Voraussetzungen für einen Ratenkredit

Familie beim Beratungsgespräch in der Bank
Ihr Bankberater erklärt Ihnen gerne die Voraussetzungen für
einen Ratenkredit - Foto: © Artur Gabrysiak

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Voraussetzungen für einen Ratenkredit - Das sollten Familien beachten

Wer in Deutschland einen Ratenkredit in Anspruch nehmen möchte, muss grundsätzlich volljährig und voll geschäftsfähig sein. Weiterhin fordern fast alle Kreditinstitute, dass der Kunde zur Inanspruchnahme eines Ratenkredites in einem festen Arbeitsverhältnis stehen muss. Die meisten Banken verlangen darüber hinaus, dass dieses Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten ungekündigt bestehen muss. Zwar gibt es auch Ratenkredite für Selbstständige, Freiberufler sowie Personen, die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, allerdings sind diese Darlehen im Vergleich zu konventionellen Ratenkrediten meist völlig überteuert und sollten demnach nicht in Anspruch genommen werden.

Diese Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden

Die Haltung der Kreditinstitute bei der Vergabe von Ratenkrediten hat sich jedoch innerhalb der letzten Jahre - besonders auch im Zuge der fortschreitenden Weltwirtschaftskrise - deutlich geändert. Während Ratenkredite noch vor einigen Jahren, zumindest in Form eines Kleinkredites, meist nach einem kurzen Gespräch mit dem Berater der Bank problemlos vergeben wurden, muss sich der Kunde heute wesentlich genauer unter die Lupe nehmen lassen. Längst nicht mehr jeder Interessent wird von seiner Bank als Kreditnehmer akzeptiert, dies trifft insbesondere auf Personen zu, die erst seit kurzer Zeit bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind oder beispielsweise in einem Zeitarbeitsverhältnis stehen. Diese Personen wurden früher mit normalen Arbeitgebern absolut gleichwertig angesehen, heute können Sie bei der Beantragung eines Ratenkredites durchaus Probleme bekommen.

Selbstverständlich sollte sein, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Ebenso können Ratenkredite immer nur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aufgenommen werden, das heißt nicht für Dritte wie z. B. Freunde, Verwandte oder Bekannte. Diese können zwar unter Umständen als Bürgen benannt werden, der Kreditnehmer selbst muss jedoch immer auch der Antragsteller sein.

Die Bonität

Bleibt noch das viel gerühmte Thema Bonität. Im Einführungstext hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass Personen mit einer schlechten Bonität heute kaum Chancen haben, in den Genuss eines Ratenkredites zu kommen. Lediglich mithilfe von Experten, wie beispielsweise Schuldenberatern, ist es heute teilweise noch möglich, bei Problemen mit der Abzahlung bereits bestehender Kredite ein neues Darlehen zu erhalten, das diese alten Kredite ablöst und in seinen Konditionen deutlich günstiger ist. Der Schuldner allein hat hierbei kaum eine Chance, ein solches Darlehen zu erhalten.

Doch wann ist die eigene Bonität überhaupt gut bzw. ausreichend?

In Deutschland existieren mittlerweile zahlreiche Dienstleister, deren Hauptaufgabe es ist, Daten über das Zahlungsverhalten von Konsumenten zu sammeln und diese Daten ihren Kunden - nämlich Unternehmen aller Art - gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Genau so arbeitet auch die bekannteste Organisation dieser Art - die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", kurz: "SCHUFA".

Wer schon einmal Probleme mit der Rückzahlung von Krediten hatte und in diesem Zuge vielleicht sogar eine gerichtliche Vollstreckung über sich ergehen lassen musste, erhält entsprechende Einträge in seiner SCHUFA-Akte. In diese Akte kann die Bank, bei der der Interessent seinen Kredit beantragt, nun Einsicht nehmen. Befinden sich dort Einträge der beschriebenen Art, wird das Kreditinstitut in aller Regel von der Vergabe des Kredites absehen. Wer dagegen noch nie Probleme mit der Rückzahlung von Krediten beziehungsweise mit Finanzierungen aller Art hatte, der wird keine Akte bei der SCHUFA vorweisen können und somit auch keine Probleme bei der Vergabe eines Ratenkredites bekommen. (Infos über die Schufa-Selbstauskunft)
Text: W. / Stand: 13.07.2022