Elterngeld für Alleinerziehende

In diesem Artikel erfahren Sie was beim Thema Elterngeld für Alleinerziehende wichtig ist. In welchem Zeitraum erhält man es und wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld - Das müssen Alleinerziehende beachten

Antrag auf Elterngeld für Alleinerziehende
Elterngeld für Alleinerziehende - Foto: © simoneminth

Am 1. Januar 2007 trat das Elterngeld für Alleinerziehende in Kraft, mit dem unter anderem ein Elterngeld anstelle des bis dato gezahlten Erziehungsgeldes eingeführt wurde. Dieses gilt für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren sind und wird nicht nur Elternpaaren, sondern auch alleinerziehenden Müttern oder Vätern gewährt.

Für welchen Zeitraum haben Alleinerziehende Anspruch auf das Elterngeld?

Während das Elterngeld für Paare nach der regulären Anspruchsdauer von zwölf Monaten durch den Partnerbonus auf zwei Monate mehr gestreckt werden kann, erhalten es Alleinerziehende gemäß § 4 Abs. 3 BEEG für vierzehn Monate. Der Grund dafür: Alleinerziehende sollen nicht schlechter gestellt werden, als Elternpaare. Die Voraussetzung für die zwei Zusatzmonate ist, dass das alleinerziehende Elternteil entweder über das alleinige Sorgerecht verfügt oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Dies gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erwirkt wurde, mit dem das alleinerziehende Elternteil zumindest vorläufig über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt.

Voraussetzungen für getrennt lebende Eltern

Getrennt lebende Eltern können sich die Betreuung des Kindes teilen. Hierbei ist entscheidend, dass beide Eltern eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben und das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Eltern wohnt.

Die Höhe des Elterngelds für Alleinerziehende

Das Elterngeld wird bei abhängig Beschäftigten aufgrund der Höhe des Nettoverdienstes innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. War das alleinerziehende Elternteil selbständig tätig, wird als Bemessungszeitraum meistens das vorangegangene Wirtschaftsjahr zugrunde gelegt. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 bis 67 Prozent des zu den genannten Zeiträumen erzielten Einkommens und beträgt mindestens 300, aber höchstens 1.800 Euro. Lag das Einkommen des Alleinerziehenden allerdings bei mehr als 200.000 Euro, entfällt der Anspruch auf Elterngeld. (Gültig für Geburten ab 01.04.2024) Die Einkommensgrenze sinkt für Geburten ab 01.04.2025 auf 175.000 Euro.

Das Elterngeld Plus für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf das Elterngeld Plus, wenn sie pro Woche 25 bis 30 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Bezugszeitraum kann dadurch auf bis zu vier weitere Bonusmonate verlängert werden. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?

Text: H. J. / Stand: 27.05.2024

Bei Fragen zum Thema Elterngeld für Alleinerziehende wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle bzw. das zuständige Jobcenter. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise.

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