Zurückstellung der Einschulung

Redaktion: K. K. / Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

Mädchen spielt
Wann ist eine Zurückstellung der Einschulung sinnvoll? - Foto: © Robert Kneschke

Ist mein Kind schon schulreif?

Viele Eltern fragen sich, ob ihr Kind nach dem Kindergarten überhaupt schon reif für die Schule ist. Grundsätzlich gilt: Sechsjährige werden von der nächstgelegenen Grundschule zum Vorstellungstermin eingeladen und müssen in der Regel eingeschult werden. Doch wer entscheidet letztendlich über die Einschulung oder eine mögliche Zurückstellung? Was ist der Unterschied zwischen Muss-, Kann- und Darf-Kindern?

Muss-Kinder, Kann-Kinder und Darf-Kinder

Kinder, die bis zu einem bestimmten Stichtag sechs Jahre alt geworden sind, müssen eingeschult werden - sie sind sogenannte "Muss-Kinder". Der Stichtag liegt in den einzelnen Bundesländern jeweils unterschiedlich. "Kann-Kinder" sind am Stichtag selbst noch keine sechs Jahre alt, feiern aber bis zum Jahresende noch Geburtstag. "Darf-Kinder" werden erst im folgenden Jahr sechs. Eltern von Kann- oder Darf-Kindern sind die einzigen, die bei der Einschulung mitreden dürfen und diese aktiv selbst vorantreiben können, sofern sie möchten. Eine Zurückstellung von bereits sechsjährigen Kindern kommt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen vor.

Stichtag der Einschulung in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg:
    30.06.
  • Bayern:
    30.09.
  • Berlin:
    30.09.
  • Brandenburg:
    30.09.
  • Bremen:
    30.06.
  • Hamburg:
    01.07.
  • Hessen:
    30.06.
  • Mecklenburg-Vorpommern:
    30.06.
  • Niedersachsen:
    30.09.
  • Nordrhein-Westfalen:
    30.09.
  • Rheinland-Pfalz:
    31.08.
  • Saarland:
    30.06.
  • Sachsen:
    30.06.
  • Sachsen-Anhalt:
    30.06.
  • Schleswig-Holstein:
    30.06.
  • Thüringen:
    01.08.

Gründe für eine Zurückstellung der Einschulung

Häufig sind Kinder, die gerade erst sechs Jahre alt geworden sind, noch sehr verspielt und unkonzentriert. Bei vielen Eltern kommen schnell Bedenken auf, ob die Einschulung eventuell zu früh sein könnte und ob der Nachwuchs den anstrengenden Schulalltag schon meistern kann. In jedem Fall ist es hilfreich, das eigene Kind beim Spielen oder Erledigen von Aufgaben einmal in Ruhe zu beobachten, um den Entwicklungsstand abzuschätzen. Auch ein noch sehr schwach ausgeprägtes Selbstbewusstsein kann bei der Entscheidung über die Schulreife eine Rolle spielen. Wer unsicher ist, sollte über den Besuch eines Probeunterrichts nachdenken, den viele Grundschulen anbieten. Generell gilt es, sowohl die körperliche als auch die geistige sowie die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes zu berücksichtigen.

Wer entscheidet über die Zurückstellung?

Eltern dürfen über eine mögliche Zurückstellung bei der Einschulung ihres Kindes nicht allein entscheiden. Liegt der sechste Geburtstag zeitlich nah am jeweiligen Stichtag, so empfiehlt es sich, das Gespräch mit Erziehern aus dem Kindergarten und dem Kinderarzt zu suchen. Auch die schulischen Rahmenbedingungen wollen bedacht werden: Gibt es die Möglichkeit, bei Bedarf in eine Vorschulklasse zu wechseln? Ab welcher Klasse erhält das Kind Noten für seine Leistung? Sind die ersten und zweiten Klassen eventuell zusammengelegt? Bei Zweifeln an der Schulfähigkeit können Erzieher einen Entwicklungsbericht erstellen, der nahelegt, dass das Kind für die Einschulung noch zu unreif ist und ein weiteres Jahr im Kindergarten förderlich wäre. Derartige Empfehlungsschreiben kann auch der Kinderarzt ausstellen. Anschließend muss in jedem Fall der Vorstellungstermin in der Grundschule wahrgenommen werden. Eltern können hier auf die Unreife hinweisen und ihre eigene Einschätzung äußern - entscheidend ist jedoch das Ergebnis der Schuluntersuchung. (Infos über den Einschulungstest)
Hinweis: Die Zurückstellung ist nur einmal möglich. Deshalb ist es wichtig das Kind in diesem zusätzlichen Jahr zu fördern und auf die Schule vorzubereiten.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Kind noch nicht schulreif ist und eine Zurückstellung der Einschulung beantragen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig mit der Kita und dem Kinderarzt abstimmen. So haben Sie genügend Zeit Ihre Entscheidung zu überdenken und ggf. entsprechende Gutachten zu besorgen.

Zurückstellung - und dann?

Wird die Zurückstellung der Einschulung bewilligt, so darf das Kind ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen. Eltern und Erzieher sind jetzt gefragt, gemeinsam an den Schwachstellen des Kindes zu arbeiten und das zusätzliche Jahr für eine optimale Förderung zu nutzen. Vor allem die Stärkung des Selbstvertrauens und das Knüpfen sozialer Kontakte sind jetzt besonders wichtig. Ein ganzes Jahr bietet viel Zeit, um zu reifen: Interessen können sich verändern, schüchterne Kinder lernen, aus sich heraus zu kommen und unruhige Kinder erfahren Sicherheit und werden gelassener. Auch Unterstützung durch Kinderpsychologen oder Ergotherapeuten - beispielsweise auf Rezept durch den Kinderarzt verschrieben - kann helfen, die Entwicklung voran zu treiben. Sprechen Sie ruhig immer wieder mit den Erziehern in der Kita und auch dem Kinderarzt über die Fortschritte und lassen sich Tipps geben wie Sie Ihr Kind fördern können. Was tun, wenn das Kind den Einschulungstest nicht bestanden hat?

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