Wichtige Infos zum Thema Kindergeld
Text: H. J. (Pädagogin & Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 15.12.2021

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten alles Wichtige rund um das Kindergeld in Deutschland.
Wissenswertes zum Kindergeld in Deutschland
Was ist Kindergeld?
Mit dem Kindergeld unterstützt der Staat Eltern finanziell bei der Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder, um den Mehraufwand im Vergleich zu kinderlosen Paaren oder Singles etwas auszugleichen. In Deutschland erhalten Familien ein regelmäßiges Kindergeld bereits seit dem Jahr 1935, wobei zunächst nur kinderreiche Familien ab fünf Kindern und mit einem geringen Einkommen eine monatliche Beihilfe erhielten. Ab 1954 wurde in der Bundesrepublik dann bereits ab dem dritten Kind ein Kindergeld gezahlt. Erst seit 1975 erhielten Eltern das Kindergeld für jedes Kind. In der ehemaligen DDR gab es das Kindergeld ab 1950 zunächst ab dem vierten Kind, hier wurde es jedoch schon ab 1969 für jedes Kind gezahlt. Heute wird das Kindergeld einheitlich im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt, das in seiner jetzigen Fassung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Außerdem spielt bei der Kindergeldzahlung das Einkommenssteuergesetz (EStG) eine nicht unwesentliche Rolle.
Wer hat Anspruch auf das Kindergeld und wie lange wird es gezahlt?
Anspruch auf das Kindergeld haben nicht nur leibliche Eltern, sondern auch Adoptiv- und Pflegeeltern. Groß- oder Stiefeltern können es beantragen, wenn ein oder mehrere Kinder dauerhaft in ihrem Haushalt leben. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Voraussetzung ist es allerdings, das der gewöhnliche Aufenthalt beziehungsweise der Wohnsitz in Deutschland oder in einem Land der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt. Unter bestimmten Bedingungen wird das Kindergeld auch länger gewährt:
- bis zum 21. Lebensjahr, wenn das Kind arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist und in keinem Beschäftigungsverhältnis steht
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind noch eine Schule besucht, studiert oder eine Berufsausbildung absolviert
Es gibt allerdings Fälle, in denen Familien gemäß § 4 BKGG und § 65 EStG keinen Anspruch auf Kindergeld haben, da vorrangige Leistungen berücksichtigt werden müssen. Insbesondere handelt es sich dabei um:
- Leistungen aus dem Ausland, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind
- zwischen- oder überstaatliche Leistungen, wie beispielsweise die Kinderzulage für Beamte der EU
- Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Wo wird das Kindergeld beantragt?
Das Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser muss bei der zuständigen Familienkasse durch den Anspruchsberechtigten gestellt werden. In Deutschland gibt es derzeit die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und weitere Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern, die jedoch bis zum Jahr 2022 abgeschafft werden sollen. In den meisten Fällen ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, nur etwa dreizehn Prozent entfallen derzeit auf die anderen Familienkassen, beispielsweise für Beamte im öffentlichen Dienst. Diese erhalten das Kindergeld durch ihre Vergütungs- beziehungsweise Besoldungsstelle. Wer das Kindergeld über die Agentur für Arbeit bekommt, kann den Antrag auf deren Website herunterladen oder direkt online ausfüllen. Benötigt werden neben den persönlichen Angaben zu den Kindern die Steueridentifikationsnummern der Eltern und der Kinder, sofern bereits vorhanden die Kindergeldnummern und eine aktuelle Bankverbindung. Außerdem muss eine Kopie der Geburtsurkunden aller zu berücksichtigenden Kinder vorgelegt werden. Mehr Infos: Wo Kindergeld beantragen?
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 1. Januar 2021 erhalten Eltern für das erste sowie zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere 250 Euro im Monat. Bei Eltern, die das Arbeitslosengeld II erhalten, wird das Kindergeld wie ein Einkommen des Kindes bewertet und damit auf die Höhe der monatlichen Auszahlung angerechnet.
Aktuell:
Eine Erhöhung des Kindergeldes ab 01. Januar 2022 steht noch nicht fest. Es wird spekuliert, ob es eine Nullrunde gibt - also das Kindergeld nicht erhöht wird.
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