Die Aufregung ist groß, wenn ein Baby auf dem Weg ist. Viele Dinge finden plötzlich Beachtung, die vorher nicht der Rede wert waren. Trotz alledem schleichen sich auch neue Sorgen und
Das Mutterschaftsgeld wird bei der Krankenkasse beantragt
Foto: © Setareh
Bedenken ein. Wie ist die zukünftige finanzielle Situation? Schaffe ich es, Pause vom Beruf zu machen und trotzdem wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Für diesen Fall hat der Staat vorgesorgt. Neben dem Elterngeld haben die meisten werdenden Mütter auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gewährt?
Um Mutter und Kind zu schützen wurde im Mutterschutzgesetz verankert, dass 6 Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten sogar 12 Wochen danach, eine Schutzfrist Arbeitnehmerinnen vom Dienst freistellt. Bei Frühgeburten unter 2500 g Geburtsgewicht wird bis zu 12 Wochen Mutterschaftsgeld gewährt, welches sogar noch um die 6 Wochen verlängert werden kann, die die Mutter aufgrund der Frühgeburt vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konnte. In diesem Zeitraum erhalten Angestellte einen finanziellen Ausgleich, das Mutterschaftsgeld.
Höhe Mutterschaftsgeld
Sie erhalten innerhalb der Mutterschutzfrist Zahlungen in Höhe Ihres normalen Nettoverdienstes, wenn Sie gesetzlich versichert sind und in einem Beschäftigungsverhältnis standen. Diese
werden nicht ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt. Die Krankenkasse zahlt pro Tag 13 €, der restliche Betrag wird vom Arbeitgeber auf den Standardnettolohn aufgerechnet und mit der Lohnabrechnung gezahlt. So erhalten Sie den durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen?
Ja. Es wird Ihnen nicht automatisch ausgezahlt. Den Antrag stellen Sie frühestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin. Die Formulare müssen gemeinsam mit der Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins (erhalten Sie von Ihrem Gynäkologen frühestens eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes) und der abgestempelten Bescheinigung des Arbeitgebers über die Meldung zur Sozialversicherung abgeben.
Wo stelle ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld?
Als gesetzlich Versicherter ist Ihre Krankenkasse erster Ansprechpartner. Dort erhalten Sie alle Formulare und eine Übersicht der noch benötigten Unterlagen, die Sie zusätzlich für Ihren speziellen Fall einreichen müssen. Privat Versicherte und mitunter freiwillig- bzw. pflichtversicherte der Gesetzlichen Krankenkasse müssen den Antrag bei dem BVA (Bundesversicherungsamt) stellen. Infos gibt es unter www.bva.de, die Mitarbeiter des BVA stehen Ihnen auch gern für Fragen telefonisch zur Verfügung.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Stehen Sie in einem Angestelltenverhältnis, auch geringfügig beschäftigt, und sind gesetzlich versichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld, vorausgesetzt Sie sind nicht freiwillig- oder pflichtversichert. Familienversicherte, Beamtinnen und Hausfrauen, selbständige Unternehmer sowie Arbeitnehmerinnen, deren Vertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde, erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Habe ich als privat Versicherte Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Im Grunde genommen ja. Jedoch wird der Antrag nicht bei der zuständigen Krankenkasse sondern der Muttergeldstelle des BVA (Bundesversicherungsamtes) gestellt. Wird Ihrem Antrag zugestimmt, folgt eine Einmalzahlung in Höhe von 210 €.
Der Arbeitgeber stockt wie gehabt das Gehalt auf den Nettoverdienst auf, allerdings auf Basis des gesetzlichen Kassenzuschusses. Das bedeutet, eine privatversicherte werdende Mutter in der Mutterschutzfrist erhält mitunter weniger, als eine gesetzlich versicherte Frau.
Habe ich auch mit einem 400 € Job Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Auch in diesem Fall gilt die Einmalzahlung in Höhe vom 210 € durch die Muttergeldstelle des BVA (Bundesversicherungsamtes). Voraussetzung dafür ist wieder, dass Sie weder freiwillig- noch pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Wie verhält es sich als Selbstständiger mit dem Mutterschaftsgeld?
Selbstständige müssen nicht zwangsläufig auf das Mutterschaftsgeld verzichten. Je nach Vertrag können sie durchaus Zahlungen erhalten, wenn Sie zum Beispiel Anspruch auf
Krankengeld in der gesetzlich Freiwilligen- oder Pflichtversicherung haben. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Wie verhalte ich mich beim Bezug vom Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe?
Bezieher von ALG II bzw. Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie dürfen aber einen Antrag auf Mehrbedarfsleistung stellen. Der Zuschlag kann bis zu 17 % des Regelsatzes betragen. Weiterhin können Gelder für Umstandsmode und eine Erstausstattung für das Kind genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich noch in der Elternzeit bin?
Sind Sie noch in der Elternzeit und gehen regulär in den Mutterschutz, zahlt Ihnen die Krankenkasse lediglich den Tagessatz von 13 €. Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber auf das durchschnittliche Nettoentgeld entfällt.
Text: C. D. / 18.08.2011
[Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse! Dies sind nur allgemeine Informationen!]
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