Zuschuss Baby Erstausstattung

Text: H. J. (Pädagogin und Erziehungswissenschaftlerin), Lesedauer: ca. 3 - 4 Minuten / Letzte Aktualisierung: 21.12.2022

Zuschuss  Baby Erstausstattung
Zuschuss zur Baby Erstausstattung - Wo beantragen? - Foto: © petunyia

Wo kann man einen Zuschuss zur Baby Erstausstattung beantragen?

Ein Baby zu bekommen ist eine schöne Sache, aber das geht auch ins Geld. Gut zu wissen wo man einen Zuschuss zur Erstausstattung fürs Baby beantragen kann, wenn das Geld für einen Kinderwagen, ein Babybett oder Babymode nicht reicht.

Wenn die Erstausstattung für das Baby nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann

Die Freude über eine Schwangerschaft ist meistens groß, aber für manche Eltern bedeutet der Familienzuwachs auch finanzielle Sorgen. Gerade junge Eltern verfügen oft noch nicht über genug Ersparnisse, um alles das kaufen zu können, was ein Baby in den ersten Lebensmonaten benötigt.
Aber auch wenn die Hilfen für Familien durch den Staat kontrovers diskutiert werden - vollkommen allein wird niemand gelassen. Neben staatlichen Hilfen bieten auch einige Stiftungen Zuschüsse zur Erstausstattung für ein Baby an.

Zuschuss Baby Erstausstattung nach dem SGB II beantragen

Familien die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, dem sogenannten Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, können nach § 24 SGB II Zuschüsse für die Baby Erstausstattung bei dem zuständigen Jobcenter beantragen.
Diese werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt, wobei die Höhe je nach Einzelfall, Bundesland oder Sachbearbeiter variieren kann. Üblicherweise werden die Zuschüsse immer erst zu dem Zeitpunkt gezahlt, wenn die Anschaffungen notwendig werden. Kosten für einen Hochstuhl beispielsweise werden erst dann übernommen, wenn das Kind sitzen kann.

Kinderwagen und Babybett von den Geschwistern als Erstausstattung

Leben in der Familie mehrere Kinder, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Teile der Erstausstattung von den jüngeren Geschwistern übernommen werden können. Einen Anspruch auf weitere Zuschüsse haben die Eltern dann meistens nicht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Geburten zu nah beieinanderliegen und die Ausstattung noch von jedem Kind benötigt wird. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zum Beispiel wird in vielen Landkreisen in BB bei Geburten innerhalb von 2-3 Jahren ein reduzierter Erstausstattungsbetrag gezahlt. Ist der Geburtenabstand größer als 3 Jahre wird bei Bedarf wieder die volle Pauschale gezahlt.

Antrag auf finanzielle Hilfen zur Baby Erstausstattung bei Stiftungen des Bundes und der Bundesländer für z.B. Kinderwagen und Babybett

Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, aber trotzdem nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann einen Antrag auf einen Zuschuss zur Baby Erstausstattung (z.B. für Kinderwagen, Babykleidung, Babybett oder eine Wickelkommode) bei einer Stiftung stellen. Da zunächst die individuellen Bedingungen geprüft werden müssen, sollte die erste Anlaufstelle eine Schwangerschaftsberatungsstelle in der Nähe sein. Diese gibt es zum Beispiel von der Caritas, der Diakonie, der AWO oder von Pro Familia. Mithilfe einer Beraterin oder eines Beraters werden die Zuschüsse dann bei einer Stiftung beantragt, wie bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens", der Stiftung "Hilfe für Familien in Not des Landes Brandenburg" beziehungsweise anderen Stiftungen der Bundesländer. Wichtig ist es, dass die Zuschüsse zwischen der 15. und der 25. Schwangerschaftswoche beantragt werden. Benötigt werden hierfür der Mutterpass, der Personalausweis und Einkommensnachweise, wie zum Beispiel die letzte Steuererklärung. Wird der Antrag zu spät gestellt, werden die Zuschüsse in der Regel gekürzt. Das bewilligte Geld erhält die Mutter in den letzten Schwangerschaftsmonaten. Derzeit (2021) sind je nach Bundesland circa 750 bis 900 Euro üblich. Ein Rechtsanspruch auf die Zuschüsse besteht allerdings nicht. In unserem Baby Ratgeber finden junge Eltern noch viele weitere Tipps!

Bitte beachten Sie:
Die Zuschüsse und Fristen sind auch 2022 teilweise von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bitte informieren Sie sich in einer Schwangerenberatungsstelle in Ihrem Bundesland ob Ihnen ein Zuschuss zur Baby Erstausstattung zusteht!
In Berlin zum Beispiel können sich schwangere Frauen in finanziellen Notlagen über eine Beratungsstelle auch an die Stiftung "Hilfe für die Familie" wenden. Hier können zweckgebundene finanzielle Zuschüsse, zinslose Darlehen oder die Übernahme von Bürgschaften beantragt werden.
Wir bemühen uns baldmöglichst eine genauere Aufstellung für die Bundesländer zur Verfügung zu stellen.

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