Kinderwagen im Hausflur gestohlen

Text: J. W. (Versicherungskaufmann) / Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Frau mit Kinderwagen
Was tun, wenn der Kinderwagen im Hausflur gestohlen wurde? / Foto: © Syda Productions - stock.adobe. com)

Inhaltsverzeichnis dieses Artikels:
Ein Versicherungskaufmann erklärt wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihr Kinderwagen gestohlen wurde.

Kinderwagen im Hausflur gestohlen - zahlt die Hausratversicherung?

Melanie hatte dasselbe gemacht wie an allen anderen Abenden zuvor. Nachdem sie die kleine Emma aus der Spielgruppe abgeholt hatte, stellte sie ihren Kinderwagen in den Hausflur und verschwand in der Wohnung. Am nächsten Morgen wollte sie Emma in den Kindergarten bringen, aber der Kinderwagen war verschwunden. Diebe hatten sich nachts Zugang zum Flur des Mehrfamilienhauses verschafft und unter anderem auch den Kinderwagen gestohlen. Zum Glück hat Melanie eine Hausratversicherung abgeschlossen. Aber bezahlt diese den Schaden überhaupt?

Ob die Hausratversicherung den gestohlenen Kinderwagen bezahlt, kommt ganz auf den Versicherer und die vereinbarten Bedingungen an. Grundsätzlich gilt: je jünger der Vertrag, desto höher die Chance auf eine Erstattung. In den letzten fünf Jahren haben viele Versicherer ihre Bedingungen aktualisiert und die Leistungen stark erweitert. Bei einigen Gesellschaften ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen bis zu einer bestimmten Höchstentschädigungssumme generell mitversichert. Dort ist es unerheblich, wo der Kinderwagen beim Diebstahl stand.
Andere Gesellschaften verlangen, dass der Kinderwagen mit einem Schloss gesichert war, und einige leisten gar nicht bei einfachem Diebstahl. Dort können Versicherungsnehmer nur dann eine Leistung erwarten, wenn die Diebe in einen Raum eines Gebäudes einbrechen mussten, um den Kinderwagen zu stehlen. Im oben genannten Fall trifft das zu, weil die Diebe die Tür des Mehrfamilienhauses mit Gewalt aufbrechen mussten.

Wie melde ich den Diebstahl eines Kinderwagens richtig?

Noch bevor Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden, sollten Sie die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Wenn nicht nur Ihr Kinderwagen, sondern auch noch weitere Gegenstände betroffen sind, nimmt die Polizei gegebenenfalls noch vor Ort die Ermittlungen auf und sichert Spuren. Die Diebstahlsanzeige bei der Polizei ist auch für die Schadenmeldung beim Versicherer notwendig.

Sie können den Schaden in der Regel unkompliziert telefonisch bei Ihrem Versicherer melden. Meist erhalten Sie dann zusätzlich einen Fragebogen per Post oder E-Mail zugesandt. Zudem müssen Sie den Wert des Kinderwagens belegen. Das kann zum Beispiel durch die Rechnung erfolgen. Liegt diese nicht mehr vor, können Sie den Wert ermitteln, indem Sie vergleichbare neue Modelle zum Beispiel online recherchieren.

Wie finde ich heraus, ob mein Kinderwagen in der Hausratversicherung mitversichert ist?

Grundsätzlich gehört ein Kinderwagen immer zum Hausrat. Wenn er also nach einem Einbruch aus Ihrer Wohnung gestohlen wird, ist er immer mitversichert. Einschränkungen gibt es je nach Versicherer nur, wenn der Kinderwagen aus einem Hausflur oder draußen im Freien gestohlen wird, weil der Einbruchsbegriff dabei nicht erfüllt ist. Schauen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach dem Begriff "Diebstahl von Kinderwagen und Krankenfahrstühlen". Darunter ist in der Regel definiert, unter welchen Voraussetzungen der Diebstahl mitversichert ist. Endgültige Klarheit bringt ein Anruf bei Ihrem Ansprechpartner für Versicherungen.

Prävention ist wichtig - den Diebstahl verhindern

Für einen besseren Schutz vor Diebstählen lassen sich Kinderwagen codieren. Dabei wird ein individueller Zahlen-Buchstaben-Code gut sichtbar angebracht. Dieser kann zum Beispiel aus dem Anschaffungsdatum, den Initialen der Besitzer und Geburtsdatum des Kindes bestehen. Dieser Code kann der Polizei gemeldet werden und macht den Kinderwagen damit jederzeit identifizierbar, ähnlich eine Fahrzeugidentifikationsnummer bei Motorfahrzeugen.
Zusätzlich können Sie Ihren Kinderwagen mit einem hochwertigen Schloss vor Diebstahl schützen. Gerade in Mehrfamilienhäusern kann ein Schloss den Diebstahl verhindern. Diebe gehen nur ungern Risiken ein und verursachen möglichst wenig Lärm. Ein Kinderwagen, der am Treppengeländer angeschlossen ist, kann kaum geräuschlos entwendet werden, sodass die meisten Diebe darauf verzichten und lieber leichtere Beute mitnehmen.
Alle Angaben ohne Gewähr!

Versicherungen:

Familienfinanzen: