Die Privatinsolvenz - Dauer und Ablauf des Insolvenzverfahrens

Mann denkt über die Privatinsolvenz Dauer & Ablauf nach
Wissenswertes über die Privatinsolvenz - Foto: © kerkezz

Privatpersonen können bei Zahlungsunfähigkeit in Privatinsolvenz gehen. Es wird ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt. Was das genau bedeutet, wie lange es dauert und vieles mehr erfahren Sie hier:

Die Privatinsolvenz als Mittel der Schuldenregulierung natürlicher Personen

Wie in statistischen Erhebungen zu lesen ist, nimmt die Verschuldung privater Haushalte in Deutschland immer mehr zu. Rund 25 Prozent mehr Schulden sollen es im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2006 gewesen sein. Als Hauptgründe nennen Statistiker den Verlust der Arbeitsstelle, Krankheiten oder Suchtprobleme. Auch ein verändertes Konsumverhalten trägt maßgeblich zur Überschuldung bei. Wissenschaftler und Verbraucherschützer kritisieren daher auch, dass die private Kreditaufnahme zu leicht gemacht wird und selbst Jugendliche nicht ausreichend vor möglichen finanziellen Problemen in der Folge geschützt werden. Viele Schuldner können nämlich die finanzielle Belastung durch das Rückzahlen der Schulden nicht mehr stemmen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen dann die Privatinsolvenz. Lesen Sie auch: Wieviel Kredit kann ich mir leisten?

Was ist zu tun, um die Privatinsolvenz zu beantragen?

  • Zunächst einmal muss der Schuldner erkennen, dass er die Forderungen nicht mehr begleichen kann. Schon dieser Schritt fällt vielen schwer. Es lohnt sich öfter mal auf den Kontostand zu schauen und ein Haushaltsbuch zu führen. So erkennt man schneller, wenn man mehr Geld ausgibt als einnimmt.
  • Als nächstes sollten Sie eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben machen. (Am besten nutzen Sie dazu die Daten von wenigstens drei Monaten.)

  • Wenden Sie sich mit diesen Unterlagen an einen Schuldnerberater oder Notar und lassen Sie sich von diesem beraten. Der Schuldnerberater wird zunächst versuchen sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dazu stellt er einen Schuldenbereinigungsplan auf.
  • Kommt es zu keiner Einigung - es reicht, wenn ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt - wird ein Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt. Auch hierbei helfen Notar oder Schuldnerberater.
  • Das Gericht leitet das Insolvenzverfahren ein und bestimmt einen Treuhänder, der die Verwaltung der Insolvenzmasse (Sprich vorhandenes Vermögen oder das Einkommen.) übernimmt.

Privatinsolvenz Dauer

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein Mittel für die gerichtliche Regulierung von Schulden natürlicher Personen, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich ist. Als natürliche Person wird im Juristendeutsch der einzelne Mensch bezeichnet, während es sich bei juristischen Personen meistens um Vereine, Gesellschaften oder Körperschaften handelt. Das Ziel der Privatinsolvenz ist es, Betroffene von ihren Schulden zu befreien.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Hierzu wird vor einem Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, das durchschnittlich drei bis sechs Jahre dauert.
Hinweis: Verbraucherinsolvenzen die ab 01.10.2020 beantragt wurde dauern meist 3 Jahre. Für Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden gibt es Übergangsregelung! Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der private Schuldner vor Pfändungen geschützt. Außerdem erfolgt nach § 286 der Insolvenzordnung (InsO) eine Befreiung von der Restschuld.

Die Privatinsolvenz Dauer ist abhängig von der Disziplin / Verhalten des Schuldners

Für eine Privatinsolvenz Dauer von drei Jahren müssen Sie:

  • In diesen drei Jahren 35% der verbindlichkeiten zurück zahlen.
  • Und außerdem alle Verfahrenskosten, die im Rahmen der Privatinsolvenz anfallen sind beglichen haben.
Für eine Privatinsolvenz Dauer von fünf Jahren müssen Sie zumindest die Verfahrenskosten komplett bezahlt haben.
Ansonsten endet die Privatinsolvenz ist spätestens nach sechs Jahren.

Der Privatinsolvenz Ablauf

Der Privatinsolvenz Ablauf wird in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Schuldners, dem auf jeden Fall ein Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern vorangegangen sein muss. Der Insolvenzantrag kann üblicherweise von allen Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Deutschland unabhängig von einer Erwerbstätigkeit gestellt werden. Das heißt, dass auch Studenten, Erwerbslose und Hausfrauen dazu berechtigt sind. Anders sieht es bei Selbständigen aus, die bis auf wenige Ausnahmen eine Regelinsolvenz durchlaufen müssen. Das Insolvenzverfahren wird beim am Wohnort zuständigen Insolvenzgericht beantragt. In der Regel ist dies das zuständige Amtsgericht. Während des Verfahrens werden das Vermögen und das pfändbare Einkommen des Schuldners zur Begleichung der Schulden durch einen gerichtlich bestellen Treuhänder bei den Gläubigern verwertet. Sofern die Schulden damit nicht getilgt werden können, tritt der Schuldner in die sogenannte Wohlverhaltensphase ein, in der er sich bestimmten Auflagen stellen muss. Werden diese erfüllt, ist im Anschluss die Restschuldbefreiung möglich. Falsche beziehungsweise fehlende Angaben oder Verstöße gegen die Auflagen können zum Versagen der Restschuldbefreiung führen.

Für einen optimalen Privatinsolvenz Ablauf ist oft die Hilfe eines Schuldnerberaters oder eines Notars ist notig!

Für den Antrag muss unter anderem eine schriftliche Bestätigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern vorgelegt werden. Diese darf nur von anerkannten Schuldnerberatern oder Notaren ausgestellt werden, sodass es sinnvoll ist, einen Schuldnerberater oder Notar mit der Antragstellung zu beauftragen. Gänzlich ohne eigenes Zutun geht es jedoch auch dann nicht, denn der Berater benötigt zunächst eine Aufstellung sämtlicher Gläubiger und die Höhe der Schulden.

Die Gläubigerliste und das Vermögensverzeichnis

Auf die Gläubigerliste gehören nicht nur Firmen, sondern unter Umständen auch die Agentur für Arbeit, das Finanzamt und private Personen, bei denen Schulden gemacht worden sind. Fehlt auch nur ein Gläubiger auf der Liste, kann dies zum Versagen der Restschuldbefreiung führen. Sofern keine genaue Übersicht über die Gläubiger besteht, kann man diese zum Beispiel durch eine Eigenauskunft bei einer Auskunftei herausfinden, wie beispielsweise der SCHUFA Holding AG oder der EURO-PRO - Gesellschaft für Data Processing mbH. Da das Insolvenzverfahren zu einer Verwertung des vorhandenen Vermögens führt, muss außerdem ein Vermögensverzeichnis erstellt werden. Auch hier sind ehrliche und reale Angaben notwendig, weil sonst die Restschuldbefreiung versagt werden kann. Der Schuldnerberater wird zudem in der Regel um die Aufstellung eines Haushaltsplans bitten, in dem die laufenden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Es ist also sinnvoll rechtzeitig mit dem Führen eines Haushaltsbuches zu beginnen!
Text: H. J. / Stand: 18.09.2023
Bei Fragen zum Privatinsolvenz Ablauf oder der Dauer des Insolvenzverfahrens wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt / Notar oder Schuldnerberater Ihres Vertrauens! Wir geben hier nur allgemeine Hinweise!

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