6. Schwangerschaftswoche

6. Schwangerschaftswoche: Der Mutterpass wird ausgestellt
In der 6. SSW ist es Zeit für den ersten Arztbesuch bei dem auch der Mutterpass ausgestellt wird - Foto: © Klaus Eppele -stock.adobe. com

Der Besuch beim Gynäkologen

Spätestens ab der 6. Schwangerschaftswoche suchen viele werdende Mütter ihren Frauenarzt auf. Denn ab jetzt stellen sich immer mehr Symptome der Schwangerschaft ein. Eine unsägliche Müdigkeit, Übelkeit und schmerzende Brüste stellen die Schwangere auf eine Geduldsprobe. Der Arzt kann Empfehlungen geben, wie Sie besser damit umgehen können. Verhindern oder "heilen" kann er die Beschwerden leider nicht. Ab dem ersten Besuch beim Arzt wird Ihnen ein Mutterpass ausgestellt. Tragen Sie diesen im eigenen Interesse immer bei sich. Nur so können Mediziner und Hebamme schnell reagieren und einen Überblick über die Schwangerschaft erhalten. Die von nun an regelmäßig stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen kann sowohl ihr Arzt als auch eine Hebamme durchführen. Eine gute Hebamme ist meist gefragt. Machen Sie sich kundig und melden Sie sich ruhig schon jetzt bei Ihr an, Sie werden sie im Verlauf Ihrer Schwangerschaft noch häufig brauchen und auch nach der Entbindung nicht auf sie verzichten wollen.

Was passiert in der 6. SSW? - Herz des Babys beginnt zu schlagen

Ihr Baby macht große Fortschritte in seiner Entwicklung. Das größte und schnellste Wachstum hat es sogar schon hinter sich gebracht, es misst nun schon mehr als 8 mm. Um die sechste Woche herum findet ein bedeutender Augenblick in seiner Entwicklung statt: das Herz beginnt zu schlagen. Mit viel Glück kann der Arzt dies bei einer Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sogar sichtbar machen und Ihnen das schlagende Herz auf dem Monitor zeigen. Höchste Priorität hat in dieser Zeit die Bildung des zentralen Nervensystems Ihres Kindes. Das Gehirn, der Verdauungsapparat und die Wirbelsäule werden ebenfalls gebildet. Selbst Arme und Beine beginnen langsam, sich zu entwickeln.

Sind Sie beruflich angestellt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Nur so kann er die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes einhalten und Sie während der Schwangerschaft unterstützen. Und das passiert in der nächsten, der 7. Schwangerschaftswoche.
Text: C. D. / Stand: 25.03.2023

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