Das Wohngeld

Antrag auf Wohngeld
Wer hat Anspruch auf Wohngeld und wie kann man es beantragen? - Foto: © Birgit Reitz-Hofmann - stock.adobe.com

Wohngeld ist eine gesetzliche Sozialleistung, die Bürgern mit geringem Einkommen dabei helfen soll, die Kosten für das Wohnen zu finanzieren. Leider wissen viele gar nicht, dass sie Anspruch auf diese Leistung haben. Oder sie scheitern an der Beantragung. Deswegen haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich hat jeder Bürger Anspruch auf Wohngeld, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese werden im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die grundlegenden Faktoren, die überprüft werden, sind das Haushaltseinkommen, die Anzahl der Bewohner und die Kosten für Miete oder Unterhalt eines Eigenheims. Gut zu wissen: Nicht nur Mieter (und Untermieter), sondern auch Immobilienbesitzer sowie Heimbewohner können wohngeldberechtigt sein. Mehr zum Thema Familienbudget

Höhe des Wohngeldes

Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) finden Sie einen Rechner, mit dem Sie die Höhe des eventuellen Wohngeldes ermitteln können.* Dies gilt jedoch nur unter Vorbehalt, da die Prüfung aller Faktoren kompliziert ist und nur vom Amt vorgenommen werden kann. Es spielt zum Beispiel auch eine wichtige Rolle, ob Sie bereits andere Transferleistungen vom Staat erhalten.

Wohngeld oder andere soziale Leistungen?

Grundsätzlich ist das Wohngeld keine Ermessensleistung. Das heißt, dass Sie auf jeden Fall Anspruch haben, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Das Wohngeld steht allerdings in "Konkurrenz" zu diversen anderen Sozialleistungen. Denn bei vielen dieser Leistungen werden bereits Kosten für die Unterkunft berücksichtigt. Diese Leistungen sind unter anderem:

  • Arbeitslosengeld II
  • Leistungen für Auszubildende
  • Bafög
  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Sollten Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, sind Sie nicht wohngeldberechtigt. Wenn allerdings durch die Zahlung des Wohngeldes Hilfsbedürftigkeit vermieden werden kann, dann gilt dieses vorrangig. Sie erhalten dann Wohngeld, um die Wohnkosten zu mindern. Die Transferleistungen können unter Umständen eingestellt werden. Für Bezieher von Arbeitslosengeld I kann dagegen Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieses wird dann zusätzlich ausgezahlt. Die große Anzahl von verschiedenen Regelungen macht es kompliziert, den Anspruch abzuschätzen. Daher lohnt es sich, einen Antrag bei der Wohngeldstelle einzureichen.

Wie kann man Wohngeld beantragen?

In jeder Stadt oder Gemeinde gibt es eine Behörde, die für Ihren Antrag zuständig ist. Leider kann man nicht pauschal sagen, welche Behörde dies ist. Häufig gibt eine spezielle Wohngeldstelle, in manchen Kommunen ist dieser Service im Sozialamt zu finden. Am besten suchen Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder Stadt, wo und wie Sie Wohngeld beantragen können.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Auf der Webseite finden Sie oft auch schon Unterlagen, die Sie sich runterladen und zu Hause ausfüllen können. Diese Unterlagen werden für Mieter fällig:

  • Ausgefüllter Antrag auf Wohngeld
  • Eine Mietbescheinigung, die Ihr Vermieter ausgestellt hat und die Wohnungsgröße sowie Baujahr dokumentiert
  • Ihr Mietvertrag und eine Mietquittung
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass

Als Immobilienbesitzer ist Voraussetzung für den Lastenzuschuss, dass der Antragsteller selbst in seinem Eigentum wohnt und die Kosten hierfür selbst trägt. Daher sind in diesem Fall Unterlagen nötig, die diese Faktoren nachweisen.

Dauer der Auszahlung

Jeder Antrag wird zunächst für 12 Monate bewilligt. Bitte beachten Sie: Es gibt keine rückwirkende Bewilligung! Es wird also immer nur für die Zukunft gewährt, auch wenn Sie schon in der Vergangenheit Anspruch gehabt hätten. Reichen Sie also im Zweifelsfall lieber früher als zu spät einen Eintrag ein.

Text: I. S. / Stand: 13.07.2022

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