Das Bundeskabinett hat Anfang September 2025 das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Damit werden die Bedingungen für die betriebliche Altersvorsorge deutlich verbessert. Besonders Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen und Angestellte in kleineren Unternehmen profitieren von den Neuerungen.

Was ändert sich konkret?

Höhere Förderung für Geringverdiener: Der staatliche Zuschuss zur Betriebsrente (BAV-Förderbetrag) wird erhöht. Gleichzeitig steigt die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer diese Förderung erhalten können. Diese Grenze wird künftig regelmäßig angepasst, sodass mehr Beschäftigte von der staatlichen Unterstützung profitieren.

Einfacherer Zugang zu Betriebsrenten: Das sogenannte Sozialpartnermodell wird ausgeweitet. Dadurch können künftig alle Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich einer Gewerkschaft an bestehenden Betriebsrenten-Programmen teilnehmen – auch wenn ihr Arbeitgeber bisher keine eigene Betriebsrente angeboten hat.

Bessere Renditemöglichkeiten: Durch Änderungen bei den Anlagevorschriften können Betriebsrenten-Anbieter das eingezahlte Geld gewinnbringender investieren. Das führt zu höheren Renten im Alter.

Warum ist das wichtig für Familien?

Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente eine wichtige Säule für die finanzielle Absicherung im Alter. Gerade für Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen kann eine Betriebsrente später den Unterschied machen, ob das Geld im Ruhestand ausreicht oder nicht.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betont: „Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können.“ Weitere Informationen über die Betriebliche und private Altersvorsorge

Was sollten Sie jetzt tun?

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Fragen Sie nach, ob Ihr Unternehmen bereits eine Betriebsrente anbietet oder plant, eine einzuführen. Durch die neuen Regelungen wird es für kleine und mittlere Unternehmen einfacher, ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente zu ermöglichen.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile ihres Lohns in eine Betriebsrente umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diese Möglichkeit einräumen.

Prüfen Sie staatliche Förderungen: Falls Sie zu den Geringverdienern zählen, können Sie von den erhöhten staatlichen Zuschüssen profitieren. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber oder einem Beratungsexperten informieren, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Betriebsrente als Teil der Altersvorsorge-Strategie

Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente und die private Vorsorge. Experten empfehlen, alle drei Säulen zu nutzen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Die neuen Regelungen machen die Betriebsrente attraktiver und zugänglicher – ein wichtiger Baustein für eine solide Altersvorsorge-Planung. Eine weitere Möglichkeit für die Altersvorsorge ist eine kapitalbildende Lebensversicherung.

Die Änderungen treten schrittweise in Kraft. Beschäftigte sollten sich zeitnah über die neuen Möglichkeiten informieren und prüfen, ob eine Betriebsrente für ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
In unserem Portal finden Sie noch viele weitere Infos und Tipps zum Thema Familienfinanzen. (Quelle: Eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministerium)