Wichtige Infos zum Thema Kindergeld

Text: H. J. (Pädagogin & Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 14.12.2023

Das Wort Kindergeld
Wer bekommt Kindergeld? - Foto: © Kaesler Media

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten alles Wichtige rund um das Kindergeld in Deutschland.

Was ist Kindergeld?

Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern finanziell bei der Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder, um den Mehraufwand im Vergleich zu kinderlosen Paaren oder Singles etwas auszugleichen. In Deutschland erhalten Familien ein regelmäßiges Kindergeld bereits seit dem Jahr 1935, wobei zunächst nur kinderreiche Familien ab fünf Kindern und mit einem geringen Einkommen eine monatliche Beihilfe erhielten. Ab 1954 wurde in der Bundesrepublik dann bereits ab dem dritten Kind ein Kindergeld gezahlt. Erst seit 1975 erhielten Eltern das Kindergeld für jedes Kind. In der ehemaligen DDR gab es das Kindergeld ab 1950 zunächst ab dem vierten Kind, hier wurde es jedoch schon ab 1969 für jedes Kind gezahlt. Heute wird das Kindergeld einheitlich im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt, das in seiner jetzigen Fassung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Außerdem spielt bei der Kindergeldzahlung das Einkommenssteuergesetz (EStG) eine nicht unwesentliche Rolle.

Wer hat Anspruch auf das Kindergeld und wie lange wird es gezahlt?

Anspruch auf das Kindergeld haben nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiv- und Pflegeeltern. Groß- oder Stiefeltern können es beantragen, wenn ein oder mehrere Kinder dauerhaft in ihrem Haushalt leben. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Voraussetzung ist es allerdings, das der gewöhnliche Aufenthalt beziehungsweise der Wohnsitz in Deutschland oder in einem Land der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt. Unter bestimmten Bedingungen wird das Kindergeld auch länger gewährt:

  • bis zum 21. Lebensjahr, wenn das Kind arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und in keinem Beschäftigungsverhältnis steht
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch eine Schule besucht, studiert oder eine Berufsausbildung absolviert

Es gibt allerdings Fälle, in denen Familien gemäß § 4 BKGG und § 65 EStG keinen Anspruch auf Kindergeld haben, da vorrangige Leistungen berücksichtigt werden müssen. Insbesondere handelt es sich dabei um:

  • Leistungen aus dem Ausland, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind
  • zwischen- oder überstaatliche Leistungen, wie beispielsweise die Kinderzulage für Beamte der EU
  • Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Wo wird das Kindergeld beantragt?

Das Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser muss bei der zuständigen Familienkasse durch den Anspruchsberechtigten gestellt werden. Man kann sich den Antrag herunterladen oder direkt online stellen. Benötigt werden neben den persönlichen Angaben zu den Kindern die Steueridentifikationsnummern der Eltern und der Kinder, sofern bereits vorhanden die Kindergeldnummern und eine aktuelle Bankverbindung. Außerdem muss eine Kopie der Geburtsurkunden aller zu berücksichtigenden Kinder vorgelegt werden. Mehr Infos: Wo Kindergeld beantragen?

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro im Monat. Bei Eltern, die das Arbeitslosengeld II erhalten, wird das Kindergeld wie ein Einkommen des Kindes bewertet und damit auf die Höhe der monatlichen Auszahlung angerechnet.
Sie können das Kindergeld auch rückwirkend beantragen. Allerdings beträgt die Frist für eine rückwirkende Zahlung 6 Monate. Sollte sich an Ihren persönlichen Verhältnissen etwas ändern, müssen Sie dies der Familienkasse mitteilen und ggf. Kindergeld zurückzahlen.

Aktuell:
Eine Erhöhung des Kindergeldes ab 01. Januar 2024 wird es voraussichtlich nicht geben.
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