Kirchliche Trauung - Die FAQs

Die kirchliche Hochzeit

Hat sich ein Paar entschieden, den Rest des Lebens miteinander zu verbringen und möchte dies nicht nur vom Staat besiegeln lassen, sondern auch dafür den Segen Gottes erhalten, steht eine kirchliche Trauung an. Da die standesamtliche Hochzeit doch eher eine formelle Angelegenheit ist, wünschen sich viele Christen die zusätzliche Trauung vor einem Geistlichen. Sie sehen es als die eigentliche richtige Hochzeit an, denn die ideelle Bedeutung einer kirchlichen Trauung geht noch über die einer standesamtlichen Hochzeit hinaus. Dabei sind für die Eheleute wichtige Fragen zu klären. Wir geben Ihnen Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema kirchliche Hochzeit:

Wer ist berechtigt, sich kirchlich trauen zu lassen?

Alle Christen können sich kirchlich trauen lassen. Anderenfalls wäre das Bekenntnis vor Gott nicht ernst zu nehmen.

Was geschieht, wenn nur einer der Ehepartner Christ ist?

Es stellt heutzutage kein Problem mehr dar, wenn sich ein Christ mit einem konfessionslosen Partner verheiraten möchte. Bedingung ist natürlich immer die Zustimmung der Kirche, sie stellt eine so genannte Dispens aus. Dies ist eine Art kirchenrechtliche Genehmigung für eine kirchliche Trauung.

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Nein. Nicht im eigentlichen Sinne. Es kann entweder katholisch oder evangelisch getraut werden. Denn der Geistliche gehört nur einer Konfession an. Jedoch sind Trauungen zwischen Katholiken und evangelischen Christen ohne Probleme möglich. Das Paar muss sich nur für eine Kirche entscheiden. Derjenige, der nicht in seiner eigenen Gemeinde getraut wird, benötigt von seiner Gemeinde eine Dispens, also eine rein formelle Genehmigung, die ohne Probleme erteilt wird.

Reicht eine kirchliche Trauung als rechtlich bindend aus?

Der Sachverhalt liegt seit Januar 2009 so, dass nicht wirklich ein Weg am Standesamt vorbei führt. Zwar ist die Ehe nicht mehr an eine vorherige standesamtliche Trauung gebunden, in den Augen des Staates ist sie jedoch nicht gültig. Das bedeutet für die Beteiligten, dass sie auf Dinge wie Steuervergünstigungen, Unterhalt oder Vermögensausgleich keinen gesetzlichen Anspruch haben.

Welche Dokumente werden für die Trauung benötigt?

Ebenso wie bei der standesamtlichen Trauung müssen die Ehepartner den Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem ist bei einer kirchlichen Hochzeit der Nachweis der Ledigkeit der beiden Partner - die Taufurkunde - notwendig. Sie darf nicht älter als drei Monate sein. Gibt es noch ein Familienbuch, ist auch dieses vorzulegen. War die standesamtliche Trauung bereits im Vorfeld der kirchlichen Hochzeit, benötigt die Gemeinde weiterhin die Heiratsurkunde. Ansonsten sollte sie nachgereicht werden. Je nach Konfession möchte die Kirche auch noch die Firmungsurkunde oder die Konfirmationsbescheinigung sehen.

Kirchliche Hochzeit - Sind Trauzeugen erforderlich?

Ja. Im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung, wird bei einer kirchlichen Hochzeit auf Trauzeugen bestanden.

Gibt es noch so etwas wie ein Aufgebot?

Was bei standesamtlichen Trauungen unter Datenschutz fällt und unterdessen nicht mehr veröffentlicht wird, handhabt die Kirche etwas anders. Hier wird noch ein Aufgebot öffentlich ausgehangen oder im Gottesdienst verkündet. Der Sinn liegt darin, mögliche Hindernisse für die Ehe frühzeitig aufzudecken.

Braucht man für eine kirchliche Trauung einen Trauspruch?
Nein. Doch es ist eine schöne und altbewährte Sitte, die dem Wohl der Ehe dient und als Leitspruch für das zukünftige gemeinsame Leben gilt.

Wann melde ich die kirchliche Trauung bei meiner Kirchengemeinde an?

Melden Sie eine kirchliche Trauung so früh wie möglich an. Denn besondere Termine sind begehrt, vor allem an Wochenenden. Es ist sicherlich nötig, ein intensives Gespräch mit dem Geistlichen im Voraus zu führen. Dabei werden alle wichtigen Themen zur Hochzeit erläutert. Der Ablauf, eventuelle Musikwünsche oder die Einbindung eines Gastpfarrers.

Was geschieht, wenn einer oder beide Partner bereits geschieden sind?

Der Bund der Ehe ist aus kirchlicher Sicht für das ganze Leben und unzertrennlich auf Lebenszeit. Nun zeigt die Erfahrung, dass nicht immer alles nach Plan geht. Möchten sich geschiedene Partner kirchlich trauen lassen, wird das schwierig. In der Katholischen Kirche ist dann eine Trauung nicht mehr möglich. Eine Ausnahme von der Regel besagt jedoch, dass bei einer vorherigen Hochzeit im Standesamt oder vor einem evangelischen Pfarrer eine Trauung in der katholischen Kirche unter Umständen machbar ist.
Text: C. D. / Stand: 14.05.2022

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