Lärmbelästigung · Kinderlärm

Kinderlärm sonntags bzw. am Wochenende

Kinderlärm ist besonders an Sonn- und Feiertagen für viele Mieter ein echtes Problem. Egal ob der Lärm in der Mietwohnung nebenan, im Garten oder draußen auf der Straße entsteht. In der Regel ist das aber keine Ruhestörung. Hier ein paar Informationen und Tipps für alle Beteiligten:

Kinderlärm an Sonn- und Feiertagen in Mietwohnung und Garten
Muss man Kinderlärm am Sonntag oder nach 20:00 Uhr / 22:00 Uhr ertragen? - Symbolbild: © Sergey Novikov - stock.adobe.com

Wieviel Kinderlärm muss man ertragen?

Unser Tipp bei Kinderlärm an Sonn- und Feiertagen: Erst reden, dann zum Rechtsanwalt!
Reden Sie zuerst mit den Eltern der Kinder. Evtl. lässt sich ja eine Lösung finden, um den Kinderlärm am Sonntag oder Feiertag in Ihrer Mietwohnung oder Ihrem Garten zu reduzieren!

Erst dann sollten Sie mit einem Rechtsanwalt sprechen. Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen dann sagen, ob es sinnvoll ist, juristische Schritte einzuleiten. Zum Beispiel auf Unterlassung zu klagen oder bei Ihrem Vermieter eine Mietminderung anzustreben.

Und nicht vergessen: Wir waren alle mal Kinder und haben sicher ordentlich Krach gemacht!

Kinderlärm in der Wohnung und Streit mit den Nachbarn

Was in der Mietwohnung erlaubt ist - und was Eltern tun können, wenn sich die Nachbarn beschweren.

Kinderlärm oft keine Ruhestörung
Mietwohnung

Kinderlärm in der Mietwohnung

Trampeln und Toben in der Wohnung gilt meist nicht als Ruhestörung - wo die Grenzen liegen.

Lesezeit: 5 Min.

Kinderlärm an Sonn- und Feiertagen - Muss man ihn ertragen?

Das Thema Kinderlärm könnte man im Prinzip mit nur einem einzigen Satz schon wieder zum Ende bringen, ohne näher darauf eingegangen zu sein: Sie müssen ihn dulden! Da es in der Praxis jedoch immer wieder zu Streitigkeiten kommt, versuchen wir an dieser Stelle etwas Licht ins Dunkle zu bringen und Fakten zu nennen. Und wenn es sich die Nachbarn - und sicher auch die Eltern selbst - auch noch so sehr wünschen: Kinder haben keinen Schalter, mit dem man sie mal eben aus- und anschalten kann. Immer wieder führen Diskussionen über tobende, lachende und weinende Kinder zu Stress mit Personen, für die Kinderlärm schlichtweg eine Plage ist. Glücklicherweise wird für das Gericht und das Mietrecht im Vergleich zu den ewig nörgelnden Nachbarn und Anwohnern Kinderfreundlichkeit nicht nur groß geschrieben, sondern auch rechtlich durchgesetzt.

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Ist Kinderlärm in den Ruhezeiten eine Ruhestörung?

Nein! - Laut Gesetz ist spielen, schreien, lachen und toben nicht nur in Mietwohnungen hinzunehmen bzw. zu gestatten. Gerade bei Kleinkindern heißt es: Hausbewohner müssen Babygeschrei selbst zu Ruhezeiten akzeptieren, gleiches gilt für das Spielen. Spielen ist für Kinder ein Grundbedürfnis, dies geht nun mal nicht geräuschlos vonstatten. Deutsche Gerichte entscheiden in der Regel stets so, dass das als störend empfundene Kind eine Frage der Einstellung ist. Anders ist es natürlich zu werten, wenn Eltern eine Schuld nachzuweisen ist.

Bekommt die kleine Anne einen hysterischen Anfall, weil sie der Mama mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (mit aller Gewalt schreien, was das Zeug hält) zum gefühlten hundertsten Mal zu verstehen gibt, dass sie den Spinat auf keinen Fall essen wird - dann muss das ertragen werden und zwar auch, wenn es in der so gerne eingeforderten Mittagsruhe von Erwachsenen ist. Anders sieht es natürlich mit "zunehmendem Alter" aus, eine 10-jährige Anna kann und muss Rücksicht lernen und kann ihre lautstarke Musik abends ab 22 Uhr über den Kopfhörer hören.

Generell trotzdem ein Appell an die Eltern: Bieten Sie Ihren Kindern Alternativen an - denn manch ein Lärm lässt sich durch mehr Anteilnahme vermeiden.

Richter aus Kiel haben eine Räumungsklage von neuen, kinderlosen Anwohnern abgewiesen, weil es bei der Bewertung von Kinderlärm nicht um das Empfinden des einen Betroffenen geht, sondern um normales Empfinden. Es gibt unzählig viele Gerichtsurteile, die als Präzedenzfall dienen - erkundigen Sie sich im Bedarfsfall direkt danach.

Kinderlärm an Feiertagen
Kinderlärm an Sonn- und Feiertagen müssen die Nachbarn auch nach 20:00 Uhr dulden! - Symbolbild: © photophonie - stock.adobe.com

Tipps zum Thema Kinderlärm sonntags und an Feiertagen bzw. nach 20:00 Uhr / 22:00 Uhr

Sehen Sie schreiende Kinder möglichst gelassen, versuchen Sie, mit Nachbarn zu reden (was manchmal schwieriger ist, als mit den Kindern), schenken Sie ihnen einen Kinderratgeber. In vielen Fällen zeigt sich nämlich, dass die Nachbarn vieles mit lärmenden Kindern gemeinsam haben - sie brauchen Aufmerksamkeit. Alternativ fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.

[Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Hinweise sind. Eine Rechtsberatung zu diesem Thema kann nur ein Anwalt durchführen!]

Über die Autorin

Stephanie H.

Stephanie ist freie Mitarbeiterin und Mutter. Mit viel Leidenschaft und eigener Erfahrung schreibt sie über den Familienalltag.

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