Wo Kindergeld beantragen?

Text: K. L. / Letzte aktualisierung: 03.02.2026

Familie und blauer Himmel
Wo beantragt man Kindergeld? - Foto: © Dmitry Ersler

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, welche Eltern bei den Ausgaben, die durch ein Kind entstehen, entlasten soll. Immer wieder besteht Unklarheit darüber, wo und in welcher Form das Kindergeld beantragt werden muss. Weitere Infos zum Thema Kindergeld

Form des Antrages

Ohne einen entsprechenden Antrag kann kein Kindergeld gezahlt werden. Nach § 67 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist dieser stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse einzureichen.
Dank der digitalen Transformation können Eltern den Antrag heute bequem von zu Hause aus erledigen. Über das Portal "Kindergeld Online" der Bundesagentur für Arbeit werden Nutzer Schritt für Schritt durch das Formular geführt. Besonders zeitsparend ist die Identifikation via ELSTER-Zertifikat oder Personalausweis mit Online-Funktion, da hierbei die manuelle Unterschrift und der Postversand komplett entfallen können.

Wer nicht internetaffin ist, kann den Antrag auch altmodisch direkt bei der Familienkasse abholen, ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen dort wieder abgeben oder per Post schicken.

Zuständige Behörde: die Familienkasse

Ein Kindergeldantrag
Einen Kindergeldantrag bekommen Sie bei der zuständigen Familienkasse - Foto: © FM2

Wer in Deutschland lebt oder hier seinen ständigen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der muss den Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse stellen, in deren Bezirk er wohnt oder sich ständig aufhält. Die Familienkasse befindet sich in der Regel in der für die Gemeinde zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Die Adresse sowie die Öffnungszeiten können im Bürgeramt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nachgefragt werden. Eltern, welche ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, wenden sich an die jeweilige Familienkasse der Stadt oder Gemeinde, in der sich der Sitz der Lohnstelle des Beschäftigungsbetriebes befindet.
Früher hatten Beschäftigte im öffentlichen dienst eine eigene Bezügestelle. In der Regel ist aber auch für diese Personengruppe die Familienkasse zustädnig. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei bestimmten Landesbehörden) gibt es noch eigene Stellen.

Notwendige Unterlagen

Damit die Bearbeitung reibungslos verläuft, sollten alle Dokumente vorab digital bereitgelegt werden. Neben den Steuer-Identifikationsnummern ist vor allem die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld wichtig. Falls der Online-Antrag genutzt wird, lassen sich diese Dokumente einfach als Foto oder PDF hochladen. Eine lückenlose Vorbereitung der Unterlagen beschleunigt die Prüfung und Auszahlung durch die Familienkasse erheblich.

  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Antragstellers.
  • Steuer-ID des Kindes (wird kurz nach der Geburt automatisch per Post zugesandt).
  • Geburtsurkunde (im Original oder als Scan für den Online-Antrag)
    Tipp: Wer bei der Geburt die Datenübermittlung vom Standesamt erlaubt, spart sich oft sogar das Einreichen der Geburtsurkunde.
  • Bankverbindung (IBAN)
Sind diese Unterlagen vor der Geburt bereits digitalisiert, kann der Vater die Beantragung des Kindergeldes übernehmen, während sich Mama und Baby im Wochenbett ausruhen.

Bei allen Fragen rund um das Kindergeld ist die örtliche Familienkasse der richtige Ansprechpartner.
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