Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Text: H. J. (Pädagogin & Erziehungswissenschaftlerin, Diplom-Medienberaterin) / Letzte Aktualisierung: 14.12.2023

In diesem Artikel erfahren Sie was der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bedeutet, wer diesen beantragen kann und wo man den Antrag stellen muss.

Der Partnerschaftsbonus - Bis zu vier weitere Monate Bezug von Elterngeld

Antrag auf Elterngeld
Der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld
Foto: © simoneminth

Mit dem Inkrafttreten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im Jahr 2007 wurde das neue Elterngeld eingeführt, welches das bis dato gezahlte Erziehungsgeld ablöste. Neu hierbei war vor allem der Partnerschaftsbonus, der die Betreuung durch beide Elternteile und damit die partnerschaftliche Aufteilung der familiären Aufgaben fördern soll. Um den Partnerschaftsbonus zu nutzen, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Verlängerung der Elternzeit durch Partnermonate

Das Basiselterngeld wird regulär bis zu zwölf Monate gezahlt, wobei sich beide Partner diesen Zeitraum nach eigenen Wünschen aufteilen können. Möglich ist es auch, die Elterngeldmonate gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Entscheidet sich einer der Partner nach der Geburt des Kindes die Elternzeit zu nehmen, das heißt sich unbezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen, werden zwei weitere Monate des Elterngeldbezugs gewährt.

Der Partnerschaftsbonus beim Bezug von ElterngeldPlus

Seit dem 1. Juli 2015 ist sogar eine Verlängerung um vier Monate möglich, wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten und das sogenannte ElterngeldPlus beziehen, das üblicherweise für vierundzwanzig Monate gewährt wird. Das ElterngeldPlus bedeutet allerdings nicht, dass mehr Geld ausgezahlt wird als beim herkömmlichen Elterngeld. Es wird lediglich der Zeitraum gestreckt; die ausgezahlte Summe bleibt gleich. Um die Partnerschaftsmonate nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Beide Elternteile arbeiten für mindestens vier zusammenhängende Monate gleichzeitig in Teilzeit
  • Die Arbeitszeit liegt pro Woche zwischen 24 und 32 Stunden im Monatsdurchschnitt
  • Ein Elternteil bezieht ab dem 15. Lebensmonat des Kindes durchgehend das ElterngeldPlus

Während der Partnerschaftsmonate ist das Elterngeld genauso hoch, wie während der ElterngeldPlus-Zeit, das heißt also fünfzig Prozent vom Basiselterngeld. Vier weitere Monate während des Bezugs von ElterngeldPlus können übrigens auch Alleinerziehende beziehen, wenn sie ebenfalls in vier aufeinanderfolgenden Monaten eine wöchentliche Arbeitszeit von 25 bis 30 Stunden nicht unter- oder überschreiten.

Aktuelles zum Partnerschaftsbonus 2024:
2024 ist eine Reform des Elterngeldes geplant. Die aktuelle Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze) ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, soll gesenkt werden.

Wo kann man den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld beantragen?

Vor dem Beantragen des Elterngeldes muss zunächst geklärt werden, ob das Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus gewählt werden. Beide Elternteile müssen das Elterngeld sowie den Partnerschaftsbonus bei den zuständigen Elterngeldstellen am jeweiligen Wohnort schriftlich beantragen. In der Regel können entsprechende Formulare zum Ausfüllen im Internet heruntergeladen werden. Im Antrag muss festgelegt werden, welches Elternteil das Elterngeld zu welchem Zeitpunkt beziehen möchte. Wird der Antrag gemeinsam ausgefüllt, muss er von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Es können allerdings auch separate Anträge abgegeben werden. Für den Bezug des Partnerschaftsbonus müssen zusätzlich zum Antrag Bestätigungen der jeweiligen Arbeitgeber über die Teilzeitbeschäftigung eingereicht werden. Bei Selbständigen oder Freiberuflern reicht eine Erklärung über die Arbeitszeit aus. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?
Bei Fragen zum Thema Partnerschaftsbonus beim Elterngeld wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle bzw. das zuständige Jobcenter. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise.

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