Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Was Eltern von Erstklässlern jetzt wissen müssen

Kinder bei der Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Seit August 2026 haben Erstklässler Anspruch auf ganztägige Betreuung – © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Für viele Familien mit Schulanfängern ändert sich in diesem Sommer etwas Grundlegendes: Seit dem 1. August 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Kinder der ersten Klassenstufe. Konkret bedeutet das: Eltern können verlangen, dass ihr Kind nach dem Unterricht verlässlich betreut wird – entweder direkt in der Schule oder in einem Hort.

Schrittweiser Ausbau bis 2029

Der Anspruch startet zunächst mit der ersten Klasse und wird in den Folgejahren Stufe für Stufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 sollen dann alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse davon profitieren. Der Zeitplan im Überblick:

  • Ab August 2026: Anspruch für Erstklässler
  • Ab August 2027: Anspruch für Erst- und Zweitklässler
  • Ab August 2028: Anspruch für Klasse 1 bis 3
  • Ab August 2029: Anspruch für alle Grundschulkinder (Klasse 1 bis 4)

Wie sieht es aktuell aus?

Schon jetzt sind rund 74 Prozent der Grundschulen in Deutschland als Ganztagsschulen organisiert. Etwa 1,9 Millionen Grundschulkinder werden ganztägig betreut, sei es in Schulen oder in Horten. Das entspricht einer Quote von 57 Prozent. Trotzdem fehlen vielerorts noch Plätze – und genau hier setzt der neue Rechtsanspruch an.

Der Bund investiert Milliarden

Um den Ausbau zu finanzieren, stellt der Bund bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur bereit. Hinzu kommen Mittel für die laufenden Betriebskosten: 2026 sind es 135 Millionen Euro jährlich, bis 2030 steigt die Summe auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Möglich wird das unter anderem durch eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern.

Was bringt der Ganztag für Familien?

Bundesfamilienministerin Karin Prien betont, dass ganztägige Bildung Kindern Chancen eröffne – unabhängig von Herkunft oder Wohnort. Für Familien hat die Regelung aber auch ganz praktische Auswirkungen: Berufstätige Eltern bekommen mehr Planungssicherheit, weil die Betreuung nach Schulschluss gesichert ist. Gerade für Alleinerziehende und Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, kann das den Alltag deutlich erleichtern.

Gleichzeitig bietet eine gute Ganztagsbetreuung Kindern die Möglichkeit, an Förderangeboten, AGs und gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen, die über den reinen Unterricht hinausgehen. Sport, Musik, Lesen oder Hausaufgabenbetreuung – das Angebot variiert je nach Schule und Träger.

Auch in den Ferien

Gut zu wissen: Auch Angebote des Jugendamts während der Schulferien können den Betreuungsanspruch erfüllen. Eltern müssen sich also nicht zwingend für die gesamten Ferien selbst um die Betreuung kümmern – vorausgesetzt, die Kommune stellt entsprechende Ferienangebote bereit.

Hintergrund

Gesetzliche Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das bereits im Oktober 2021 verabschiedet wurde. Seitdem arbeiten Bund, Länder und Kommunen am Ausbau der nötigen Plätze. Im Dezember 2025 erschien der dritte Ausbaubericht, der vierte ist für Dezember 2026 angekündigt. Wer sich vertieft informieren möchte, findet weitere Details auf www.recht-auf-ganztag.de.

Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), PM vom 30.07.2026 Eigene Aufbereitung durch die Redaktion familie-und-tipps.de.

Kathrin Knittel

Über die Autorin

Kathrin Knittel

Kathrin ist verheiratet und lebt mit ihrem Mann und dem gemeinsamen Hund am Rand von Berlin. Im Familienportal schreibt sie vor allem über Haushaltsthemen, Ernährung und alles rund ums Wohnen.

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