Wo Kindergeld beantragen?

Familie und blauer Himmel
Wo beantragt man Kindergeld? - Foto: © Dmitry Ersler

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, welche Eltern bei den Ausgaben, die durch ein Kind entstehen, entlasten soll. Immer wieder besteht Unklarheit darüber, wo und in welcher Form das Kindergeld beantragt werden muss. Weitere Infos zum Thema Kindergeld

Form des Antrages

Ohne einen entsprechenden Antrag kann kein Kindergeld gezahlt werden. Nach § 67 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist dieser stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen. Eltern oder andere Personen, welche das Sorgerecht für das Kind haben, erhalten direkt bei dieser Stelle den notwendigen Antrag. Alternativ können sie sich diesen aber auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.
In diesem Fall wird der Antrag am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt und unterschrieben. Per Post oder Fax erreicht er dann die Familienkasse.
Dieses Vorgehen erspart Zeit und die Online-Bearbeitung des Antrages hat den Vorteil, dass eventuelle Fehler beim Ausfüllen gleich korrigiert werden können.

Zuständige Behörde: die Familienkasse

Ein Kindergeldantrag
Einen Kindergeldantrag bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse - Foto: © FM2

Wer in Deutschland lebt oder hier seinen ständigen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der muss den Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen, in deren Bezirk er wohnt oder sich ständig aufhält. Die Familienkasse befindet sich in der Regel in der für die Gemeinde zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Die Adresse sowie die Öffnungszeiten können im Bürgerbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nachgefragt werden. Eltern, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, wenden sich an die jeweilige Familienkasse der Stadt oder Gemeinde, in der sich der Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes befindet.

Ausnahmefall: Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst sind viele Dinge anders geregelt, so auch beim Kindergeld. Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt die Besonderheit, dass die Familienkasse nicht zuständig ist. Diese Personen müssen das Kindergeld bei ihrem Dienstherren bzw. der Vergütungsstelle beantragen. Sie bekommen es nach der Bewilligung monatlich direkt zusammen mit ihren Bezügen ausgezahlt.

Persönliche Abgabe des Antrages nicht erforderlich

Gerade aus dem Krankenhaus entlassen müssen die jungen Eltern den einen oder anderen Behördengang absolvieren. Eine Tatsache, die kurz nach der Entbindung viel Kraft kostet. Doch gut zu wissen: der Antrag auf Kindergeld muss nicht persönlich bei der zuständigen Familienkasse abgegeben werden. Mit der eigenen Unterschrift versehen ist es genauso möglich, einen Beauftragten zum Amt zu schicken oder aber den Antrag ganz einfach per Post zu senden.

Bei allen Fragen rund um das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der richtige Ansprechpartner. Angestellte im öffentlichen Dienst wenden sich bei Unklarheiten am besten direkt an ihren Dienstherren beziehungsweise die Vergütungsstelle. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?

Text: K. L. / Stand: 13.07.2022

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