Elterngeld bei Arbeitslosigkeit

In diesem Artikel erfahren Sie was beim Thema Elterngeld bei Arbeitslosigkeit wichtig ist. Worauf sollte man beim Bezug von ALG1 und ALG2 (Hartz-IV) achten?

Das Elterngeld - Das müssen arbeitslose Eltern beachten

Antrag auf Elterngeld bei Arbeitslosigkeit
Elterngeld bei Arbeitslosigkeit? - Foto: © simoneminth

Auch Eltern, die arbeitslos sind, haben unter Umständen einen Anspruch auf das Elterngeld nach der Geburt eines Kindes. Es gibt hier jedoch Unterschiede im Vergleich zu berufstätigen Eltern beim Bemessungszeitraum und bei der Höhe der ausgezahlten Summe. Außerdem wird zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld I und II, dem sogenannten Hartz IV, unterschieden.

Das Elterngeld beim Bezug des Arbeitslosengeldes I (ALG1)

Üblicherweise wird zur Ermittlung der Höhe des Elterngeldes das Erwerbseinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt eines Kindes herangezogen. Sofern das Elternteil, das den Antrag auf Elterngeld stellt, erst innerhalb der zwölf Monate vor der Geburt arbeitslos wurde, werden die letzten Monate mit Erwerbseinkommen berücksichtigt. Der Zeitraum, in dem Arbeitslosengeld I bezogen wurde, fließt in die Einkommensberechnung jedoch nicht mit ein.

Beispiel: Die Mutter, die den Antrag auf das Elterngeld stellt, war bis zwei Monate vor der Geburt berufstätig und wurde dann arbeitslos. Es werden zehn Monate für die Einkommensermittlung zugrunde gelegt.

Bezieher des Arbeitslosengelds I, denen das Elterngeld aufgrund einer vorherigen Erwerbstätigkeit zusteht, können sich entscheiden, ob sie den Anspruch auf das Arbeitslosengeld ruhen lassen und stattdessen nur das Elterngeld beziehen. Es ist jedoch auch möglich, beide Leistungen parallel zu beziehen. In diesem Fall wird das Elterngeld jedoch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes angerechnet. Das bedeutet, dass der Bezugsberechtigte höchstens 300 Euro Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhält. Wer allerdings für mehr als zwölf Monate vor der Geburt arbeitslos war, hat keinen Anspruch auf das Elterngeld, da das Arbeitslosengeld als Einkommensersatzleistung gilt und daher für die Berechnung des Elterngeldes nicht hinzugezogen wird.

Das Elterngeld beim Bezug von Hartz IV (ALG2)

Zwar haben Bezieher von Hartz-IV-Leistungen einen grundsätzlichen Anspruch auf das Elterngeld, aber da dieses mit den Leistungen vom Jobcenter verrechnet wird, liegt das Einkommen in der Praxis nicht höher. Eine Ausnahme bildet hier der sogenannte Elternfreibetrag für Eltern, die vor der Geburt des Kindes ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hatten. Der Elternfreibetrag berechnet sich wie bei anderen Antragstellern auch aus dem in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich erzielten Einkommen, beträgt allerdings maximal 300 Euro.

Beispiel: Durch einen Minijob hat die Antragstellerin ein Nettoeinkommen von 260 Euro erzielt. Der Elternfreibetrag beträgt 260 Euro. Wurde durch eine Tätigkeit ein Einkommen von 1.000 Euro netto erzielt, beträgt der Elternfreibetrag nur 300 Euro. Lesen Sie auch: Was ist nach der Geburt zu erledigen?

Text: H. J. / Stand: 13.07.2022

Bei Fragen zum Thema Elterngeld bei Arbeitslosigkeit wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle bzw. das zuständige Jobcenter. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise.

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