Todesfall in der Familie - Was tun?

Text: P. M. (Juristin) / Letzte Aktualisierung: 15.09.2022

Blick auf einen Friedhof
Was ist nach einem Sterbefall zu tun? Was ist zu erledigen? Wer muss informiert werden? - Foto: © Magnus - stock.adobe. com

Was ist nach einem Todesfall in der Familie zu erledigen?

Wenn ein liebgewonnener Mensch von uns geht, hat man erst einmal andere Dinge im Kopf, als Behördengänge und endlosen Papierkram. Wir möchten uns verabschieden, trauern und sind damit beschäftigt, eine würdevolle und individuelle Trauerfeier zu organisieren. Genau diese Dinge sind sehr wichtig und nicht zuletzt Bestandteil des Trauerprozesses. Doch trotz allem gibt es Angelegenheiten, die unumgänglich und sogar teils an feste Fristen gebunden sind. Um hier keine Fehler zu machen, sollte man folgende Punkte nach einem Todesfall in der Familie erledigen:

1. Totenschein

Der Totenschein wird benötigt, um die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen. Stirbt ein Mensch im Krankenhaus, wird der Totenschein dort ausgestellt. Verstirbt er zu Hause, muss hierfür sofort ein Arzt verständigt werden. (Entweder der Hausarzt oder Sie verständigen den ärztlichen Notdienst.)

2. Beauftragung und Kosten eines Bestatters

In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Hierbei sind folgende Personen in dieser Reihenfolge dazu verpflichtet, die Beerdigung zu organisieren:

  • 1. Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartnerin/Lebenspartner
  • 2. Volljährige Kinder
  • 3. Eltern
  • 4. Großeltern
  • 5. Volljährige Geschwister
  • 6. Volljährige Enkelkinder
Diese Pflicht besteht auch bei zerrütteten Familien. Eine Wahl hat man dabei nicht.
Sollten sich dennoch alle weigern die Bestattung zu organisieren, wird letztendlich das Ordnungsamt tätig und lässt den Verstorbenen beisetzen.

Egal wie, stellt sich aber die Frage, wer die Kosten einer Bestattung zu tragen hat, denn auch bei einer Bestattung durch das Ordnungsamt kommt man um eine Zahlung nicht herum. Sofern alle möglichen Erben das Erbe ausschlagen und auch keine unterhaltspflichtigen Personen vorhanden sind, bedeutet das nicht, dass keiner die Kosten zu tragen hat. Dann nämlich ergibt sich die Zahlungspflicht aus der Bestattungspflicht. Man sieht also, dass man der Zahlung nur schwer entkommt. So gestalten Sie eine würdevolle Trauerfeier

Doch was unternimmt man, wenn man kein Geld hat?

Es wird Fälle geben, bei denen die Familie nicht die finanziellen Mittel besitzt, um eine Bestattung selbst zu tragen. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit der Beantragung einer Sozialbestattung beim zuständigen Sozialamt. Das ist entweder der Träger der Sozialhilfe, der dem Verstorbenen Sozialhilfe gewährt hat oder das Sozialamt im Bereich des Sterbeortes.

3. Sterbeurkunde

Selbst wenn man sich eigentlich gerne auf die Trauerfeier konzentrieren würde, gibt es Dinge, die nicht bis nach der Beerdigung warten können. Spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes muss dem Standesamt des Sterbeortes der Tod angezeigt und die Sterbeurkunde beantragt werden. Zudem ist zu beachten, dass auch der Samstag ein Werktag ist. Stirbt eine Person also beispielsweise an einem Mittwoch, muss die Beantragung der Sterbeurkunde noch vor dem Wochenende erledigt werden, da am Montag die Frist bereits verstrichen wäre.

Benötigte Dokumente:

  • Totenschein, Personalausweis, Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
  • evtl. Sterbeurkunde des Ehepartners

4. Testament und Erbausschlagung

Für manche ist die vielleicht wichtigste Frage: Wer erbt was? In manchen Fällen wissen die Angehörigen, dass ein Testament existiert und wo dieses hinterlegt ist. Eine Möglichkeit ist, dass das Testament bereits beim Nachlassgericht in amtlicher Verwahrung ist. Weiß man nicht, ob ein Testament existiert oder wo sich dieses befindet, muss man sich auf die Suche begeben. Ein Testament muss nicht ausdrücklich als Testament oder letztwillige Verfügung bezeichnet sein. Auch sonstige Aufzeichnungen des Verstorbenen können als Testament gewertet werden. Wird man fündig, besteht die Pflicht das Testament sofort am Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen) abzuliefern. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Egal, ob nun ein Testament existiert oder nicht, sollte genau abgewogen werden, ob man das Erbe annimmt, da man nicht nur das Vermögen erbt, sondern auch Schulden. Zudem muss innerhalb von 3 Monaten zwecks Erbschaftssteuer das Finanzamt kontaktiert werden. Auch unklar ist meistens, was man erbt. Dies muss man als Erbe selbst herausfinden. Als potentieller Erbe hat man hier bei Banken aber gute Chancen, die Konten des Verstorbenen einzusehen.

Möchte man das Erbe ausschlagen, hat man ab dem Todestag 6 Wochen Zeit das Nachlassgericht (Amtsgericht am eigenen Wohnsitz oder am Wohnsitz des Verstorbenen) aufzusuchen. Lebte der verstorbene im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate. Hält man diese Frist nicht ein, kann man das Erbe nicht mehr ausschlagen und erbt im schlimmsten Fall Schulden.

5. Erbschein

Entscheidet man sich dazu das Erbe anzutreten, muss der Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnsitz des Verstorbenen) beantragt werden. Dieser stellt für den Rechtsverkehr fest, wer Erbe ist. Dies ist vor allem wichtig, wenn man beispielsweise auf Konten des Verstorbenen zugreifen möchte.

Benötigte Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch
  • Namen und Anschriften der Miterben und sonstiger Verwandter
  • Testament / Erbvertrag bzw. Informationen über deren Verwahrstellen

Wer ist nach einem Sterbefall zu informieren?

Zuerst sollte man natürlich die Angehörigen über den Sterbefall informieren. Bei einer großen Familie kann evtl. ein anderes Familienmitglied die Aufgabe übernehmen alle Verwandten zu informieren. Auf jeden Fall sollte man Versicherungsgesellschaften, den Vermieter und die Bank informieren:

6. Versicherungen informieren nach einem Sterbefall

Nicht vernachlässigt werden sollte das Thema Versicherungen, da hier teils unterschiedliche Regelungen gelten. Zudem ist es auch hier oftmals wichtig sich unverzüglich nach einem Sterbefall zu melden, also nicht erst die Beerdigung abzuwarten.

a) Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung
Besonders wichtig ist dies bei der Lebensversicherung und der Sterbegeldversicherung. Wird der Todesfall zu spät gemeldet, gibt es oft Probleme bei der Auszahlung.

b) Unfallversicherung
Ist der Tod durch einen Unfall eingetreten, muss innerhalb von 48 Stunden die Versicherung informiert werden.

c) Rentenversicherung
Für die Hinterbliebenen- oder Witwe(r)nrente muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden. Für die Auszahlung eines Vorschusses gilt bei der Witwe(r)nrente eine 4-Wochenfrist ab dem Todeszeitpunkt.

d) Krankenversicherung
Alle, die von einer Familienversicherung profitiert haben, sollten zeitnah die Weiterversicherung klären sowie die Versichertenkarte des Verstorbenen zurücksenden.

e) Sonstige Versicherungen
Es ist sinnvoll zwecks Rückerstattung den Sterbefall bei der Haftpflichtversicherung so früh, wie möglich zu melden.
Eine Kfz-Versicherung geht dagegen auf den Erben des Kfz über.

7. Die Wohnung des / der Verstorbenen

Lebte der Verstorbene alleine in seiner Wohnung, gilt weiterhin eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für eine fristgerechte Kündigung muss diese den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen. Erfolgt keine Kündigung, muss der Erbe die Miete weiterzahlen. (Wie die Wohnung kündigen?)

Des Weiteren müssen folgende Verträge entweder gekündigt oder auf den Erben überschrieben werden:

  • Hausratversicherung
  • Energieversorger
  • Telefon-, Internetanbieter
  • ARD/ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Wurde die Wohnung gekündigt, müssen Sie sich auch darum kümmern, dass diese geräumt wird. Viele Umzugsfirmen bieten auch Wohnungsauflösungen an. Klären Sie vorab auch wie die Wohnung zu übergeben ist - besenrein oder renoviert.

8. Konten

Tritt man das Erbe an, kann es zum Teil schwierig sein, das gesamte Vermögen des Verstorbenen ausfindig zu machen. Sind entsprechende Unterlagen nicht vorhanden, muss bei den verschiedenen Kreditinstituten nachgefragt werden und sodann das Konto aufgelöst oder überschrieben werden. Hierfür benötigt man den Erbschein. Das Girokonto ist zudem ein gutes Indiz für weitere Mitgliedschaften, Abonnements o.ä., die man ändern oder kündigen muss.

Nach dem Todesfall alles erledigt?

Die Wochen nach einem Todesfall in der Familie sind meist vollgepackt mit Terminen. Hat man endlich alles erledigt und die Trauerfeier überstanden kommt die Trauerbewältigung. Oft wird der Familie jetzt erst richtig klar, dass ein geliebter Mensch fehlt. Besonders schwer fällt es oft Kindern. Die Trauerarbeit mit Kindern kann den Eltern aber helfen selbst über die Trauer wegzukommen. Wichtig ist sich nicht zuhause "einzuigeln". Nehmen Sie nach Möglichkeit ihren gewohnten Tagesablauf wieder auf. Umso schneller Sie in die gewohnte Routine reinkommen, umso schneller gewöhnen Sie sich an die neue Situation.
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