Risikolebensversicherung

Text: O. K. / Letzte Aktualisierung: 27.12.2022

Frau beim Klettern
Für wen ist eine Risikolebensversicherung geeignet? - Foto: © vitaliymateha - stock.adobe.com

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, empfinden die nächsten Angehörigen neben der Trauer häufig auch Zukunftssorgen und Existenzängste. Insbesondere dann, wenn das Einkommen des oder der Verstorbenen wesentlich zur Bestreitung der alltäglichen Kosten beigetragen hat. Um Ihre Liebsten vor finanziellen Sorgen und Problemen im Falle Ihres Todes zu schützen, können Sie mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer Person und sichert mit der Versicherungssumme die Hinterbliebenen finanziell ab. Deshalb wird sie häufig auch als Hinterbliebenenschutz bezeichnet. Im Falle des Todes der versicherten Person erhalten die Begünstigten eine vorab festgelegte Summe. Begünstigte können sowohl Familienangehörige oder andere nahestehende Personen, aber auch Geschäftspartner sein.

Die ausgezahlte Versicherungssumme soll nicht nur die Kosten der Beerdigung decken, sondern auch laufende Kosten wie zum Beispiel Kreditverpflichtungen (typisches Beispiel: Immobilienkredit) oder die Kosten, die für die Ausbildung der Kinder anfallen.

Worin unterscheidet sich eine Risikolebensversicherung von einer "normalen" Lebensversicherung?

Die Risikoversicherung leistet nur dann, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt. Wenn das nicht der Fall ist und die Versicherung zum vereinbarten Vertragsende ausläuft, wird die Versicherungssumme auch nicht ausbezahlt. Für die Versicherungen ist das Risiko über die Gesamtheit ihrer Versicherten betrachtet, eher gering. Das macht die Risikolebensversicherung vergleichsweise preisgünstig.

Im Gegensatz dazu bildet die Kapitallebensversicherung während der Vertragslaufzeit Kapital. Mit anderen Worten: Das während der Vertragslaufzeit in Form der Beiträge angesparte Kapital erhält der Versicherte am Ende der Laufzeit auf jeden Fall ausbezahlt. Deshalb ist eine Kapitallebensversicherung oft deutlich teurer.
Weitere Infos über die Lebensversicherung

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Neben der Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall bieten viele Versicherungen Zusatzleistungen an, die Sie (gegen Aufpreis) optional zubuchen können. Diese zusätzlichen Leistungen erlauben eine flexible und individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung.

Typische Zusatzleistungen sind:

  • Verlängerungsoption:
    Mit ihr können Sie den Vertrag verlängern, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Alternativ können Sie die Vertragslaufzeit von Anfang an länger wählen. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags, wenn sie ihn nicht mehr brauchen, ist immer möglich.
  • Nachversicherungsgarantie:
    Sie erlaubt es Ihnen, die Versicherungssumme - ohne erneute Gesundheitsprüfung - zu erhöhen, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, dass sich auf den finanziellen Absicherungsbedarf der Hinterbliebenen auswirkt. Typische Beispiele hierfür sind Bau oder Kauf einer Immobilie (Infos zur Baufinanzierung) oder die Geburt eines Kindes. Deshalb ist diese Option vor allem für junge Paare interessant, die den Erwerb einer Immobilie oder Nachwuchs planen. Allerdings kann die Versicherungssumme hier nicht beliebig erhöht werden, meistens ist die Erhöhung pro Ereignis auf 20.000 bis 30.000 Euro oder aber bis zu einer festgelegten Gesamthöhe der Versicherungssumme begrenzt. Manche Anbieter bieten die Option der Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Alter des Versicherungsnehmers an.
  • Dynamik:
    Manche Versicherungen bieten einen dynamischen Anstieg der Versicherungssumme an. Das bedeutet, dass sich die Versicherungssumme in jedem Jahr erhöht, um die Inflation auszugleichen. Viele Experten halten diese (recht teure) Option jedoch für eher unnötig, da der Absicherungsbedarf der Hinterbliebenen in den meisten Fällen mit der Zeit eher sinkt als steigt, sodass die Inflation auf diese Weise ausgeglichen wird.
  • Extraleistungen bei schweren Erkrankungen ohne Todesfolge:
    Wenn bei Ihnen eine schwere Erkrankung (zum Beispiel Krebs) diagnostiziert wird oder Sie einen Schlaganfall oder Herzinfarkt erleiden, erhalten Sie mit dieser Option eine zusätzliche Summe ausgezahlt - unabhängig von der vertraglich vereinbarten Todesfallsumme.
  • Vorgezogene Todesfall-Leistung:
    Erkrankt der Versicherte so schwer, dass sein Tod bereits absehbar ist, zahlt die Versicherung hier einen Teil der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme noch vor dem Tod des Versicherten aus. Da sich die Ärzte jedoch mit derartig konkreten Prognosen zurückhalten und die Risikolebensversicherung eigentlich als Hinterbliebenenschutz gedacht ist, wird diese Option relativ selten genutzt.

Tipp: Überlegen Sie vor dem Abschluss des Vertrages, welche Zusatzleistungen Sie benötigen und wählen Sie diese sorgfältig aus. Zwar besteht in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag auch später noch mit einzelnen Bausteinen zu ergänzen. Meistens ist dann aber eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Wie hoch ist die Versicherungssumme und wie lange die Vertragslaufzeit?

Die Höhe der Versicherungssumme wird individuell - je nach Zweck und Umfang der Absicherung - vereinbart. Wählen Sie sie mit Bedacht, nur so lässt sich die durch den Todesfall entstandene Versorgungslücke schließen. Das Gleiche gilt für die Laufzeit, deren ideale Länge ebenfalls von persönlichen Faktoren abhängig ist. Bedenken Sie bei der Festlegung der Laufzeit, dass der Anspruch auf Versicherungsschutz nur während der Vertragslaufzeit gilt. Sobald diese beendet ist, erlischt auch der Versicherungsschutz.

Hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme gibt es bei der Risikolebensversicherung zwei Varianten:

  • a) mit konstanter Versicherungssumme
  • b) mit fallender Versicherungssumme

Eine konstante Versicherungssumme ist zu empfehlen, wenn Sie Ihre Familie grundsätzlich finanziell absichern möchten. Hier bleibt die einmal vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, die im Todesfall zur Auszahlung komm, immer gleich und zwar unabhängig davon, wann der Todesfall der versicherten Person eintritt. Ein Abschluss einer solchen Versicherung bietet sich zum Beispiel bei der Hochzeit oder bei der Geburt eines Kindes an.

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, ist individuell höchst unterschiedlich. Als Faustregel gilt jedoch, dass sie mindestens das 3- bis 5-fache Ihres Bruttojahresgehalts betragen sollte. Das ist jedoch nur als grober Richtwert zu verstehen. Berücksichtigen Sie bei der Kalkulation der Versicherungssumme sämtliche laufenden Kosten, die Sie mit Ihrem Einkommen decken und sorgen Sie auch für unvorhersehbare Situationen vor. Einmal vereinbart bleibt die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit hinweg konstant. Die Laufzeit sollten Sie so wählen, dass Ihre Angehörigen versorgt sind, solange sie Unterstützung brauchen. Das ist meistens der Fall, bis das jüngste Kind etwa 25 Jahre alt (und in der Regel mit der Ausbildung fertig oder fast fertig) ist.

Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme dient dagegen meistens dazu, einen Kredit (meist einen Immobilienkredit) abzusichern und wird deshalb meistens mit dem Kauf oder Bau eines Hauses abgeschlossen.

Die Besonderheit bei dieser Variante ist, dass die Versicherungssumme während der Laufzeit nach einem bestimmten Prinzip abnimmt. Bei einer linear fallenden Versicherungssumme verringert sich diese jährlich um einen bestimmten Betrag. Bei der annuitätisch fallenden Variante ist die Höhe der Versicherungssumme an die Höhe des noch offenen Kredits gekoppelt und sinkt gleichzeitig mit dieser.

Tipp: Die Versicherungssumme sollte mindestens dem Betrag entsprechen, der für den Kredit zum Zeitpunkt des Abschlusses noch abzuzahlen ist. Wählen Sie die Laufzeit so, dass der Kredit dann vollständig zurückgezahlt ist. Nehmen Sie sicherheitshalber noch ein paar Jahre dazu - Sie können die Versicherung jederzeit früher kündigen. Schwieriger ist es, die Laufzeit nachträglich zu verlängern.

Wie teuer ist eine Risikolebensversicherung?

Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist eine Risikolebensversicherung relativ günstig. Denn sie zahlt nur im Todesfall, nicht aber, wenn die Vertragslaufzeit vorher endet. Wie hoch die Beiträge sind, hängt zum einen von der vereinbarten Versicherungssumme und Vertragslaufzeit ab. Hier gilt: Je höher die Versicherungssumme und je länger die Laufzeit, desto höher sind die monatlichen Beiträge.

Darüber hinaus bestimmt das Todesfallrisiko des Antragstellers die Beitragshöhe. Dieses ergibt sich aus den folgenden Merkmalen der versicherten Person:

  • Alter: Je jünger die Person ist, desto günstiger sind die Beiträge.
  • Beruf: Wer einen riskanten Beruf ausübt, muss mit sogenannten Risikozuschlägen rechnen.
  • Hobbys: Auch bei gefährlichen Hobbys wie Motorradfahren, Tauchen, Klettern oder Fallschirmspringen, werden Risikozuschläge fällig.
  • Gesundheitszustand: Bei Vorerkrankungen erhöhen sich die Versicherungsbeiträge ebenfalls durch Risikozuschläge.

Je nach Anbieter, Alter, Gesundheitszustand, Hobbys der zu versichernden Person sowie den vereinbarten Leistungen im Todesfall, bekommt man eine gute Risikolebensversicherung schon für 15 - 20 Euro im Monat.

Tipp:
Diese Risikofaktoren werden von den Versicherungen teilweise sehr unterschiedlich bewertet und gewichtet. Es lohnt sich deshalb, verschiedene Tarife sorgfältig zu vergleichen, um den für Ihre Situation besten / günstigsten Anbieter zu finden.

Risikobestimmung mittels Gesundheitsfragen oder Gesundheitsprüfung

Um das Todesfallrisiko ihrer Versicherten einzuschätzen, stellen die Versicherungen den Antragstellern zahlreiche Gesundheitsfragen, die diese vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.

Wichtig: Wenn Sie bestimmte Informationen verschweigen oder die Unwahrheit sagen, darf die Versicherung die Leistungen kürzen oder sogar komplett verweigern. Gehen Sie dieses Risiko auf keinen Fall ein - selbst wenn Sie deshalb höhere Beiträge zahlen müssen.

Welche Fragen eine Versicherung zum Gesundheitszustand stellt, bleibt ihr überlassen. Von größtem Interesse sind jedoch folgende Angaben:

  • Größe und Gewicht (zur Berechnung des Body-Mass-Index (BMI))
  • Nichtraucher oder Raucher (Achtung: Hierzu zählen auch Gelegenheitsraucher und Nutzer von E-Zigaretten)
  • chronische Erkrankungen wie zum Beispiel Rheuma oder Multiple Sklerose
  • Erkrankungen der Atmungs-, Verdauungs- oder Geschlechtsorgane
  • längere Krankenhausaufenthalte oder Kuren in den letzten zehn Jahren
  • Behandlung aufgrund psychischer Probleme in den letzten fünf (manchmal auch: zehn) Jahren

Seit 2010 sind Gesundheitsfragen bei Risikolebensversicherungen gesetzlich vorgeschrieben, das heißt, es gibt keinen Vertragsabschluss ohne sie. Viele Versicherungen möchten ihr Risiko bei hohen Versicherungssummen (ab ca. 400.000 Euro) genau kennen und verlangen deshalb eine ärztliche Gesundheitsprüfung, bei der ein Arzt den Gesundheitszustand des Antragstellers untersucht.

Risikolebensversicherung für Hinterbliebenen
Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Familie ab!- Foto: © JenkoAtaman - stock.adobe.com

Für wen ist eine Risikolebensversicherung geeignet?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell absichern möchten / müssen. Besonders zu empfehlen ist eine Risikolebensversicherung jedoch in den folgenden beiden Fällen:

  1. Sie Sind Hauptverdiener (oder sogar Alleinverdiener) der Familie und/oder das Haushaltseinkommen würde ohne Ihr Einkommen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu bestreiten. Bedenken Sie dabei auch weitere mögliche Einkommenseinbußen, die sich zum Beispiel daraus ergeben, dass Ihr Partner / Ihre Partnerin die Berufstätigkeit aufgrund der dann alleine zu bewältigenden Kinderbetreuung einschränken müsste.
  2. Sie haben gerade eine Immobilie gebaut oder gekauft und hierzu ein Darlehen aufgenommen. Ein Partner alleine kann eine solch hohe Darlehenssumme in der Regel nicht abzahlen, deshalb sollten Sie für den Fall Ihres Todes finanziell vorsorgen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Darlehen als verheiratetes oder unverheiratetes Paar aufgenommen haben.

Welche Variante ist die beste: Einzelne, verbundene oder Über-Kreuz-Risikolebensversicherung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit einer Risikolebensversicherung Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern:

Eine Variante für verheiratete Paare ist die sogenannte verbundene Risikolebensversicherung. Hierbei gibt es nur einen Versicherungsvertrag, der beide Partner gleichzeitig absichert. Allerdings zahlt die Versicherung nur bei dem ersten Todesfall aus, selbst wenn beide Partner (zum Beispiel durch einen Autounfall) gleichzeitig sterben. Danach ist der Versicherungsvertrag automatisch beendet. Auch sind Sie mit dieser Variante weniger flexibel, da Sie keine unterschiedlichen Laufzeiten und Versicherungssummen wählen können. Und schließlich kann der Vertrag nicht in zwei Einzelverträge aufgeteilt werden, falls es zur Trennung kommen sollte. In diesem Fall bleibt nur die Kündigung der Versicherung, der beide Partner zustimmen müssen. Mit der Kündigung erlischt natürlich auch der Versicherungsschutz.

Bei einer einzelnen Risikolebensversicherung sichert eine Person (meist der Hauptverdiener der Familie) seine Angehörigen mit dem Hinterbliebenenschutz für den Fall ihres Todes ab. Aufgrund der individuell wählbaren Laufzeit und Versicherungssumme sind Sie mit dieser Variante sehr flexibel. Außerdem können Sie den Bezugsberechtigten jederzeit ändern, was im Fall einer Trennung erforderlich sein kann. Auch minderjährige Kinder dürfen als Bezugsberechtigte bestimmt werden. Benennen Sie in diesem Fall einen Vormund für die Verwaltung des Geldes, ansonsten bestimmt das Gericht einen solchen. Das ist Voraussetzung für die Auszahlung der Versicherungssumme. Volljährige Kinder erhalten die Versicherungssumme direkt ausgezahlt.

Verheiratete Paare können sich mit dieser Risikolebensversicherung gegenseitig absichern. Jeweils 500.000 Euro darf ein Ehepartner von seinem Partner steuerfrei erben. Dazu gehört auch die Versicherungssumme aus einer Risikolebensversicherung. Das heißt, dass auf eine Versicherungssumme bis zu dieser Höhe keine Erbschaftssteuer anfällt.

Bei nicht verheirateten Paaren fällt dieser Steuerfreibetrag mit 20.000 Euro allerdings deutlich kleiner aus. Deshalb bietet sich in diesem Fall der Abschluss einer sogenannten Über-Kreuz-Risikolebensversicherung an. Hier schließt jeder Partner einzeln eine Versicherung ab und zwar ist er selbst der Antragsteller, der Beitragszahler und der Begünstigte. Sein(e) Partner(in) ist nur die versicherte Person. Wenn sie stirbt, erhält der Begünstigte die Versicherungssumme von seiner eigenen Versicherung ausbezahlt. Da es sich hierbei nicht um eine Erbschaft handelt, sondern die Versicherung ja aus eigenen Geldmitteln bezahlt wurde, fällt keine Erbschaftssteuer an. Für verheiratete Paare kann diese Variante ebenfalls sinnvoll sein, wenn größere Summen (zum Beispiel in Form von Immobilien) vererbt werden.

Welche Alternativen gibt es zur Risikolebensversicherung?

Wenn Sie aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Alter, Gesundheitszustand, Beruf oder Hobbys) keine Risikolebensversicherung abschließen können, Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes aber dennoch finanziell absichern möchten, gibt es einige Alternativen. Diese ersetzen zwar nicht den Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung, können aber dennoch im Todesfall finanzielle Hilfe unterschiedlicher Art leisten, wie die folgende Tabelle zeigt:

Art der Versicherung Was zahlt sie? * Beurteilung
Risikolebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme klassischer Hinterbliebenenschutz; vergleichsweise günstig
Kapitallebensversicherung eine Rente oder Einmalsumme kombiniert Todesfallschutz mit Kapitalanlage, die auch als Altersvorsorge dienen kann; vergleichsweise teuer
Sterbegeldversicherung die Kosten für die Bestattung keine Laufzeit; aber auch keine weitere Absicherung der Hinterbliebenen
Unfallversicherung vereinbarte Todesfallleistung Voraussetzung: Unfall muss Todesursache sein und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein

* Was zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen im Todesfall aus?

FAQ

Was ist ein Risikozuschlag?
Weist ein Versicherter (zum Beispiel aufgrund seines Berufs, seiner Hobbys oder seines Gesundheitszustandes) ein erhöhtes Todesfallrisiko auf, steigt das Risiko, dass die Versicherung die Versicherungssumme auch tatsächlich auszahlen muss. Dieses Risiko lässt sich die Assekuranz durch höhere Beiträge, die sogenannten Risikozuschläge, bezahlen. Für die betroffenen Versicherten mögen die höheren Beiträge zwar ärgerlich sein, andererseits erhalten sie aber auf diese Weise einen Versicherungsschutz - trotz erhöhtem Todesfallrisiko.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettobeitrag?
Bei einer Risikolebensversicherung werden in den meisten Fällen zwei Beiträge angegeben: der Brutto- und der Nettobeitrag. Der Nettobeitrag (auch Zahlbeitrag genannt) ist der Betrag, den Sie aktuell für die Versicherung zahlen müssen. Er kann sich allerdings im Laufe der Vertragslaufzeit ändern. Um ungefähr abschätzen zu können, um wie viel teurer Ihre Beiträge werden können, gibt es den Bruttobeitrag. Er gibt den maximal möglichen Versicherungsbeitrag an.

Können Beiträge für eine Risikolebensversicherung steuerlich abgesetzt werden?
Grundsätzlich gelten die Beiträge für eine Risikolebensversicherung als Vorsorgeaufwendung, die Sie steuerlich absetzen können. Allerdings beschränkt der Gesetzgeber die Höhe der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen auf 1.900 Euro pro Person (Selbstständige: 2.800 Euro). Und diese Grenze erreichen Sie üblicherweise schon durch die Beiträge, die Sie für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

Wann entfällt der Versicherungsschutz?
Bestimmte Situationen sind vom Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung ausgeschlossen. Hierzu gehören üblicherweise:

  • falsche Angaben beim Vertragsabschluss
  • Todesfall im Kriegseinsatz
  • Suizid (innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss)

Wann lohnt sich ein Wechsel des Versicherungstarifs?
Grundsätzlich lohnt sich ein Wechsel immer dann, wenn Sie einen besseren Versicherungsschutz zu einem günstigeren Tarif bekommen können. Angesichts der Vielzahl an Anbietern und Tarifen auf dem Markt und seiner Dynamik ist eine regelmäßige Überprüfung zu empfehlen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel nach dem Bau oder Kauf einer Immobilie oder der Geburt eines Kindes. Da bei der Risikolebensversicherung kein Kapital gebildet wird, machen Sie mit einem Wechsel zu einem günstigeren / besseren Tarif keinen Verlust.

Aktuelles:
  • Der Gesetzgeber senkt zum 1.1.2022 den Höchstrechnungszins (umgangssprachlich auch Garantiezins) von jetzt 0,8 auf 0,25 % p. a. Neben Risikolebensversicherungen sind auch zum Beispiel betriebliche Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen von der Garantiezinssenkung betroffen!
  • Die Risikolebensversicherung greift auch bei Todesfällen in Folge einer Covid-19-Erkrankung.
  • Einige Versicherer berichten, dass durch die Corona Pandemie die Versicherungssummen der Risikolebensversicherungen gestiegen sind! Außerdem soll es eine erhöhte Nachfrage besonders bei Menschen mit erhöhtem "Corona Risiko" (Medizinisches Personal, Verkäufer, Erzieher, Lehrer) gegeben haben.

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