Elterngeld für Alleinerziehende

In diesem Artikel erfahren Sie was beim Thema Elterngeld für Alleinerziehende wichtig ist. In welchem Zeitraum erhält man es und wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld - Das müssen Alleinerziehende beachten

Antrag auf Elterngeld für Alleinerziehende
Elterngeld für Alleinerziehende - Foto: © simoneminth

Am 1. Januar 2007 trat das Elterngeld für Alleinerziehende in Kraft, mit dem unter anderem ein Elterngeld anstelle des bis dato gezahlten Erziehungsgeldes eingeführt wurde. Dieses gilt für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren sind und wird nicht nur Elternpaaren, sondern auch alleinerziehenden Müttern oder Vätern gewährt.

Für welchen Zeitraum haben Alleinerziehende Anspruch auf das Elterngeld?

Während das Elterngeld für Paare nach der regulären Anspruchsdauer von zwölf Monaten durch den Partnerbonus auf zwei Monate mehr gestreckt werden kann, erhalten es Alleinerziehende gemäß § 4 Abs. 3 BEEG für vierzehn Monate. Der Grund dafür: Alleinerziehende sollen nicht schlechter gestellt werden, als Elternpaare. Die Voraussetzung für die zwei Zusatzmonate ist, dass das alleinerziehende Elternteil entweder über das alleinige Sorgerecht verfügt oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Dies gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erwirkt wurde, mit dem das alleinerziehende Elternteil zumindest vorläufig über das Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügt.

Besonderheiten für Kinder, deren Geburtstag nach dem 1. Juli 2015 liegt

Ist das Kind erst nach dem 1. Juli 2015 geboren, wird der Status "Alleinerziehend" dann festgestellt, wenn das jeweilige Elternteil die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Sinne des Einkommenssteuergesetzes erfüllt und zu mindestens siebzig Prozent nur mit diesem Elternteil in einer Wohnung lebt. Wohnt das Kind abwechselnd bei der Mutter oder dem Vater besteht unter Umständen kein Anspruch auf den Bezug von Elterngeld während der zusätzlichen zwei Monate. Der Gesetzgeber geht dann von getrennt erziehenden Eltern aus.

Die Höhe des Elterngelds für Alleinerziehende

Das Elterngeld wird bei abhängig Beschäftigten aufgrund der Höhe des Nettoverdienstes innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. War das alleinerziehende Elternteil selbständig tätig, wird als Bemessungszeitraum meistens das vorangegangene Wirtschaftsjahr zugrunde gelegt. Das Elterngeld beträgt zwischen 65 bis 67 Prozent des zu den genannten Zeiträumen erzielten Einkommens und beträgt mindestens 300, aber höchstens 1.800 Euro. Lag das Einkommen des Alleinerziehenden allerdings bei mehr als 250.000 Euro, entfällt der Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld Plus für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf das Elterngeld Plus, wenn sie pro Woche 25 bis 30 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Bezugszeitraum kann dadurch auf bis zu vier weitere Bonusmonate verlängert werden. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?

Text: H. J. / Stand: 13.07.2022

Bei Fragen zum Thema Elterngeld für Alleinerziehende wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle bzw. das zuständige Jobcenter. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise.

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