Wie die Wohnung kündigen?

Text: H. J. (Diplom-Medienberaterin) + K. F. / Letzte Aktualisierung: 13.04.2022

Mietvertrag und Wohnungsschlüssel
Kündigung vom Mietvertrag - Das sollten Sie wissen: - Symbolbild: © Gerhard Seybert

Erfahren Sie in diesem Artikel wie man die Wohnung kündigen kann, was eine ordentliche und außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag bedeutet und welche Kündigungsfristen gelten.

Die Kündigung vom Mietvertrag für eine Wohnung - Diese Punkte sind wichtig

Die Wohnung ist zu klein oder zu groß geworden, zwei Partner möchten zusammenziehen oder der neue Arbeitsplatz befindet sich in einer anderen Stadt. Es gibt viele Gründe, warum eine Wohnung gekündigt werden soll, denn nur mit der Übergabe der Schlüssel an den Vermieter ist es beim Auszug meistens nicht getan. Für die Überlassung und die Nutzung einer Wohnung wurde nämlich in der Regel ein Vertrag abgeschlossen, an den beide Parteien gebunden sind. Üblicherweise werden Mietverträge ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet. Das deutsche Gesetz kennt allerdings auch die Kündigung aus wichtigem Grund, die sogenannte außerordentliche Kündigung.

Die ordentliche Kündigung des Mietvertrags - Kündigungsfristen

Grundlage für die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags ist der § 573c BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der die Fristen regelt. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt bei unbefristeten Mietverträgen in Normalfall drei Monate zu einem Monatsende. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Mietvertrag bereits andauerte. Anders sieht es mit der Kündigungsfrist für Vermieter aus. Hier sieht das Gesetz nämlich eine Staffelung vor. Eine Frist von drei Monaten muss der Vermieter einhalten, wenn das Mietverhältnis nicht länger als fünf Jahre andauerte. Betrug das Vertragsverhältnis zwischen fünf bis acht Jahre, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Ein Mietvertrag, der bereits länger als acht Jahre läuft, kann durch den Vermieter nur mit einer neunmonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Befristete Mietverträge enden in der Regel mit dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ist in so einem Fall nur in Ausnahmefällen möglich.

Die außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags

Liegt ein wichtiger Grund vor, können sowohl ein befristeteter als auch ein unbefristeter Mietvertrag durch den Mieter oder den Vermieter gekündigt werden. Geregelt wird die Kündigung aus wichtigem Grund in § 543 BGB.

Gründe für Mieter den Mietvertrag zu kündigen

  • durch die Nutzung der Mietsache besteht Gefahr für Gesundheit und Leben, zum Beispiel durch Baufälligkeit oder starke Schimmelbildung in den Räumen (Schimmel in der Wohnung)
  • die Mietsache kann nicht im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden, beispielsweise weil die Heizung dauerhaft oder langfristig ausfällt oder es in der Wohnung kein fließendes Wasser gibt
  • das Vertrauensverhältnis zum Vermieter ist dauerhaft gestört, zum Beispiel weil er die gemieteten Räume ungenehmigt betreten hat
  • die Nutzung der Wohnung ist durch ständigen Lärm aus der Nachbarschaft beeinträchtigt
  • der Vermieter kündigt eine Modernisierung mit anschließender Mieterhöhung an
  • der Mieter fühlt sich durch den Vermieter oder Nachbarn bedroht
  • der Mieter ist verstorben (Das ist nach einem Todesfall in der Familie zu erledigen)

Da es noch weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung geben kann, ist es ratsam, sich Rat und Hilfe bei einem Anwalt oder einem Mieterverein zu holen.

Gründe für Vermieter den Mietvertrag zu kündigen
Wie für den Mieter gibt es auch für den Vermieter triftige Gründe, ein Mietverhältnis zu beenden.

  • es besteht ein Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten oder eines beträchtlichen Teils der Gesamtsumme
  • der Mieter kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach oder unterlässt es, Mängel beim Vermieter anzuzeigen, die zu längerfristigen schweren Schäden an der Mietsache führen können
  • der Mieter überlässt die Mietsache ohne Genehmigung des Vermieters einem Dritten oder nutzt sie gewerblich beziehungsweise teilgewerblich
  • der Mieter beleidigt oder bedroht den Vermieter beziehungsweise dessen Vertreter und Bevollmächtigte
  • der Mieter hält sich nicht an die Hausordnung und stört den Hausfrieden dauerhaft und nachhaltig

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich aufgrund eines Mietrückstands, kann die Kündigung in der Regel gemäß § 543 durch das Bezahlen der Schulden abgewendet werden, wenn diese umgehend bezahlt werden. Im Falle einer Räumungsklage besteht diese Möglichkeit bis zu zwei Monate, nachdem die Klage zugestellt wurde.

Diese Form gilt bei der Kündigung der Wohnung

Die Kündigung eines Mietvertrags muss nach § 568 in Schriftform erfolgen. Das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben des Mieters dessen eigenhändige Unterschrift tragen muss. Das Schreiben wird aufgrund der besseren Nachweisbarkeit am besten als Einschreiben mit Rückschein verschickt. Das Kündigungsschreiben des Vermieters muss dessen eigenhändige Unterschrift oder die seines gesetzlichen Vertreters haben. Dieser muss auf Wunsch jedoch eine Originalvollmacht des Vermieters vorlegen können, damit die Kündigung wirksam wird.

Wohnung kündigen - Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Das Kündigungsschreiben kann formlos sein, sollte aber auf jeden Fall die Absicht der Kündigung vom Mietvertrag zum Ausdruck bringen. Sie müssen darin nicht erklären warum Sie den Mietvertrag kündigen möchten. Geben Sie Ihre Adresse sowie Ort und Datum an und geben die genaue Lage der Wohnung an. (z.B. Wohnungsnr., Vorderhaus / Hinterhaus) Bitte Sie auch um eine Bestätigung der Kündigung. Ganz wichtig ist die Unterschrift des Mieters. Es reicht also ein "Dreizeiler", um die Wohnung zu kündigen.

Wann sollte man die Wohnung kündigen?

Das ist eine gute Frage, die man leider nicht pauschal beantworten kann. Haben Sie nur drei Monate Zeit eine neue Wohnung zu finden, kann das sehr knapp sein. Besser Sie kündigen Ihre Wohnung erst, wenn Sie einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Sollten Sie 6 oder 9 Monate Kündigungsfrist haben, können Sie den Vermieter fragen, ob er einverstanden ist, wenn Sie einen Nachmieter suchen und somit vorzeitig aus dem Mietvertrag kommen. Das hat Vorteile für alle Beteiligten.
Bitte beachten Sie: Wir geben hier nur allgemeine Hinweise! Bei Fragen zur Wohnungskündigung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Mietrecht oder an einen Mieterverein in Ihrer Nähe!

Tipps zur Wohnungssuche: