Der Schwangerschaftsabbruch

Erfahren Sie in diesem Artikel wann ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland möglich ist, welche Methoden es gibt und wer für die Kosten des Schwangerschaftsabbruch aufkommen muss. Des Weiteren informieren wir über Risiken und wie man eine Beratungsstelle findet.

Abbruch der Schwangerschaft - Eine schwierige Entscheidung

Frau denkt über Schwangerschaftsabbruch nach
Vor dem Schwangerschaftsabbruch muss man sich ganz
sicher sein, dass man das Baby nicht austragen möchte
Foto: © Kirill Kedrinski

Versagt die eigene Verhütungsmethode oder hat eine Frau gänzlich auf Verhütungsmaßnahmen verzichtet, kann es zu einer ungeplanten Schwangerschaft kommen. Für die Betroffenen ist der positive Schwangerschaftstest häufig ein Schock. Wer sich selbst noch nicht in der Lage fühlt, seine Mutterpflichten zu erfüllen, oder auch aus medizinischen oder wirtschaftlichen Gründen kein Kind bekommen möchte, denkt dann meist über einen Schwangerschaftsabbruch nach. Vor dieser Entscheidung jedoch sollten Frauen einiges wissen.
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Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch um einen Eingriff, der in Deutschland auch vor der zwölften Schwangerschaftswoche als rechtswidrig gilt. Da ein Abbruch dennoch aus vielerlei Gründen notwendig und gerechtfertigt sein kann, bleibt der Eingriff unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Sich spontan für einen Abbruch zu entscheiden und diesen sofort durchführen zu lassen, ist nicht möglich. Vor dem Eingriff müssen sich Betroffene zunächst einer sogenannten Schwangerschaftskonfliktberatung unterziehen, im Rahmen derer sie über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden. Bleibt die Schwangere nach der Beratung bei einer anerkannten Stelle fest entschlossen und verlangt sie ausdrücklich nach einem Abbruch, nimmt ein Arzt diesen vor. Entscheidend hierfür ist, dass die Schwangerschaft noch nicht länger als zwölf Wochen besteht.

Eine Ausnahme von dieser Zwölf-Wochen-Regelung stellen medizinische Indikatoren für einen Abbruch dar. Ist das Leben der Schwangeren durch die Schwangerschaft in Gefahr und gibt es keine sinnvolle Behandlungsmöglichkeit, kann ein Abbruch auch dann noch vorgenommen werden, wenn die zwölfte Woche bereits verstrichen ist.

Die Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch

Schwangere, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, können sich grundsätzlich zwischen zwei Methoden für den Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der behandelnde Arzt wird je nach Ausgangslage einen medikamentösen oder auch eine operativen Eingriff durchführen, der das Ende der Schwangerschaft zum Ziel hat.
Sie sollten sich gründlich von Ihrem Arzt und / oder einer Beratungsstelle über den Ablauf der verschiedenen Schwangerschaftsabbruch Methoden informieren lassen!

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch erhält die Betroffene ein spezielles Präparat, das den Progesteronspiegel senkt und den Gebärmutterhals zur Öffnung anregt. Nach drei bis vier Tagen erfolgt dann die Gabe von Prostaglandinen per Zäpfchen oder Tablette. Sie lösen Wehen aus und sorgen so für die finale Beendigung der Schwangerschaft. Während dieser Phase bleibt die Schwangere meist unter Beobachtung, um mögliche Komplikationen sofort behandeln zu können. Bei einer Nachuntersuchung dann stellt der behandelnde Arzt fest, ob der Abbruch erfolgreich war. Diese Variante wird in aller Regel nur bei Abbrüchen vor der neunten Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Die operative Methode des Schwangerschaftsabbruchs wird meist ambulant vorgenommen. Unter örtlicher Betäubung oder seltener auch Vollnarkose findet hier für gewöhnlich eine Absaugung statt, bei der die Gebärmutterschleimhaut gemeinsam mit dem Embryo entfernt wird. Betroffene bleiben nach dem Eingriff meist noch einige Stunden unter Beobachtung.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch

Liegen für den Schwangerschaftsabbruch entweder medizinische Indikatoren vor, oder handelt es sich bei der Schwangerschaft um die Folge eines Verbrechens (meist einer Vergewaltigung), übernehmen Krankenkassen die entstehenden Kosten. Für alle anderen Frauen gilt: Auch nach erfolgter Beratung müssen sie die Kosten vollständig selbst tragen. Diese belaufen sich für gewöhnlich auf 300 bis 400 Euro.

Es ist möglich, finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn eine betroffene Schwangere sich den Abbruch nicht aus eigener Kraft leisten kann. Das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen sorgt dann dafür, dass das jeweilige Bundesland für die Kosten aufkommt. Frauen, die sich finanziell unter die Arme greifen lassen müssen, lassen sich am besten rechtzeitig von ihrer Krankenkasse beraten.

Mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs

Schwangerschaftsabbrüche, die von einem Arzt fachgerecht durchgeführt werden, stellen in aller Regel kein Risiko für die Betroffene dar. Auch die Entstehung einer möglichen Unfruchtbarkeit ist - vor allem bei medikamentösen und frühzeitigen Eingriffen - unwahrscheinlich. Wird die Schwangerschaft operativ beendet, gibt es ein geringes Risiko für Verletzungen der Fortpflanzungsorgane. Hier kann eine spätere Unfruchtbarkeit die Folge sein.

Abgesehen hiervon sind Schwangerschaftsabbrüche mit vergleichsweise geringen Risiken verbunden. Medikamentenunverträglichkeiten, Probleme mit der Narkose oder auch ungewöhnliche Blutungen nach dem Eingriff sind hier denkbar. Da die Behandlung jedoch für gewöhnlich sehr gründlich erfolgt und auch eine sorgfältige Nachsorge durchgeführt wird, lassen sich Risikofaktoren gut kontrollieren.

Schwangerschaftsabbruch - Beratung ist notwendig

Wie bereits eingangs erwähnt ist es bei einem gewünschten Schwangerschaftsabbruch eine Beratung notwendig. Doch wo findet man solche Beratungsstellen? In den großen Städten gibt es Beratungsstellen wie ProFamilia, die diese Beratungsgespräche anbieten. Erster Ansprechpartner sollte der behandelnde Gynäkologe sein. Er kann bei der Suche nach einer Beratungsstelle behilflich sein. Es gibt auch Ärzte, die so eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen dürfen.
Text: A. W. + K. F. / Stand: 25.03.2023

[Bitte beachten Sie: Unsere Artikel können nicht den Rat eines Arztes ersetzen. Bei gesundheitlichen Problemen oder Fragen zum Thema Schwangerschaftsabbruch wenden Sie sich bitte immer an einen Arzt Ihres Vertrauens!]

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