Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem das Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt werden soll. Für Eltern bedeutet das: Nach der Geburt eines Kindes entfällt der bisher nötige Antrag bei der Familienkasse. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass damit rund 300.000 Erstanträge pro Jahr wegfallen.

Wie funktioniert das antragslose Kindergeld?

Grundlage ist die Steuer-ID, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach jeder Geburt automatisch vergibt. Die Standesämter melden die Geburt an die Meldebehörden, diese leiten die Information an das BZSt weiter, das wiederum die Familienkasse informiert. Sobald dort eine IBAN der Eltern vorliegt, kann die Auszahlung starten.

Die IBAN lässt sich schon jetzt beim BZSt hinterlegen – entweder über das Portal ELSTER oder über die App „IBAN+“. Auch eine Mitteilung über die eigene Bank ist möglich.

Der Zeitplan: Zwei Stufen im Jahr 2027

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen:

  • Stufe 1 (voraussichtlich März 2027):
    Eltern, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld erhalten, bekommen das Kindergeld für jedes weitere Neugeborene automatisch ausgezahlt – an die Person, die bisher als Empfänger hinterlegt ist.
  • Stufe 2 (voraussichtlich November 2027):
    Auch für Erstgeborene wird das Kindergeld antragslos ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Liegen nicht alle Daten vor – etwa weil ein Elternteil selbstständig ist und die Erwerbstätigkeit der Familienkasse nicht automatisch bekannt ist – erhalten die Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag. Dort lassen sich fehlende Angaben ergänzen. Ob ein Anspruch besteht, prüft die Familienkasse in jedem Fall, auch bei der antragslosen Variante.

Hintergrund

Bereits seit 2024 können Eltern nach der Geburt vorausgefüllte Kindergeldanträge nutzen, die sie per QR-Code aus einem Begrüßungsschreiben der Familienkasse aufrufen. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf geht darüber hinaus und setzt das sogenannte Once-Only-Prinzip um: Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, müssen nicht erneut angegeben werden.Die Neuregelung ist Teil des Koalitionsvertrags und folgt einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Weitere Infos zum Kindergeld
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium der Finanzen vom 18.03.2026