Lärmbelästigung durch Hausmusik

Text: C. D. (Hausfrau und Mutter) / Letzte Aktualisierung: 09.05.2023

Junger Mann spielt Schlagzeug
Was tun, wenn Nachbars Sohn plötzlich Schlagzeug spielt?
Foto: © Christian Schwier

Was tun, wenn der Nachbar musiziert?

Klangvolle Töne, angenehme Rhythmen und Melodien, die ins Ohr gehen - oder doch stundenlanges Dröhnen, Tröten und Klimpern: Hausmusik bereitet den Musikern meist mehr Vergnügen als den dazugehörigen Nachbarn. So übt Nachbars Sohn zwei Stunden täglich auf der Violine, die Mutter nimmt Gesangsunterricht oder der an sich freundliche Mieter über der eigenen Wohnung kann die Finger nicht vom Schlagzeug lassen. Wo liegen die Grenzen für Lärmbelästigung durch Hausmusik?

Singen und Musizieren grundsätzlich erlaubt

Mieter einer Wohnung haben es nicht leicht, wenn nebenan laut musiziert wird. Theoretisch steht dies jedem Menschen zu und ein gewisses Maß an nachbarschaftlichen Geräuschen müssen Mieter natürlich akzeptieren. Musizieren gehört zu den Dingen, die Mieter in einer Wohnung durchaus praktizieren dürfen. Doch dabei haben die musizierende Kinder wie auch Erwachsene durchaus auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und sich an einige Regeln zu halten. Streichinstrumente für Kinder sind sehr beliebt, haben aber auch schon so manchen Nachbarn zur Verzweiflung getrieben, wenn man auf ihnen nicht spielen kann bzw. das gerade erst lernt.

Allgemeine Verhaltensregeln - Ruhezeiten einhalten

Lernt ein Kind Blockflöte, so stellt dies für die Nachbarn meist kein Problem dar. Wird jedoch auf einem Saxophon oder dem Akkordeon geübt, haben auch die Nachbarn etwas von der musischen Geräuschkulisse. Um Menschen vor Lärm zu schützen, sind gewisse Ruhezeiten einzuhalten. Dazu zählt natürlich die Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr sowie eventuelle Ruhezeiten, die durch die Hausordnung festgelegt sind. Um außerdem die Nerven der Mitbewohner eines Mietshauses nicht zu arg zu strapazieren, ist weiterhin die Dauer des Musizierens zeitlich begrenzt. Genaue Angaben dazu lassen sich nur schwer machen, jedoch gilt eine Grundverhaltensregel, die besagt: Es ist durchaus üblich pro Tag ein bis zwei Stunden auf seinem Instrument zu üben oder die Stimme gesanglich zu trainieren. Lässt sich dieses aufgrund der Eigenschaften eines Instrumentes nicht auf Zimmerlautstärke reduzieren, gilt weitläufig eine Stunde als angemessen. Schlagzeuger müssen sich meist sogar je nach Jahreszeit auf 45 bis 90 Minuten täglich einschränken.

Was tun, wenn die Hausmusik stört?

Berufsmusiker spielt Klavier
Berufsmusiker dürfen länger üben als Laien
Foto: © Lydia Geissler

Um ein Instrument zu erlernen ist es nötig, viel zu üben. Dies findet in der Regel in der heimischen Wohnung statt und dafür sollten auch Nachbarn Verständnis aufbringen. Geht jedoch die Lärmbelästigung über das übliche Maß hinaus, können Sie durchaus handeln. Bevor Sie die gute Nachbarschaft aufs Spiel setzen, sollten Sie zunächst freundlich das Gespräch mit dem Musiker suchen und Ihre Probleme schildern. Laden Sie ihn ein, den Geräuschpegel in Ihrer Wohnung nachzuvollziehen. Meist lässt sich eine beiderseitige Lösung finden. Gehen die Nachbarn jedoch nicht auf Ihre Bitten ein und sind keinesfalls bereit, die Ruhezeiten einzuhalten, so führt Sie der Weg zum Vermieter. Auch er hat ein berechtigtes Interesse, dass die in der Hausordnung angegebenen Zeiten zum Musizieren bzw. die Ruhezeiten eingehalten werden. Kommen Sie auch hier keinen Schritt voran, so bleibt Ihnen letztendlich nur der Anruf beim Ordnungsamt.

Hausmusik durch Berufsmusiker

Wer als Künstler oder Musiker im Rahmen seines Berufes auf einem Instrument täglich mehr als die gewöhnliche Zeit üben muss, sollte dies vor Einzug in eine Mietwohnung dem Vermieter mitteilen und es sich von diesem schriftlich bestätigen lassen. Denn Gerichte haben schon mehrfach entschieden, dass Berufsmusiker je nach Instrument deutlich mehr als die normalerweise erlaubten Zeiten pro Tag üben dürfen.

Im Interesse aller Nachbarn ist eine gemeinschaftliche Lösung natürlich die beste Variante. Aufeinander zugehen und gegenseitig Rücksicht nehmen ist dafür eine Grundvoraussetzung. Und ein Trost bleibt bei übenden Kindern oder Musikern immer noch: irgendwann werden sie durch das viele Üben besser und die Musik gefällt vielleicht sogar dem früher genervten Nachbarn.
[Bei Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise!]

Lärmbelästigung durch Nachbarn