Trend Fahrradleasing: Steuervorteile, rechtliche Aspekte und Familienfreundlichkeit unter der Lupe
Text: O. K. (Online Redakteur) / Letzte Aktualisierung: 26.08.2023
Das tägliche Pendeln zur Arbeit, das Abholen der Kinder aus der Schule oder der Wocheneinkauf in der Stadt - all das verlangt nach einer zuverlässigen, kosteneffizienten und nachhaltigen Mobilitätslösung. Während das Fahrrad aufgrund steigender Spritkosten und überfüllter Innenstädte immer mehr an Popularität gewinnt, rückt ein spezielles Modell ins Zentrum der Aufmerksamkeit: das Fahrradleasing und im Besonderen das "Jobrad". Doch warum sollten Sie sich für das Leasing eines Fahrrads entscheiden und nicht einfach direkt zum Händler gehen, um eines kaufen? Tatsächlich sprechen neben steuerlichen Vorteilen eine ganze Reihe Gründe für dieses Modell. Welche das sind, wie Fahrradleasing im Detail funktioniert und wie Sie es für sich nutzen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fahrradleasing? Was ist das?
Leasing? Das kennen die meisten wahrscheinlich nur von Autos. Mittlerweile setzt sich die flexible Finanzierungsart aber auch zunehmend bei Fahrrädern durch. Statt direkt den vollen - und bei modernen E-Bikes oft sehr hohen - Kaufpreis für ein Fahrrad zu bezahlen, schließen Sie bei dem Leasingmodell einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit (in der Regel 36 Monate) ab und zahlen vergleichsweise kleine monatliche Beträge an den Anbieter. Oft sind sogar die Wartung, Verschleißteile und eine Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung in der Rate inklusive. So wird selbst das teure Traumfahrrad finanziell erschwinglich.
Während der Vertragslaufzeit ist das Rad allerdings nicht Ihr Eigentum, sondern nur gemietet. Am Ende der Laufzeit besteht jedoch häufig die Möglichkeit, das Zweirad zum Restwert (die noch offene Differenz von den gezahlten Raten zum Gesamtpreis) zu kaufen. Die Alternative ist, das Rad an den Leasinggeber zurückzugeben und ein neues zu leasen. Wenn dieses Modell grundsätzlich interessant für Sie ist, sollten Sie jedoch wissen, dass Leasing nicht gleich Leasing ist. Für Privatleute gibt es zwei Varianten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen.
Privat oder über den Arbeitgeber leasen - die Unterschiede
Das neuste E-Bike oder Lastenrad fahren und nur eine kleine monatliche Rate zahlen - Finanzierungsmodelle wie das Fahrradleasing machen es möglich. Als Leasingnehmer können Sie dabei zwischen zwei Modellen wählen: dem rein privaten Fahrradleasing und dem Leasing über den Arbeitgeber, sofern dieser seinen Arbeitnehmern diese Möglichkeit anbietet.
Privat-Leasing
Beim privaten Fahrradleasing treten Sie direkt an einen Leasinganbieter heran. Im Idealfall haben Sie sich zuvor bereits ein Angebot für Ihr Wunschfahrrad eingeholt. Sind Sie mit den Konditionen zufrieden und kommt es zum Leasingvertrag, zahlen Sie über den vereinbarten Zeitraum eine fixe Rate. Darin enthalten sind Gebühren für Leasing und Versicherungen. Die Raten sind in der Regel so kalkuliert, dass am Ende ein Restwert übrigbleibt. Für diesen Betrag können Sie das Fahrrad am Ende des Leasingzeitraums übernehmen. Ein teures E-Mountainbike oder Rennrad fahren und nur kleine monatliche Raten zahlen - das erscheint auf den ersten Blick attraktiv. Wirtschaftlich gesehen macht das private Leasing allerdings nur wenig Sinn. Denn mit Ausnahme der guten Planbarkeit und Sicherheit durch die kleinen Raten und das Wegfallen der Sorge um Reparaturen und Diebstahl (dafür ist die Versicherung da) bietet das Privat-Leasing praktisch keine Vorteile. Denn es gibt weder steuerliche Vergünstigungen noch anderweitige Anreize, die das Modell attraktiv machen. Im Gegenteil: Unter dem Strich kann ein einfacher Ratenkredit die günstigere Lösung sein. Ganz anders sieht das beim Leasing über den Arbeitgeber aus, was auch als Jobrad-Modell bekannt ist.
Leasing über den Arbeitgeber (Jobrad)
Bei dem sogenannten Arbeitnehmer-Leasing schließen nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einem Leasinganbieter ab. Besonders beliebt ist hier der Anbieter "Jobrad". Das Besondere an diesem Modell ist die hohe Steuerersparnis, die es für Sie als Arbeitnehmer mitbringt. Denn der Clou ist: Die monatlich fällige Leasingrate zahlen Sie nicht von Ihrem Nettogehalt, sondern die Rate wird von Ihrem Arbeitgeber direkt von Ihrem zu versteuernden Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch fallen entsprechend weniger Steuern an, sodass Sie Geld gegenüber dem Direktkauf Ihres Wunschfahrrads sparen. Wie hoch diese Ersparnis ist, hängt von der Höhe Ihres Gehalts und Ihrer Steuerklasse ab. Möglich sind bis zu 40 %.
Arbeitnehmer-Leasing: So funktioniert das beliebte Modell
Die Grundvoraussetzung für das Arbeitnehmer- oder Dienstrad-Leasing ist, dass Ihr Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet. Fragen Sie einfach bei ihm nach oder regen Sie an, darüber nachzudenken, da das Modell auch für ihn einige Vorteile mitbringt. Bietet er das Leasing an, fragen Sie nach dem Anbieter. Diese haben nämlich häufig ein eigenes Netz an Fahrradhändlern, mit denen Sie zusammenarbeiten. Bei Jobrad sind es rund 6.000 angeschlossene Händler. Wissen Sie, welche Händler infrage kommen, können Sie sich Ihr Wunschfahrrad aussuchen. Eine Begrenzung bezüglich des Modells, Herstellers oder Preises gibt es meist nicht. Haben Sie Ihr Bike gefunden, können Sie die Rate berechnen und es anschließend bestellen. Bevor Sie jedoch losradeln, müssen Sie meist noch ein Service-Paket mit Versicherungen (gegen Diebstahl und Verschleiß) buchen und mit Ihrem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag für das Bike unterzeichnen. Dann steht dem Spaß nichts mehr im Wege.
Private Nutzung: Ist Dienstrad-Leasing familientauglich?
Ob Fahrradtour mit Ihren Liebsten oder tägliche Besorgungen in der Stadt - wenn Sie sich ein neues Fahrrad anschaffen, möchten Sie dieses natürlich nutzen, wie Sie es möchten. Daher drängt sich die Frage auf: Ist das mit einem Dienstrad oder Jobrad überhaupt möglich?
Die Antwort lautet: Ja, mit Ihrem geleasten Fahrrad können Sie nicht nur den täglichen Weg zur Arbeit zurücklegen und so mehr Bewegung in Ihren Alltag einbauen, sondern auch privat so viel fahren, wie Sie möchten. Vom Wochenendausflug bis zur entspannten Tour durch den Park gibt es praktisch keinerlei Einschränkungen. Möglich ist das, weil die private Nutzung gegenüber dem Finanzamt bereits abgegolten ist. Hierzu werden monatlich 0,25 % des Listenpreises Ihres Fahrrads als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert.
Und wie ist es, wenn andere im Haushalt mal mit dem Dienstrad fahren möchten? Auch das ist bei den meisten Anbietern wie Jobrad kein Problem. Sowohl der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner als auch andere Personen (z.B. Kinder) dürfen das Fahrrad nutzen. Es sei denn, der Arbeitnehmer schließt dies im Überlassungsvertrag ausdrücklich aus.
Gut zu wissen: Die Anzahl der Dienst- bzw. Jobräder, die ein Arbeitnehmer haben kann, ist in der Regel nicht begrenzt. Es ist also theoretisch möglich, dass Sie zwei oder mehr Räder für sich und Ihre Familie leasen. Wie beim ersten Rad fallen auch für die weiteren Fahrräder die 0,25 % des Listenpreises pro Monat für die Privatnutzung an.
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Neuer Job oder Kündigung: Was passiert mit dem Jobrad?
Wenn Sie umziehen und einen neuen Job annehmen oder Ihren aktuellen überraschend verlieren, stellt sich natürlich die Frage: Was passiert mit dem geleasten Dienstrad? In der Regel ist es so, dass Sie das Fahrrad an den Arbeitgeber zurückgeben, da der Vertrag für die Überlassung mit Ihrer Kündigung hinfällig ist. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, die natürlich von dem Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängen:
- Sie kaufen Ihr Jobrad: In diesem Fall müssen Sie die offene Leasingsumme auf einmal begleichen. Ist das nicht möglich, können Sie ggf. einen Ratenkredit aufnehmen. Die Kosten dafür sind allerdings meist hoch und die Steuerersparnis ist dahin.
- Der neue Arbeitgeber übernimmt das Jobrad: Bietet Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls das Leasing von Diensträdern an, kann er den Leasingvertrag übernehmen, sodass Sie Ihr Jobrad wie gewohnt weiternutzen können.
- Sie übernehmen den Leasingsvertrag privat: Besteht keine andere Möglichkeit, können Sie den Leasingvertrag (abhängig vom Anbieter) privat übernehmen. Wie schon zuvor erwähnt, ist das aber wenig attraktiv.
Thema Rente: Mindert das Jobrad die Altersbezüge?
Kritiker des Dienstrad- bzw. Jobrad-Modells monieren häufig, dass durch die Gehaltsumwandlung die Rente geringer ausfällt. Das ist richtig und gilt auch beispielsweise für Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Wie groß dieser Effekt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel fällt er aber eher gering aus, sodass sich das Jobrad unter dem Strich dennoch lohnt. Wird das Fahrrad hingegen als Gehaltsextra gewährt, entstehen keine Verlust. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Kosten für das Leasing und überlässt es Ihnen als zusätzlichen Anreiz.
Übrigens: Jobrad und Dienstwagen schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können beide nutzen und trotzdem steuerlich profitieren. Allerdings werden auch die Abgaben für die Privatnutzung doppelt fällig (0,25 % beim Jobrad, 1 % beim Dienstwagen).
Schäden und Wartung: Wer zahlt beim Fahrradleasing?
Wer für Unfälle, Wartung und Verschleiß aufkommt, hängt maßgeblich vom Leasingmodell und den hinzugebuchten Versicherungen ab. Beim Privatleasing müssen Sie die Kosten, die aufgrund von Abnutzung (z. B. abgefahrene Reifen, verschlissene Kette, etc.) entstehen oder für die regelmäßige Wartungen bzw. Inspektionen anfallen, selbst tragen. Kosten für Unfälle und Diebstahl deckt in der Regel die Haftpflichtversicherung oder die Diebstahl-Versicherung ab.
Beim Dienstrad-Leasing sind die Kosten für Wartung und Verschleiß sowie Unfälle meist in dem Servicepaket enthalten, das Sie bzw. Ihr Arbeitgeber gebucht haben. Jobrad bietet seine Räder beispielsweise mit einer Vollkasko an, die Diebstahl, Verkehr, Unfälle und Stürze sowie Beschädigungen durch Vandalismus und Bedienungsfehler beinhaltet. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 5 bis 10 Euro monatlich können weitere Pakete wie Jobrad-Inspektion und Jobrad-Fullservice (Verschleißreparatur und jährlicher Check) hinzugebucht werden.
Tipp: Ganz gleich, ob Sie sich für Privatleasing oder Jobrad entscheiden - informieren Sie sich im Vorfeld genau darüber, welche Serviceleistungen im Leasing enthalten sind und welche Kosten Sie im Fall der Fälle selbst tragen müssen. So vermeiden Sie böse Überraschungen.
Fazit: Fahrradleasing mit Jobrad hat die Nase vorn
Fahrradleasing liegt im Trend und macht selbst teure E-Bikes erschwinglich. Doch nicht jedes Leasingmodell ist auch lohnenswert. Privatleasing beispielsweise lockt zwar mit kleinen Raten, bietet jedoch keinerlei steuerliche Vorteile. Zudem muss der Großteil der Kosten für Wartung und Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Hier kann es manchmal sogar günstiger sein, direkt zu kaufen. Auf der anderen Seite präsentiert sich das Jobrad als wahres Highlight: Es verbindet steuerliche Anreize mit der Flexibilität, sogar mehrere Fahrräder für die ganze Familie zu leasen. Kurzum: Für alle, die gesunden Lifestyle, Nachhaltigkeit und Steuervorteile miteinander verknüpfen wollen, ist das Jobrad die beste Wahl.
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Quellen und weiterführende Informationen:
- Steuerfreier geldwerter Vorteil: Fahrrad fahren per Jobrad
https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/steuern-abgaben/firmenfahrrad-jobrad-als-geldwerter-vorteil/ - Viele Fragen rund ums Fahrradleasing und zum Thema Jobrad werden auf https://www.mount7.com/dein-jobrad-partner-in-freiburg/ beantwortet. Sie erfahren zum Beispiel wie sich ein Jobrad auf die Rente auswirkt.
- Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, wer ein Kind auf dem Rad transportieren kann, wie alt das transportierte Kind sein darf und worauf bei der Begleitung radfahrender Kinder zu achten ist. Der ADFC zeigt Eltern, worauf sie achten sollten.
https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-bestimmungen-bei-kindertransport-und-begleitung