Altersvorsorge

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Wie kann man fürs Alter vorsorgen?
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Formen der Altersvorsorge

"Kind, du musst doch an deine Rente denken." ist ein häufiger Satz, den viele Großeltern ihren Enkelkindern mit auf den Weg geben. Doch wer jung ist, verschwendet meist noch keinen Gedanken an die Altersvorsorge, sondern gibt das schwer verdiente Geld lieber für Reisen, Mode oder Technik aus. Dabei wird in den Medien seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Rente im Alter in vielen Fällen für den gewohnten Lebensstandard nicht ausreichen wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, auch privat vorzusorgen und damit schon so früh wie möglich zu beginnen. Je jünger man ist, wenn man beispielsweise eine Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht abschließt, umso niedriger sind die Beiträge und umso länger kann für einen würdigen Lebensabend vorgesorgt werden. Weitere Infos über die Lebensversicherung

Vorteile der Betriebsrente

Die gesetzliche Altersrente wurde bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu Bismarcks Zeiten in Deutschland eingeführt. Durch die demographische Entwicklung, die mit einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft einhergeht, wurde das bestehende Rentensystem in den letzten Jahrzehnten auf den Prüfstand gestellt und im Grunde genommen ist schwer einzuschätzen, was die nächste Generation noch an Rentenzahlungen zu erwarten hat. Gut sind dabei diejenigen Personengruppen dran, die neben der gesetzlichen Rente im Rahmen einer betrieblichen Rentenversorgung noch Zahlungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfond oder einer Unterstützungskasse zu erwarten haben. Die betriebliche Altersvorsorge beruht auf dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und tritt nicht automatisch ein, sondern nur auf Wunsch des Arbeitnehmers. Dieser verzichtet auf einen Teil seines Gehalts, das dann in die Altersvorsorge eingezahlt wird. Der Vorteil: Der monatliche Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen und muss daher nicht versteuert werden. Es ist daher ratsam, sich im Betrieb nach der Betriebsrente zu erkundigen und in diese einzuzahlen, wenn sie angeboten wird.

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Im Zuge der Rentenreformen zu Beginn der 2000er Jahre wurden die Riester- und die Rürup-Rente eingeführt, zwei Formen der Altersvorsorge, die durch den Staat durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen gefördert werden. Sowohl an die Riester- als auch die Rürup-Rente sind aber bestimmte Bedingungen geknüpft. Für die Riester-Rente sind beispielsweise nicht alle Personengruppen zulagenberechtigt; insbesondere betrifft dies nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und Selbständige, geringfügig Beschäftigte sowie Personen, die in der berufsständischen Versorgung pflichtversichert sind, wie Ärzte und Apotheker. Für die Riester-Rente muss ein Vertrag mit einem Versicherer abgeschlossen werden, der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert ist. Hierbei sind verschiedene Sparformen, wie Fondssparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen möglich. Wird der Riestervertrag vorzeitig gekündigt, müssen die Zulagen und die Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, richtet sich als freiwillige Versicherung besonders an Freiberufler und Selbständige. Nachteile: Es gibt kein Kapitalwahlrecht und das angesparte Vermögen kann nicht vererbt werden. Außerdem ist eine Kündigung nicht vor Rentenbeginn möglich; der Vertrag kann lediglich beitragsfrei gestellt werden. Lesen Sie auch: Geld anlegen heute

Private Vorsorge ohne staatliche Förderung

Vorsorgemöglichkeiten ohne staatliche Förderung sind beispielsweise Fondssparpläne, Kapitallebensversicherungen, Bausparkonten oder Immobilien. (Tipps für die Baufinanzierung) Der Vorteil bei diesen Vorsorgeformen ist es, dass sie im Gegensatz zur Rürup- und Riesterrente auch für den generationsübergreifenden Vermögensaufbau eingesetzt werden können. Das angesparte Vermögen ist in diesen Fällen in der Regel vererbbar.

Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist es sinnvoll, eine Variante mit Rentenwahlrecht zu wählen. Dann kann man sich nämlich bei Eintritt in das gesetzliche Rentenalter entscheiden, ob das Angesparte komplett oder in monatlichen Raten als Rente ausgezahlt werden soll. Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte bei einer bestehenden oder einer neu abgeschlossenen Kapitallebensversicherung mit dem Versicherer einen Verwertungsausschluss vereinbaren. Das bedeutet, dass das angesparte Vermögen erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird. Damit wird verhindert, dass die Versicherung im Fall des Bezugs von Arbeitslosengeld II aufgelöst werden muss, da ihr Wert dann bis zu einer Höhe von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr als sogenanntes Schonvermögen nach dem Sozialgesetzbuch III § 12 gilt.
Text: H. J. / Stand: 13.07.2022

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