Antrag auf Elternzeit

Erfahren Sie in diesem Artikel wie und wo man einen Antrag auf Elternzeit stellen muss und welche Fristen dabei eingehalten werden müssen.

Elternzeit beantragen

Schwangere Frau mit Schild Elternzeit
Wie stellt man einen Antrag auf Elternzeit?
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Arbeitnehmer haben in Deutschland seit dem Jahr 2000 einen Anspruch auf insgesamt 36 Monate Elternzeit, in denen sie während der ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freigestellt werden können. Für Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 geboren sind, können bis zu 12 Monate auf die Zeit nach dem dritten bis zum achten Lebensjahr übertragen werden. Bei Kindern, deren Geburtstag nach dem 1. Juli 2015 liegt, dürfen es sogar 24 Monate sein.

Voraussetzung für die Gewährung der Elternzeit ist allerdings ein schriftlicher Antrag, der fristgemäß beim Arbeitgeber eingegangen sein muss.
Elternzeit beantragen ist nicht schwer - so geht es:

Wer kann einen Anspruch auf Elternzeit geltend machen?

Der Elternzeitanspruch besteht für die Betreuung und die Erziehung eines Kindes, das mit dem Antragsteller in einem Haushalt lebt. Dabei muss es sich nicht um das leibliche Kind handeln, sondern auch für Adoptivkinder, Pflegekinder oder Enkelkinder wird die Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Der Anspruch auf die Elternzeit besteht allerdings nur für Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht stehen. Außerdem können Beamte und Mitarbeiter sowie Soldaten der Bundeswehr die Elternzeit beantragen, müssen allerdings gesonderte Verordnungen beachten.
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Wie wird der Antrag auf Elternzeit gestellt?

Der Antrag auf Elternzeit muss beim Arbeitgeber gestellt werden. Erforderlich ist die gesetzliche Schriftform nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), da es sich um eine Willenserklärung gegenüber dem Arbeitgeber handelt. Das bedeutet, der Wunsch auf Elternzeit wird schriftlich geäußert. Das Schreiben muss die eigenhändige und originale Unterschrift des Antragstellers enthalten. Die Antragstellung per E-Mail oder Fax ist daher nicht ausreichend. Es wird für das Antragsschreiben zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben, aber es sollte auf alle Fälle die Angaben enthalten, für welche Zeiträume die Elternzeit genommen werden soll. Die angegebenen Zeiten sind nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verbindlich und können hinterher nicht mehr geändert werden.

Welche Fristen gelten bei der Antragstellung?

Der Antrag muss beim Arbeitgeber mit einer Anmeldefrist von sieben Wochen bis zum gewünschten Beginn der Elternzeit eingegangen sein. Verspätet sich die Antragstellung, verschiebt sich damit auch der Antrittstermin. Neben der kompletten Freistellung von der Arbeit, ist auch ein Antrag auf Teilzeitarbeit möglich. In der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit besteht jedoch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Außerdem müssen die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller bereits seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein. Elternpaare können sich entscheiden, wer von beiden die Elternzeit nimmt oder ob beide gleichzeitig den Elternzeitanspruch geltend machen.
Auch der Betriebsrat oder die Gewerkschaften können beim Elternzeit beantragen helfen und beraten!
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Text: H. J. / Stand: 14.05.2022
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine Hinweise geben. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!

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