Ehegattensplitting

Mann mit Taschenrechner
Lassen Sie sich zum Thema Ehegattensplitting gut beraten - Foto: © pictworks

Was ist Ehegatennsplitting?

Erfahren Sie auf dieser was das Ehegattensplitting bedeutet, welche Besonderheiten es gibt und auch wo man das Ehegattensplitting beantragen kann.

Das Ehegattensplittung - Vorteile bei der Einkommenssteuer für verheiratete und verpartnerte Personen

Eine Hochzeit hat nicht nur Auswirkungen auf den Familiennamen und das zukünftige Zusammenleben, sondern bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Seit 1958 gibt es in Deutschland nämlich das sogenannte Ehegattensplitting, bei dem verheiratete und seit Mai 2013 auch in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebende Personen eine gemeinsame Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das spart nicht nur Zeit, sondern wirkt sich letztendlich auch auf die Höhe der Einkommenssteuer aus. Lesen Sie auch: Nach der Hochzeit - Was ist zu tun?

So funktioniert das Ehegattensplitting

Während bei unverheirateten Paaren jedes Einkommen einzeln versteuert wird und jeder eine eigene Steuererklärung abgeben muss, können bei verheirateten oder verpartnerten Paaren beide Einkommen zusammengerechnet werden. Das Paar wird in diesen Fällen wie ein einzelner Steuerpflichtiger behandelt, das heißt nach Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung wird das gemeinsame Einkommen ermittelt und dann halbiert. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 32a Einkommensteuertarif des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nach Ermittlung des gemeinsamen Einkommens wird die Einkommenssteuer anhand des derzeit geltenden Einkommenssteuertarifs berechnet und im Anschluss verdoppelt. Von Vorteil ist dieses Verfahren besonders für Paare, die unterschiedlich hohe Einkommen haben. Ein Zwang zur gemeinsamen Veranlagung besteht jedoch nicht, sondern die Ehegatten und eingetragenen Paare können das selbst entscheiden und auch die getrennte Einkommenssteuerveranlagung wählen.

Besonderheiten beim Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting kommt nach dem Tod eines Ehegatten oder nach einer Trennung nur noch begrenzt zur Anwendung. Im Falle eines Todesfalles kann es noch für das Kalenderjahr genutzt werden, das auf das Todesjahr folgt. Es wird hier vom Witwensplittung gesprochen. Dieses entfällt allerdings, wenn die Ehegatten zum Todeszeitpunkt getrennt lebten. Im Trennungsfall werden die getrennt lebenden Partner ab dem auf die Trennung folgenden Jahr einzeln veranlagt. Auch wenn einer der Partner im Trennungsjahr wieder heiratet, gilt für den anderen dennoch für dieses Jahr noch der günstigere Steuertarif. Die Veranlagung geschiedener Ehegatten nach der Splittingtabelle ist unter Gnadensplitting bekannt. Ein Spezialfall liegt auch dann vor, wenn einer der Ehepaare im Ausland lebt und arbeitet. Hier ist der Lebensmittelpunkt maßgeblich: Hat der Ehepartner seinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland und hält sich für mindestens 181 Tage jährlich hier auf, kann das Ehegattensplittung angewendet werden.

Wie beantragt man das Ehegattensplitting

Die gemeinsame Veranlagung wird formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt oder in der Steuererklärung ausgewählt. Je nach Einkommen der Partner kann es außerdem sinnvoll sein, die Lohnsteuerklasse auszuwählen, beispielsweise Steuerklasse 3 für den Partner, der mehr verdient, und Steuerklasse 5 für den anderen. Hilfreich für die Auswahl der richtigen Steuerklasse können Lohnsteuerrechner sein, die im Internet zu finden sind.
Text: H. J. / Stand: 13.07.2022
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Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder an einen Steuerberater Ihres Vertrauens! Wir geben hier nur allgemeine Hinweise!

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