Lärm am Arbeitsplatz

Text: C.D. / Letzte Aktualisierung: 21.01.2024

Lärm am Arbeitsplatz
Lärm am Arbeitsplatz - eine Belastung für viele Arbeitnehmer - Foto: © Robert Kneschke - Adobe Stock

Für Arbeitnehmer ist der Lärm am Arbeitsplatz mitunter eine echte Belastungsprobe. Die Auswirkungen des Krachs können zu Gehörschäden oder anderen Erkrankungen führen, die es natürlich zu vermeiden gilt. Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, Stressreaktionen zu vermeiden und die Konzentration der Arbeitnehmer zu gewährleisten gibt es verschiedene Vorschriften zum Lärmschutz am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss sich an diese Vorschriften halten und gegebenenfalls handeln.

Ab wann spricht man von Lärm?

Um das Gefährdungspotential der Arbeitnehmer zu minimieren, hat der Gesetzgeber Arbeitsschutzrichtlinien herausgebracht. Die zwei bedeutendsten dafür sind die "Lärm- und Vibrationsschutz-Verordnung" bzw. die "Arbeitsstättenverordnung". Darin werden die Rahmenbedingungen für die Vermeidung und Reduzierung von Lärm am Arbeitsplatz geregelt. Maximale Dezibel-Werte wird man darin jedoch vergeblich suchen. Stattdessen hat der Gesetzgeber Auslösewerte genannt und den Arbeitgeber verpflichtet, ab diesen Werten zu handeln. Gemessen wird die akustische Belastung der Arbeitnehmer mit einem Schallpegelmesser.

Die Auslösewerte sind in allen Berufsgruppen gleich

Ob in der Kindertagesstätte oder auf der Baustelle: Sind die Auslösewerte erreicht, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. Dabei liegt ihm der Tages-Lärmexpositionspegel zugrunde. Hinter diesem Fachbegriff verbirgt sich nichts anderes, als der durchschnittliche Lärm in Dezibel, dem ein Beschäftigter innerhalb von 8 Stunden an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Liegt dieser bei 80 dB (A), so wird der Arbeitgeber die Beschäftigten zum Thema Lärm und dessen Gefahr unterweisen. Dabei kann sich der Arbeitgeber von einem Mediziner beraten lassen. Maßnahmen, die ergriffen werden können, liegen vor allem in der Herausgabe eines Gehörschutzes für die Mitarbeiter. Geht der Tages-Lärmexpositionspegel sogar über die 85 dB (A) hinaus, so muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten zum Tragen eines Gehörschutzes verpflichten und zudem sicherstellen, dass diese ihn anwenden. Des Weiteren werden Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend angeboten. Trotz dieser und weiterer Schritte ist der Arbeitgeber per Gesetz dazu angehalten, ein Programm zur Lärmminderung zu erstellen und es entsprechend auszuführen.
Besonders laute Arbeitsplätze sind zum Beispiel:

  • Produktionshallen
  • Baustellen
  • Konzerthallen
  • Maschinenräume

Aber auch in Großraumbüros, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen kann es mitunter sehr laut werden! Auch hier kann ein Gehörschutz am Arbeitsplatz sinnvoll sein!

Auch kurze Maximalbelastungen werden berücksichtigt

Ist ein Arbeitsplatz bis auf wenige Ausnahmen an sich ruhig, müssen auch diese vorübergehenden Spitzen der Lärmbelastung berücksichtigt werden. Denn auch die kurzzeitigen und sehr hohen akustischen Beeinträchtigungen, im Fachjargon Spitzenschalldruckpegel genannt, belasten die Gesundheit der Arbeitnehmer. Erreicht dieser Werte von 135 dB (A) werden die Maßnahmen der Lärmexpositionspegel von 80 dB (A) angewandt, bei Werten von 137 dB (A) wiederum die, welche bei 85 dB (A) Tages-Lärmexpositionspegel vorgesehen sind.

Folgen von Lärm am Arbeitsplatz

Kapsel Gehörschutz am Arbeitsplatz
Für Gehörschutz am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber sorgen! Hier Kapselgehörschutz - Foto: © Christian Schwier - Adobe Stock

Was tun bei Lärm am Arbeitsplatz?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass zunächst Schritte eingeleitet werden, um den Lärm zu vermeiden. Nun ist dies in der Praxis oft nicht möglich und statt der Lärmvermeidung rückt der Lärmschutz in den Vordergrund. Dieser wäre beispielsweise in Form eines Gehörschutzes, aber auch von weiteren Vorgehensweisen möglich. Dazu zählen Trennwände oder Schallschutzkabinen, die sowohl an den Maschinen oder den Arbeitsplätzen der Beschäftigten errichtet werden können. Schallschutzvorhänge sind besonders in Büros ein wirksames Mittel der Lärmvermeidung. Schallschluckende Decken- und Wandverkleidungen stehen genauso hoch im Kurs, wie schallisolierende Fenster und Türen. In einigen Fällen hilft mitunter einfach die Vergrößerung der Distanz zwischen Arbeitsplatz und Lärmquelle.
Auch kann es helfen mit den Kollegen zu sprechen und sie zu bitten Rücksicht zu nehmen, wenn diese sich lautstark unterhalten während Sie arbeiten wollen. Des Weiteren können geräuscharme Tastauren und Mäuse helfen den Lärm im Büro zu reduzieren.

Es gibt verschiedene Gehörschutzmodelle:

  • Kapselgehörschutz
  • Bügelgehörschutz
  • Stöpsel-Gehörschutz
  • Otoplastiken

Fakt ist, dass die Auswirkungen von Lärm am Arbeitsplatz keinesfalls unterschätzt werden dürfen. Nicht ohne Grund sind Arbeitgeber per Gesetz zum Schutz ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Ignoriert er jedoch die Vorschriften und Angaben seiner Mitarbeiter, können diese sich bei ihrem Betriebsbeauftragten oder dem Gewerbeaufsichtsamt melden.
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine Hinweise geben. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Weiterführende Informationen und Quellen:

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: