Die verschiedenen Pflegearten im Überblick: Von der 24-Stunden-Betreuung bis zur Tagespflege

Text: O. K. / Letzte Aktualisierung: 18.09.2023

Pflegearten im Überblick
Welche Pflegearten gibt es? Ein Überblick: (Foto: © Halfpoint)

Gesund und selbstständig bleiben bis ins hohe Alter - davon träumen wohl die meisten Menschen. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus, wie ein Blick in die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamts offenbart. Demnach hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den letzten 20 Jahren fast verdreifacht. Ein Grund hierfür ist die steigende Lebenserwartung, mit der auch das Auftreten von kognitiven und körperlichen Einschränkungen zunimmt.
Aber nicht nur Senioren können von Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Manchmal brauchen auch jüngere Menschen Pflege.

Wird ein Mensch pflegebedürftig, stellt dies sowohl den Betroffenen selbst als auch seine Angehörigen vor zahlreiche Herausforderungen. Eine zentrale Frage ist dabei häufig: Welche Pflegeform passt am besten zu unseren Bedürfnissen? Die Entscheidung ist nicht einfach und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der individuelle Pflegebedarf, die Wohnsituation und natürlich die Wünsche des Pflegebedürftigen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Pflegearten, um Ihnen dabei zu helfen, die für Sie passende Pflegeart zu finden.

Ambulante Pflege: Geborgenheit im eigenen Zuhause

Die ambulante Pflege oder auch häusliche Pflege ist die derzeit häufigste Pflegeform in Deutschland. Der große Vorteil: Senioren bleiben in ihrer vertrauten Umgebung, während sie durch einen ambulanten Pflegedienst die erforderliche Unterstützung erhalten. Das Gefühl, trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause zu sein, erhöht besonders bei kognitiven Einschränkungen durch Demenz die empfundene Lebensqualität [1]. Der Umfang der ambulanten Pflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Pflegedürftigen und lässt sich flexibel anpassen. Ist der Betroffene beispielsweise noch sehr selbstständig und erhält im Alltag viel Unterstützung durch seine Familie, ist es möglich, die ambulante Pflege nur für einige Stunden in der Woche in Anspruch zu nehmen. Besteht größerer Pflegebedarf, kann der ambulante Pflegedienst den Betroffenen auch mehrmals pro Tag besuchen. Dabei werden nicht nur körperliche Bedürfnisse wie die Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Medikamentengabe berücksichtigt, sondern auch soziale und emotionale Aspekte. Dazu zählt der Plausch zwischendurch, kleine Spaziergänge, das Ansehen von Fotoalben oder auch das Zuhören bei Sorgen und Ängsten, mit dem Ziel, das Wohlbefinden und die Lebensqualität des Betroffenen zu steigern.

Gut zu wissen:
Die Kosten für die ambulante Pflege hängen vom Pflegegrad ab und werden ab Pflegegrad 2 zumindest teilweise von der Pflegeversicherung getragen.
Dabei ist zwischen Pflegegeldleistung (bei Versorgung durch Angehörige) und Pflegesachleistung (bei Versorgung durch einen (ambulanten) Pflegedienst) zu unterscheiden.

24-Stunden-Pflege / Betreuung: Tag und Nacht in vertrauten Händen

Reicht die ambulante Pflege nicht aus, bietet sich die 24-Stunden-Betreuung an. Der größte Unterschied: Bei dieser intensiven Form der Pflege lebt die Pflegekraft mit im Haushalt des Pflegebedürftigen und steht ihm so rund um die Uhr zur Verfügung. Das Pflegemodell eignet sich gut für Menschen mit einem hohen Pflegebedarf (z. B. aufgrund von Demenz, Parkinson oder starker körperlicher Einschränkung), die eine kontinuierliche Betreuung benötigen.[2] Neben der Grundpflege (Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und der Medikamenteneinnahme) übernimmt die Betreuungskraft in den meisten Fällen auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Wäsche waschen, Bügeln oder die Versorgung etwaiger Haustiere sowie mobilisierende Maßnahmen (z. B. Spaziergänge oder Lagerung nach Vorgabe). Auch emotionale und soziale Unterstützung ist Teil der 24-Stunden-Betreuung und gibt Betroffenen ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.

Wichtig:
Informieren Sie sich vorab über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Beschäftigungsmodelle für Pflegekräfte, um das optimale Modell für sich zu finden. Hier können Sie zwischen dem Arbeitgeber-, dem Entsende- und dem Selbstständigkeitsmodell wählen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt das Arbeitgebermodell.

24 Stunden Pflege
Die 24 Stunden Pflege hat viele Vorteile - Foto: © New Africa

Gut zu wissen:
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung variieren je nach gewähltem Anstellungsmodell und der Vermittlungsagentur.
Am preisgünstigsten ist das sogenannte Entsendemodell, bei dem eine bei einer Vermittlungsagentur angestellte Pflegeperson an den Haushalt entsendet wird. Die Pflegeperson kann auch selbstständig tätig sein, dann sind die Kosten höher. Alternativ können Sie selbst als Arbeitgeber der Pflegepersonen agieren. Ab Pflegegrad 2 können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.

Tagespflege: Tagsüber Betreuung, abends zu Hause

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform, bei der Senioren tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut werden und abends in ihr eigenes Zuhause zurückkehren. Sie ist die ideale Lösung für Menschen, die tagsüber Betreuung benötigen, deren Angehörige tagsüber arbeiten, aber abends und nachts für die pflegebedürftige Person da sind. Eine Tagespflege gibt Pflegebedürftigen die Möglichkeit, sich so lange wie möglich abends und zum Schlafen in ihrer vertrauten Umgebung aufzuhalten. Tagsüber profitieren sie in der Einrichtung von einem strukturierten Tagesablauf, einer fachlich kompetenten Pflege und persönlichen Betreuung. Ein weiterer Pluspunkt sind die sozialen Kontakte, denn in der Tageseinrichtung können Senioren gemeinsamen Interessen wie:

  • Gesellschaftsspielen
  • Singen
  • Handarbeit / Basteln
  • gemeinsames Kochen & Backen nachgehen
und außerdem verschiedene Beratungs und Therapieangebote wahrnehmen.

Tipp:
Informieren Sie sich vorab über den Tagesablauf und das Angebot der Einrichtung. Passt dieses zu den Bedürfnissen und Interessen des Pflegebedürftigen?
Besichtigen Sie außerdem vorab die Räumlichkeiten. So können Sie ganz sicher sein, dass Ihr zu pflegender Angehöriger tagsüber gut aufgehoben ist.

Gut zu wissen:
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Tagespflege. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab.
Ab dem Pflegegrad 2 können Sie die Kosten für die Tagespflege direkt mit der Pflegekasse abrechnen, bei Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag.

Kurzzeitpflege: Vorübergehende Rundum-Versorgung

Die Kurzzeitpflege dient als Lösung für temporäre Situationen, in denen eine vorübergehende Betreuung erforderlich ist. Das ist etwa nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn pflegende Angehörige aufgrund der anhaltenden Belastung eine Auszeit benötigen. Oft ist die Kurzzeitpflege auch eine Übergangslösung, weil zum Beispiel noch kein Platz in einer anderen (endgültigen) Pflegeeinrichtung frei geworden ist.
Die Kurzzeitpflege ist ein vollstationäres Angebot einer spezialisierten Einrichtung. Hier erhalten Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum - oft einige Tage oder Wochen - eine vollumfängliche Betreuung. Dies gibt Angehörigen die Möglichkeit, sich zu erholen oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen, während sie wissen, dass die Person gut versorgt ist.

Gut zu wissen:
Die Pflegekasse bezuschusst die Kosten für die Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, der für Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch liegt. Die Kostenübernahme bezieht sich allerdings nur auf die Pflegekosten, die mit dem nicht genutzten Betrag der Verhinderungspflege aufgestockt werden dürfen. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Sonstiges sind selbst zu leisten.

Verhinderungspflege: Unterstützung, wenn der Pflegende ausfällt

In Situationen, in denen die reguläre Pflegeperson zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen vorübergehend ausfällt, besteht die Möglichkeit, sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Pflegeart übernimmt ein anderer Pflegedienst oder eine Ersatzpflegekraft die Betreuung. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Pflegebedürftige weiterhin die benötigte Unterstützung erhält, auch wenn die Hauptpflegeperson kurzzeitig nicht verfügbar ist.

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Absicherung für Pflegekräfte und pflegende Angehörige, die darauf vertrauen können, dass der Pflegebedürftige im Falle ihrer Abwesenheit gut und sicher betreut und gepflegt wird.

Tipp:
Wenn Sie wissen, dass Sie eine Auszeit benötigen, z. B. für einen Urlaub oder eine medizinische Behandlung, planen Sie die Verhinderungspflege rechtzeitig. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die beste verfügbare Pflegekraft oder Einrichtung zu finden.

Gut zu wissen:
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf die Kostenübernahme der Verhinderungspflege durch die Pflegeversicherung. Sie bezahlt die nachgewiesenen Kosten für einen Zeitraum von max. sechs Wochen pro Kalenderjahr - vorausgesetzt die Ersatzpflege ist wirklich notwendig und die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse für alle Pflegegrade (ab 2) den gleichen Maximalbetrag.

Stationäre Pflege: Rundum-Betreuung im Pflegeheim

Die stationäre Pflege in einem Pflegeheim bietet eine dauerhafte Lösung für Menschen mit einem sehr hohen Pflegebedarf in allen alltäglichen Belangen. In der Einrichtung erhalten sie rund um die Uhr hauswirtschaftliche Versorgung und professionelle Betreuung in einem sicheren und angepassten Umfeld. Ein großer Vorteil: Sollte ein Notfall eintreten, ist das Personal sofort da, um rasch Hilfe zu leisten. Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung, die in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten erfolgt, bieten Pflegeheime oft auch ein breites Spektrum an Freizeitaktivitäten und sozialen Interaktionen an. Sie tragen dazu bei, den Alltag angenehm zu gestalten und das Wohlbefinden der Bewohner zu fördern.

Gut zu wissen:
Die Kosten für eine stationäre Pflege sind die höchsten unter allen Pflegearten. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Anteil der Kosten (die für Pflege-Leistungen anfallen). Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und sonstiges wie Kleidung, gehören zum Eigenanteil, der von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden muss. Die Höhe des Eigenanteils variiert je nach Standort und Zimmerlage.

Betreutes Wohnen eine der beliebtesten Pflegearten
Betreutes Wohnen ist bei vielen Senioren sehr beliebt! - Foto: © pikselstock, alle Fotos: stock.adobe. com

Betreutes Wohnen: Unabhängigkeit mit Sicherheitsnetz

Betreutes Wohnen kombiniert die Selbstständigkeit des eigenen Heims mit der Sicherheit einer festen Betreuungsstruktur und einem jederzeit verfügbaren Ansprechpartner. In eigenen altersgerechten Wohnungen oder Wohneinheiten (zum Beispiel in Senioren Wohngemeinschaften) leben Senioren selbstständig, haben aber auch Zugriff auf verschiedene Pflege- und Betreuungsangebote, die sie je nach Bedarf und persönlichen Wünschen in Anspruch nehmen können. Diese Form ist ideal für Menschen, die noch relativ unabhängig sind, aber dennoch wissen möchten, dass Hilfe verfügbar ist, wenn sie benötigt wird. Diese kommt oft von einem zugehörigen Seniorenheim oder einem Ambulanten Dienst, der für die Versorgung zuständig ist. Ein großer Vorteil: In den Häusern, in denen betreutes Wohnen angeboten wird, gibt es oft Gemeinschaftsräume und -aktivitäten, die das soziale Leben und die Gemeinschaft der Bewohner fördern und so für mehr Wohlbefinden und Lebensqualität sorgen.

Gut zu wissen:
Die Kosten für Betreutes Wohnen setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Neben der Miete und den Nebenkosten zahlen Sie hier auch eine sogenannte Betreuungspauschale, zu der verschiedene Grundleistungen wie ein Hausmeisterservice, ein Hausnotruf, ein Ansprechpartner und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen gehören. Oft können bei Bedarf noch zusätzliche Leistungen (z. B. Putzservice, Einkaufshilfe, Essen auf Rädern) dazugebucht werden. Personen mit Pflegegrad können manche dieser Betreuungs- und Hilfeleistungen über den Entlastungsbetrag finanzieren.

Referenzen, Quellenangaben und weitere Informationen:

Beratung zur Pflege:
Haben Sie Fragen zur Pflege? Gute Ansprechpartner sind hier sicherlich der Hausarzt und die Krankenkassen. Sie können auch eine Beratung in einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen.
Auch viele Pflegedienste bieten eine umfassende Beratung an. Bei Fragen zur Pflegeversicherung können Sie sich auch an das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung wenden: (030) 340 60 66-02
Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel über Altersweitsichtigkeit. Eine Optikerin erklärt was das genau ist und wie man Altersweitsichtigkeit korrigieren kann!

Wohnen im Alter:

Senioren Ratgeber: