Mutterschaftsgeld

Schwangere mit Geschenkband am Bauch
Wo kann man Mutterschaftsgeld beantragen? Foto: © Robert Wokaniec

Fragen zum Mutterschaftsgeld

Viele Schwangere haben schon vom Mutterschaftsgeld gehört. Aber wer hat Anspruch darauf? Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld und wie lange wird es gezahlt?
Hier erfahren Sie auch wie und wo Sie Mutterschaftsgeld beantragen können!

Mutterschaftsgeld - Ein Überblick

Steht die Geburt eines Kindes kurz bevor, machen sich viele werdende Eltern Gedanken über ihr künftiges finanzielles Auskommen. Dass hochschwangere Frauen und frischgebackene Mütter ihrer regulären Berufstätigkeit für eine Weile nicht nachkommen können, ( Mutterschutz ) hat auch der Gesetzgeber erkannt und bietet Unterstützung. Diese wird in Form des sogenannten Mutterschaftsgeldes gezahlt. Es lohnt sich, alle relevanten Informationen rund um diese finanzielle Zuwendung rechtzeitig einzuholen und das eigene Recht auf Mutterschaftsgeld zu prüfen.

Das Recht auf Mutterschaftsgeld

Grundsätzlich steht das Mutterschaftsgeld nicht allen Frauen zur Verfügung. Entscheidend für die Zahlung dieser Zuwendung ist die aktuelle Krankenversicherung und das bestehende Arbeitsverhältnis. Hierbei ergeben sich verschiedene Ausgangssituationen:

Arbeitnehmerinnen
Besteht aktuell ein Angestelltenverhältnis mit Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, so haben werdende Mütter einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt. Grundsätzlich gilt dies auch für privat Versicherte, hier jedoch erfolgt die Berechnung des Betrages etwas anders und das Bundesversicherungsamt übernimmt die Zahlung.

Minijobberinnen
Sowohl familienversicherte als auch selbstversicherte Frauen in der GKV haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen. (Haushaltshilfe anmelden)

Mütter in der Familienversicherung
Eine Frau, die über ihren Mann im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert ist und keiner Berufstätigkeit nachgeht, hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Arbeitslose
Frauen, die ALG I beziehen und während des Mutterschutzes arbeitslos sind, haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Besteht kein Versicherungsverhältnis in der GKV, übernimmt das Bundesversicherungsamt die Zahlung.

Mütter in Elternzeit
Kommt während der Elternzeit ein weiteres Kind zur Welt, entsteht erneuter Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier entfällt lediglich der Zuschuss des Arbeitgebers. (Infos über das Elterngeld)

Auch selbständige Frauen können Mutterschaftsgeld beantragen :
Selbständige Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind und den Anspruch auf Krankentagegeld in die Versicherung aufgenommen haben, erhalten Mutterschaftsgeld. Bei einer gesetzlichen Versicherung ohne Tagegeldanspruch und in der PKV entfällt dieser Anspruch jedoch.

Höhe und Dauer der Zahlung

Grundsätzlich steht berechtigten Frauen in einem Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes Mutterschaftsgeld zu. Es kann hierbei jedoch zu Verschiebungen kommen. Wird das Kind zu früh geboren, oder ist es eine Mehrlingsgeburt, verlängert sich der Bezugszeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes spielt auch das aktuelle Nettogehalt eine Rolle. Hier wird der Durchschnitt der vergangenen drei Monate (ohne Zusatzzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni) gebildet. Von ihrer Krankenkasse erhält die Mutter höchstens 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Der Arbeitgeber ist dann in der Pflicht, die Differenz zwischen dieser Zahlung und dem durchschnittlichen Nettoverdienst auszugleichen.

Arbeitnehmerinnen, die in der PKV versichert sind und geringfügig Beschäftigte mit einem Gehalt von bis zu 390 Euro monatlich erhalten eine einmalige Zahlung in Höhe von 210 Euro seitens des Bundesversicherungsamtes. Geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen von mehr als 390 Euro monatlich erhalten außerdem auch den finanziellen Ausgleich von ihrem Arbeitgeber. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen haben ebenfalls Anspruch auf ihr durchschnittliches Nettogehalt abzüglich der genannten 13 Euro pro Tag. Auch hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Das Mutterschaftsgeld muss nicht versteuert werden, kann sich jedoch auf die Höhe des Einkommensteuersatzes auswirken.
Mutterschutz beantragen ist nicht nötig! Den gibt es automatisch. Man benötigt nur eine Bescheinigung vom Frauenarzt.

Mutterschaftsgeld beantragen - so funktioniert es

Um das Mutterschaftsgeld beantragen zu können, braucht es eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung. (Infos über die Geburt) Da es sich hierbei um eine recht variable Angabe handelt, kann diese Bescheinigung erst sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt werden. Zwischen der Beantragung und dem Beginn der Mutterschutzfrist liegt daher nur eine Woche.
Die ärztliche Bescheinigung muss dann sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenversicherung vorgelegt werden. In der Regel gibt es hierfür einen Vordruck, den Mütter am besten rechtzeitig ausfüllen sollten. So kann das Mutterschaftsgeld zügig beantragt und entsprechend rechtzeitig gezahlt werden.

Familienversicherte und privatversicherte Arbeitnehmerinnen richten ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld nicht an die Krankenkasse, sondern an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.
Text: A. W. / Stand: 13.07.2022
[Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse! Dies sind nur allgemeine Informationen!]