Haushaltshilfe bei Krankheit - Wann zahlt die Krankenkasse?

Text: A. S. / Letzte Aktualisierung: 14.05.2022

Haushaltshilfe und kranke Frau
Eine Haushaltshilfe bei Krankheit zahlt oft die Krankenkasse - Foto: © auremar - stock.adobe.com

Wenn Sie als Elternteil krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Für solche Fälle können gesetzlich Krankenversicherte eine Haushaltshilfe beantragen, deren Kosten unter Umständen die Krankenkasse trägt.

Wer kann die Haushaltshilfe beanspruchen?

Angenommen Sie sind Mutter und führen normalerweise den Haushalt. Durch eine mehrmonatige Erkrankung sind Sie jedoch physisch oder psychisch nicht in der Lage, die anfallenden Hausarbeiten zu erledigen. Zwar sind Sie verheiratet und können neben der Unterstützung Ihres Mannes auch auf Hilfestellungen seitens Ihrer Familie hoffen. Dennoch steht Ihnen in einem solchen Fall die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe zu.

Wären Sie Vollzeit berufstätig und Ihr Mann würde den Haushalt führen, so könnte die Krankenversicherung die Beantragung einer Haushaltshilfe ablehnen. Die Leistungen stehen nämlich nur demjenigen zu, der sich regelmäßig um den Haushalt kümmert. In diesem Fall könnte Ihr Mann demzufolge bei eintretender Krankheit entsprechende Leistungen beantragen. Eine Haushaltshilfe wird nur bewilligt, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat.

Ein Attest vom Arzt ist notwendig

Bei der Beantragung einer Haushaltshilfe bzw. eines Familienhelfers müssen Sie ein ärztliches Attest einreichen, aus dem der Krankenversicherer entnehmen kann, wie lange Sie voraussichtlich außer Gefecht gesetzt sind und bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen. Anhand des Attests bewertet die Krankenkasse, ob sie Ihnen die Haushaltshilfe zuspricht oder den Antrag ablehnt.

Ausschlaggebend ist das Sozialgesetzbuch

Die Krankenkasse wird Ihren Antrag anhand des § 38 SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch) überprüfen.
Dies bedeutet, dass

  • Sie die Haushaltshilfe nur beantragen können, wenn Sie nachweislich nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen.
  • ein minderjähriges Kind unter 12 Jahren bei Ihnen lebt.
  • ein ärztliches Attest notwendig ist.
  • eine bestehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen muss.

Auch als Beamte(r) haben Sie unter Umständen Anspruch auf diese Form der Hilfeleistung.

Wann steht Ihnen die Haushaltshilfe nicht zu?

Sofern Sie privat krankenversichert sind, greifen die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherer nicht. In diesem Fall schauen Sie in der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherers nach, ob die Beantragung eines Familienhelfers vorgesehen ist.
Auch in den folgenden Fällen steht Ihnen die Haushaltshilfe nicht zu:

  • wenn Sie länger als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
  • wenn keine Kinder in Ihrem Haushalt leben.
  • wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben, die älter sind als 12 Jahre.
  • wenn Ihr Haushalt eigentlich von einer anderen Person geführt wird.
  • wenn Sie kein ärztliches Attest einreichen.

Wie und wo beantragen Sie die Haushaltshilfe?

Den Antrag für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherer. In der Regel laden Sie das Formular aus dem Internet herunter oder Sie rufen bei der Versicherung an und lassen sich ein Exemplar zuschicken. Je eher Sie die Haushaltshilfe beantragen, desto schneller steht diese nach der Bewilligung zur Verfügung. In der Regel liegt es in Ihrem Ermessen, sich selbst nach einer geeigneten Haushaltshilfe umzuschauen. Beispielsweise können Sie Verwandte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad mit dieser Aufgabe betrauen. Entsprechend stellen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung und Entschädigung für den Verdienstausfall der privaten Haushaltshilfe. Benötigen Sie eine professionelle Haushaltshilfe, wird Ihr Versicherer bei der Suche helfen.

Beachten Sie: Die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Krankheit zahlt die Kasse höchtens vier und in Ausnahmefällen 26 Wochen. Auch sollten Sie bedenken, dass Sie auch in diesem Punkt eine Zuzahlung leisten müssen. Informieren Sie sich also vorab bei Ihrer Krankenkasse!
Erfahren Sie bei uns auch wo man eine Zuzahlungsbefreiuung beantragen kann.

Alle Angaben ohne Gewähr!
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse!

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