Zahlungsdauer höchstens sechs Jahre und maximal bis zum zwölften Lebensjahr. Zum 1. Juli 2017 wird das Unterhaltsvorschussgesetz jedoch reformiert: Ab diesem Zeitpunkt sollen Kinder bis zum 18. Lebensjahr unterstützt werden. Allerdings wird es Einschränkungen für Eltern und Kinder geben, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben.
Infos über den Unterhalt

Eingliederungshilfe
Leistungen der Eingliederungshilfe werden Kindern und Jugendlichen gewährt, die körperliche, geistige oder mehrfache Beeinträchtigungen haben. Die Eingliederungshilfe soll dabei helfen, eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern beziehungsweise drohende Behinderungen zu vermeiden. Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung und kann gegebenenfalls Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben, am Leben in der Gemeinschaft oder zur medizinischen Rehabilitation umfassen.

Gutscheine für Kita und Hort
Die Bundesländer Hamburg und Berlin entlasten Eltern finanziell durch Kita-Gutscheine. Das heißt, sie übernehmen einen Teil der Kosten für die Unterbringung des Kindes, wenn das Nettoeinkommen der Eltern dafür nicht ausreichend ist.

Wie findet man das Jugendamt und erhält Leistungen?

Für Eltern und Kinder ist immer das Jugendamt am Wohnort des Erziehungsberechtigten zuständig. Am einfachsten findet man das Amt über die Suche auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder mithilfe eines Anrufs bei der zentralen Behördennummer 115. Während Beratungsleistungen meistens einen Termin voraussetzen, müssen für die finanziellen Leistungen in der Regel schriftliche Anträge gestellt werden. Näheres dazu erfährt man vom zuständigen Betreuer oder über die Websites der jeweiligen Jugendämter.
Text: H. J. / Stand: 14.05.2022

Weitere Kategorien in unserem Verzeichnis:

[ Zum Seitenanfang ]