Elterngeld für Selbstständige

In diesem Artikel erfahren Sie was beim Thema Elterngeld für Selbstständige wichtig ist. Wir haben Informationen zur Berechnung, zur Höhe und zum Elterngeld Plus zusammengestellt:

Das müssen Selbständige und Freiberufler beim Elterngeld beachten

Antrag auf Elterngeld für Selbstständige
Elterngeld für Selbstständige - Foto: © simoneminth

Im Januar 2007 trat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft, mit dem für Eltern neugeborener Kinder ein Elterngeld festgelegt wurde. Bei diesem handelt es sich um eine feste Summe, die der Staat als Transferleistung zur Sicherung der Lebensgrundlage gewährt. Das Elterngeld erhält das Elternteil, das das Kind nach der Geburt zeitweise betreut und deshalb seiner Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann. Auch Großeltern haben einen Anspruch, sofern sie die Kinderbetreuung aus plausiblen Gründen übernehmen. Auch Selbständige und Freiberufler können das Elterngeld erhalten, müssen dabei aber einige wichtige Punkte beachten.

Berechnung und Höhe des Elterngeld für Selbstständige

Das Elterngeld hängt vom Einkommen des Antragstellers ab und beträgt mindestens 300 €, aber höchstens 1.800 Euro im Monat. Während abhängig Beschäftigte ihre Einkünfte durch die monatlichen Lohn- oder Gehaltsabrechnungen nachweisen, müssen Selbständige und Freiberufler dies durch Vorlage einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, eines Steuervorauszahlungsbescheids oder einer Bilanz tun. Das Nettoeinkommen wird dann aus dem erzielten Gewinn abzüglich der gezahlten Steuern berechnet. Im Unterschied zur Berechnung des Elterngeldes für Festangestellte werden bei Selbständigen nicht die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes bei der Einkommensberechnung zugrunde gelegt, sondern es gilt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. In der Regel wird dies das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes sein.

Beispiel: Das Kind einer selbständigen Mutter wird im März 2017 geboren. Für die Höhe des Elterngeldes ist das Einkommen des Kalenderjahrs 2016 zu berücksichtigen.

Der Grund hierfür liegt in den schwankenden Einkommen von Selbständigen. Unter Umständen kann für die Elterngeldberechnung ein abweichendes Wirtschaftsjahr herangezogen werden, zum Beispiel das vorletzte Jahr. Möglich ist das beispielsweise dann, wenn die Mutter im vorangegangenen Jahr bereits Elterngeld für ein Geschwisterkind erhalten hat. Aber auch, wenn sie durch nachweisliche Erkrankungen in der Schwangerschaft im üblichen Bemessungszeitraum weniger Einkommen als normal erzielt hat, kann dieser durch die Elterngeldstelle verschoben werden. Wer übrigens im Bemessungszeitraum als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro (500.000 Euro bei Paaren) verdient hat, erhält kein Elterngeld. Das gilt für Selbständige ebenso wie für abhängig Beschäftigte. Eltern die sogenannte Mischeinkünfte haben, das heißt zum Teil selbständig und zum Teil angestellt arbeiten, weisen ebenfalls das Einkommen des letzten Wirtschaftsjahrs nach.

Das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus für Selbständige

Auch Selbständige können mit dem Elterngeld Plus die Bezugsdauer verlängern, wenn sie teilweise erwerbstätig bleiben. Erlaubt ist eine Tätigkeit von bis zu 30 Stunden in der Woche, aus der die Einkünfte angerechnet werden. Das bedeutet, dass das Elterngeld nur reduziert, aber dafür länger ausgezahlt wird. Insgesamt kann der Bezugszeitraum damit nun auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. Das Elterngeld Plus gilt allerdings erst für Kinder, die nach dem 01. Juli 2015 geboren wurden. Arbeiten beide Elternteile in Teilzeit, kann das Elterngeld Plus übrigens für vier weitere Monate beantragt werden. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?

Text: H. J. / Stand: 13.07.2022

Bei Fragen zum Thema Elterngeld für Selbstständige wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle bzw. das zuständige Jobcenter. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise.

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