Zuschuss für den Schulbedarf

Text: H. J. (Pädagogin & Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 01.06.2023

Kinder in der Schule mit Schulsachen
Wie kann man einen Zuschuss für den Schulbedarf wie Schulmappe und Bücher beantragen? / Foto: © Rido- stock.adobe. com)

In diesem Artikel erfahren Sie wer einen Zuschuss für den Schulbedarf beantragen kann. Auch erklären wir wo und wie man den Antrag stellen muss.

Zuschuss für den Schulbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Damit auch Kinder von gering verdienenden und arbeitslosen Eltern uneingeschränkt am sozialen oder kulturellen Leben teilhaben können, wurde im Jahr 2011 das sogenannte Bildungspaket von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf gedeckt werden, wie beispielsweise Klassenfahrten, Nachhilfe, Teilnahme an Sportkursen oder Kulturveranstaltungen sowie Schulbedarf.

Wer kann eine Beihilfe / Kostenerstattung für die Schulausstattung beantragen?

Antragsberechtigt sind Eltern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einer der folgenden Personengruppen angehören:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt)
  • Bezieher von Sozialhilfe oder Sozialgeld
  • Berechtigte von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz)
  • Wohngeldberechtigte

Kostenerstattung für Schulranzen, Füllhalter und Sportzeug für Schüler an Allgemein- und Berufsbildende Schulen

Leistungen werden allerdings nur für Kinder gewährt, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besuchen, keine Vergütung für die Ausbildung erhalten und bei Antragstellung noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. Hier besteht ein Unterschied zu den Leistungen für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit, bei denen als Altersgrenze das 18. Lebensjahr gilt.

Welche Leistungen werden für die Schulausstattung gewährt?

Generell kann man davon ausgehen, dass in den Leistungen für den Schulbedarf Kosten für längerfristig nutzbare Gegenstände enthalten sind. Das sind zum Beispiel der Schulranzen, das Federmäppchen, Füllhalter, Zeichenpinsel und Sportzeug. Keine Kosten werden für Verbrauchsmaterial wie Hefte, Schreibpapier, Tinte oder Tintenpatronen sowie Bleistifte übernommen.
Achtung: Das Amt ist berechtigt, Nachweise in Form von Kassenbelegen für gekauftes Schulmaterial wie z.B. Schulmappe, Federtasche, Füller oder andere Schreibgeräte zu verlangen.

Wo können die Leistungen für die Schulausstattung beantragt werden?

Nach § 28 SGB II - Bedarfe für Bildung und Teilhabe erhalten Schülerinnen und Schüler zweimal jährlich eine Pauschale für die Schulausstattung. Diese beträgt derzeit jeweils 100 Euro für das 1. Halbjahr und 50 Euro für das zweite Halbjahr. Eltern, die das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Sozialgeld beziehen, müssen keinen gesonderten Antrag stellen, sondern erhalten diese Pauschalen automatisch. Wer Wohngeld erhält, stellt den Antrag auf die Pauschale beim zuständigen Wohngeldamt. Für Empfänger des Kinderzuschlags sind die Familienkassen verantwortlich.

Bei den jeweiligen Ämtern erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare. Erkundigen Sie sich doch auch, ob man die Formulare evtl. schon im Internet downloaden kann. (Einfach auf die offizielle Webseite der Stadt / Gemeinde / Landkreis gehen.) Das spart Zeit und Nerven.
Tipp für Eltern: Einige Schulsachen kann man auch gut und günstig gebraucht kaufen!
Bei uns finden Sie auch eine Checkliste Schulanfang, auf der wir alle notwendige Utensilien für Schulanfänger aufgelistet haben.

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