
Die Corona Pandemie hält uns nun schon das zweite Jahr in Folge in Atem. Die Kosten vor allem für Familien sind dadurch gestiegen. Masken, Desinfektionsmittel, Seife und Coronatests verschlingen einen großen Teil des Familienbudgets. Das wird wohl auch im kommenden Jahr nicht anders. Gut zu wissen, dass Familien ab 2022 mehr Geld bekommen. Hier ein kleiner Überblick:
Kindesunterhalt steigt 2022
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat vor wenigen Tagen die neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2022 vorgestellt. Der Bedarfssatz für Minderjährige erhöht sich. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr erhalten dann 396 Euro, Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten 455 Euro und Kinder bis zur Volljährigkeit erhalten 533 Euro monatlich. Das ist eine Erhöhung um 3-5 Euro pro Monat. Auch die Bedarfssätze für Volljährige und Studenten erhöhen sich. Mehr zum Thema Kindesunterhalt
Wird das Kindergeld erhöht?
In den vergangenen Jahr kündigte die Bundesregierung oft schon im Sommer oder Herbst eine Erhöhung des Kindergeldes an. Doch bis jetzt war davon noch nichts zu hören. Verschiedene Medien spekulieren, ob es evtl. eine Nullrunde gibt – sprich das Kindergeld wird nicht erhöht. Sollte das Kindergeld nicht erhöht werden, wird der Kinderzuschlag von derzeit 205 auf 209 Euro erhöht. Klar ist auch, dass der Grundfreibetrag auf 9984 Euro steigt. Weitere Infos zum Thema Kindergeld
Elterngeld – Mehr Teilzeitmöglichkeiten
Beim Elterngeld gibt es ab 2022 zumindest mehr Teilzeitmöglichkeiten. Die zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben und der Partnerschaftsbonus von 25-30 Wochenstunden auf 24-32 Wochenstunden erhöht. Eltern von Frühchen erhalten bis zu vier Monate zusätzlich Basiselterngeld. Mehr Elterngeld Informationen
Mindestlohn steigt
Und auch der Mindestlohn steigt ab 01. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. Ab 01. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro. Ebenfalls erhöht wird der Mindestlohn für Auszubildende. Sie erhalten im 1. Ausbildungsjahr 585 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 690 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 790 Euro und im 4. Ausbildungsjahr 819 Euro.
Bitte beachten Sie: Diese Angaben sind ohne Gewähr! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Familienkasse oder die Arbeitsagentur.