Was ist ein Ehevertrag? Und es sinnvoll einen zu haben?

Ist ein Ehevertrag sinnvoll? Welcher Inhalt ist wichtig?

"Bis dass der Tod euch scheidet..." ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr bei der Eheschließung, daher rücken Eheverträge immer mehr ins Licht. Besonders romantisch klingt es nicht, wenn ein Partner sagt: "Schatz, lass uns über einen Ehevertrag nachdenken!", aber oft gewinnen beide Parteien bei dieser beiderseitigen Vereinbarung.

Was ist ein Ehevertrag?

Heiraten Paare, so sieht der Gesetzgeber für sie während, wie auch nach der Ehe gewisse Vorschriften vor. Durch einen Ehevertrag erklären sich beide Ehepartner dazu bereit, im vereinbarten Rahmen davon abzuweichen. In erster Linie trifft dies für den Fall einer Scheidung zu.

Wann wird er geschlossen?

Eheverträge können vor oder auch während der Ehe geschlossen werden, in Ausnahmefällen sogar kurz nach der Ehe. Die Regeln dafür hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §1408 verankert.

Wo wird ein so ein Vertrag geschlossen?

Rechtskräftig wird ein Ehevertrag ausschließlich, wenn er notariell beurkundet ist. Schriftliche Vereinbarungen ohne entsprechende Beurkundung durch einen Notar haben keine Gültigkeit.

Wo können sich Paare beraten lassen?

Notare beraten Paare zu einem Ehevertrag kostenlos, lediglich die Beurkundung selbst ist in der Höhe, abhängig vom Vermögen der Ehepartner kostenpflichtig. Jedoch raten Fachleute immer wieder dazu, sich getrennt bei separaten Anwälten beraten zu lassen, denn nicht immer überschneiden sich die Interessen beider Parteien.

Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Prinzipiell sind Eheverträge für alle Ehen sinnvoll, aber insbesondere für Paare, bei denen mindestens ein Partner Freiberufler ist oder ein Unternehmen besitzt. Sie kann es wirtschaftlich hart treffen, sollte es zu einer Scheidung kommen. Auch Ehepaare, bei denen es große Einkommensunterschiede gibt, sollten über einen Ehevertrag nachdenken.

Ehevertrag Inhalte die wichtig sind:

Eheverträge sind sehr individuell auf das jeweilige Paar und dessen Lebenssituation zugeschnitten. Meist basieren sie jedoch auf drei wichtigen Säulen. Diese sind der Güterstand, die Unterhaltsregelung sowie der Versorgungsausgleich.

Der Güterstand:
Der Gesetzgeber sieht als Güterstand die Zugewinngemeinschaft vor. Dies bedeutet, dass das gemeinsam in der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt wird. Im Ehevertrag kann diese Zugewinngemeinschaft auf die eigenen Bedürfnisse modifiziert werden, bzw. durch den Güterstand der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung ersetzt werden. Entsprechende Änderungen sind oft für Unternehmer sehr sinnvoll.

Der Versorgungsausgleich:
Er betrifft den Ausgleich von Rentenanwartschaftsansprüchen, die Ehepaare während der Ehe erwerben. Auch der Versorgungsausgleich kann entsprechend den Wünschen der Partner gegenüber den gesetzlich gängigen Regelungen verändert werden. Dazu beraten Anwälte oder Notare beide Vertragspartner im Voraus und erläutern die Vor- bzw. Nachteile.

Der Unterhalt ist ein besonders wichtiger Ehevertrag Inhalte!
Kommt es zu einer Trennung zwischen den Ehepartnern und die Scheidung wird vollzogen, so kann der in einem Ehevertrag vereinbarte Unterhalt eines Ehepartners für den Anderen nach der Ehe zum Tragen kommen. Wird dies nicht in einem Vertrag geregelt, so gelten die Vorgaben des Gesetzgebers nach dem BGB. Hierbei zieht jedoch in aller Regel der geringer Verdienende den Kürzeren.

Beispiele für weitere Ehevertrag Inhalte

Vereinbarung zu Scheidungsfolgen:
Ehepartner können beispielsweise im Ehevertrag auch festhalten, dass wenn einer der beiden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Scheidung wünscht, ein beschleunigtes und vereinfachtes Scheidungsverfahren durchgeführt wird.

Verfügungsbefugnis:
Ehegatten können in einem Vertrag festlegen, dass sie unter bestimmten Umständen allein über das eigene Vermögen verfügen dürfen, ohne die Zustimmung des Ehepartners einzuholen.

Das Erbrecht:
Auch in Fragen der Erbfolge kann in so einem Vertrag eine Regelung getroffen werden. So beispielsweise, wenn ein Partner Teile eines Familienbetriebs vererben will.

Formen des Zusammenlebens:
Sogar Vereinbarungen über das gemeinsame Miteinander können unter den Augen des Notars getroffen werden. Doch sind diese nicht einklagbar.

Zwischen den Vereinbarungen und dem letztendlichen Unterzeichnen des Vertrages sollten immer mehrere Monate liegen. Wird ein Ehepartner durch den Vertrag unverhältnismäßig benachteiligt, könnte unter Umständen sogar der Ehevertrag für nichtig erklärt werden. Daher ist es unabdingbar, dass sich beide Parteien möglichst getrennt voneinander beraten lassen, auch wenn die Liebe und Zuneigung beider momentan zueinander sehr stark und eine Scheidung derzeit kaum vorstellbar für die Ehepartner ist.
Text: C. D. / Stand: 14.05.2022

Wir dürfen und möchten keine Rechtsberatung machen. Für Fragen zum Thema Ehevertrag können Sie sich an einen Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens wenden.