Elterngeld Informationen

Text: H. J. (Pädagogin & Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 15.12.2021

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Elterngeld beantragen - Aber wie? - Foto: © VRD

Erziehungsgeld - Entlastung für Familien und Alleinstehende

Die Geburt eines Kindes bringt für die Eltern viele Veränderungen mit sich. Besonders in den ersten Lebensmonaten wird die Betreuung eines Babys schnell zu einem 24-Stunden-Job, der Mutter und Vater an ihre Grenzen bringt. Das Baby muss sich an seine neue Umwelt erst anpassen und benötigt dabei die Unterstützung durch zuverlässige Betreuungspersonen. Das erste Lebensjahr eines Kindes ist aber auch die Zeit der größten Entwicklungsschritte, denn beinah täglich wird etwas Neues dazugelernt. (Entwicklung im 1. Lebensjahr) Auch für Eltern werden die ersten Monate damit zu einem spannenden Erlebnis. Um jungen Familien oder Alleinstehenden die Betreuung ihres Kindes in dieser wichtigen Zeit zu ermöglichen, wurde in Deutschland im Jahr 2007 das sogenannte Elterngeld eingeführt. ( Früher Erziehungsgeld ! )

Was ist das Elterngeld und wer hat Anspruch darauf?

Dem Elterngeld liegt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zugrunde, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Durch die Zahlung einer fixen Summe über einen festen Zeitraum soll Müttern oder Vätern nach der Geburt eines Kindes ein zeitweises Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf ermöglicht werden, ohne dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Grundvoraussetzungen für den Bezug des Geldes sind, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder üblicherweise hier lebt sowie das im selben Haushalt lebende Kind selbst erzieht und betreut. Außerdem dürfen während der Elterngeldzahlung entweder keine oder nur eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich ausgeübt werden. Das Elterngeld kann auch an Großeltern oder Geschwister des Kindes ausgezahlt werden, wenn es dafür triftige Gründe gibt, wie beispielsweise eine schwere Erkrankung der Eltern. Keinen Anspruch auf das Geld haben allerdings Alleinstehende mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro oder Ehepaare mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro.

Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?

Ab der Geburt eines Kindes können Eltern das sogenannte Basiselterngeld für mindestens zwei und bis zu zwölf Monate erhalten. Das Elterngeld erhöht sich um weitere zwei auf vierzehn Monate, wenn ein Elternteil alleinerziehend ist oder beide Eltern das Elterngeld anteilig in Anspruch nehmen. Für die Dauer des Bezugs sind die Lebensmonate des Kindes und nicht die Kalendermonate ausschlaggebend. Das bedeutet beispielsweise bei einem Geburtstag am 25. Mai, dass das Basiselterngeld bis zum 24. Mai beziehungsweise 24. Juli des Folgejahres gezahlt wird. Die Bezugsdauer kann auf Antrag auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden, wenn monatlich nur die Hälfte des Elterngelds in Anspruch genommen wird. Diese Regelung wurde im Juli 2015 als ElterngeldPlus eingeführt und soll Eltern eine frühere Rückkehr in den Beruf durch Teilzeitarbeit ermöglichen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld wird anhand des monatlich verfügbaren Nettoeinkommens prozentual berechnet, beträgt beim Basiselterngeld aber mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro sowie beim ElterngeldPlus mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Die Grundlage der Berechnung sind bei abhängig Beschäftigten die Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate oder bei Selbständigen ein Nachweis der Einnahmen vor der Geburt des Kindes, beispielsweise durch eine Einnahmenüberschussrechnung des Steuerberaters. Hierbei zählen allerdings durch die Schwangerschaft bedingte Krankheitszeiten oder die Mutterschutzfrist nicht mit. Auch wenn Einkommen durch Wehr- oder Zivildienstzeiten weggefallen ist, werden diese Zeiten nicht angerechnet. In diesem Fall können auf Wunsch des Antragstellers auch weiter zurückliegende Monate in die Berechnung einbezogen werden. Der Prozentsatz für die Elterngeldberechnung ist gestaffelt und beträgt bei einem monatlichen Voreinkommen:

  • bis 1.200 Euro 67 Prozent
  • 1.220 Euro 66 Prozent
  • ab 1.240 Euro 65 Prozent

Lag das vorherige monatliche Einkommen unter 1.000 Euro im Monat kann der prozentuale Ausgleich auf bis zu 100 Prozent steigen. Als Faustregel gilt: Je geringer das Einkommen, um so höher ist das ausgezahlte Elterngeld.

Auf dieses werden allerdings andere Sozialleistungen, wie das Arbeitslosengeld II oder die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet. Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren, erhalten mindestens 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro ElterngeldPlus. Diese bleiben anrechnungsfrei, wenn der Anspruch durch eine vorherige Erwerbstätigkeit entstanden ist. Durch einen Geschwisterbonus oder bei Mehrlingsgeburten kann der Elterngeldanspruch insgesamt höher liegen.

Wo und wie Elterngeld beantragen?

Das Elterngeld ( Erziehungsgeld ) muss durch jedes Elternteil separat bei den zuständigen Elternstellen der einzelnen Bundesländer schriftlich beantragt werden. Die Adressen erfährt man zum Beispiel auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj.de). Mit dem ausgefüllten Antragsformular werden üblicherweise folgende Unterlagen eingereicht:

  • Kopien der Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
  • bei nichtselbständig Beschäftigten: Kopien der monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, die Bestätigung des Arbeitgebers zur vereinbarten Elternzeit sowie die Bescheinigung der Krankenkasse und den Nachweis des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • bei Selbständigen: Kopien des Einkommensbescheids, des Steuervorauszahlungsbescheids oder der Einnahmenüberschussrechnung sowie der Nachweis von Sozialversicherungspflichtbeiträgen
  • gegebenenfalls Kopien der Geburtsurkunden von Geschwisterkindern
Der Antrag auf Elterngeld muss zwar nicht direkt nach der Geburt des Kindes abgegeben werden, aber es empfiehlt sich, das innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu tun. Zahlungen werden rückwirkend nämlich nur für bis zu drei Monate vor der Antragstellung geleistet. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?

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