Wohnungsübergabe bei Auszug / Einzug

Text: K. L. (Mutter und Hausfrau) / Letzte Aktualisierung: 19.07.2023

Ein Wohnungsübergabe-Protokoll
Bei der Wohnungsübergabe sollte alles in einem Protokoll
festgehalten werden - Foto: © csombra

Das sollten Sie bei der Wohnungsübergabe beachten

Endlich ist es soweit! Sie haben sich erfolgreich um eine neue Wohnung beworben, der Besichtigungstermin liegt hinter Ihnen und Sie möchten jetzt so schnell wie möglich umziehen. Doch bevor es soweit ist, müssen Sie noch Ihre alte Wohnung an den bisherigen Vermieter übergeben. Mit den Gedanken schon halb beim Umzug fällt es vielen nicht leicht, diesen oft als lästig empfundenen Termin einzuplanen und wahrzunehmen.

Der richtige Zeitpunkt

Vereinbaren Sie am besten mit Ihrem alten Vermieter den Zeitpunkt für die Wohnungsübergabe zum Auszug spätestens eine Woche vor Beendigung des Mietverhältnisses. Sollte der Vermieter am Zustand der Wohnung etwas auszusetzen haben, so bleibt Ihnen noch ausreichend Zeit für eventuell notwendige Nachbesserungsarbeiten. Idealerweise findet der Termin für die Wohnungsübergabe bei Tageslicht statt. Manche Vermieter schauen auch gerne vorher schon mal in die Wohnung, damit Sie gemeinsam besprechen können was noch zu tun ist.

Das Wohnungsübergabeprotokoll

Es ist üblich, sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll zu führen. Die meisten Vermieter bestehen von sich aus darauf; wenn nicht, so kann das Protokoll auch zusammen mit dem alten Mieter und einer neutralen Person als Zeugen ausgefüllt werden. Im Wohnungsübergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung schriftlich festgehalten und alle eventuellen Mängel und Beschädigungen aufgeführt. Am Ende der Wohnungsübergabe unterschreiben beide Parteien dieses Protokoll und sind somit abgesichert.

Wohnungsübergabe bei Auszug mit komplett geräumter und besenreiner Wohnung

Wenn sich Vermieter und Mieter zur Übergabe treffen, so muss die Wohnung in jedem Fall komplett geräumt sein. Dies bezieht sich nicht nur auf die Wohnung selbst, sondern auch auf Nebenräume, wie beispielsweise Keller, Dachboden, Abstellkammer etc. Vergessen Sie auch nicht Ihre persönlichen Dinge aus dem Waschmaschinenraum oder aus einem eventuell mit genutzten Garten zu beräumen. Im Regelfall muss die alte Wohnung besenrein übergeben werden; das heißt, dass Sie vor dem Auszug alle Räume fegen, den Teppichboden saugen sowie grobe Verschmutzungen (wie zum Beispiel Spinnweben, Klebereste an den Fenstern oder Türen) entfernen müssen. Die Fenster selbst müssen Sie allerdings nicht putzen - es macht aber keinen guten Eindruck, wenn man durch das Glas vor lauter Dreck nicht mehr hindurchschauen kann. Dann sollten Sie doch lieber ein letztes Mal die Fenster putzen - zumindest die schmutzigen.

Bauliche Veränderungen / Raumeinbauten

Vielleicht haben Sie eine Gipskartonwand eingezogen, um ein zusätzliches Zimmer zu erhalten oder mit Hilfe von Holzbalken einen Raumteiler erstellt. Nicht selten werden in der Wohnung auch Holzverkleidungen angebracht oder Einbaumöbel integriert. All diese baulichen Veränderungen und Raumeinbauten müssen generell beim Auszug wieder aus- beziehungsweise abgebaut werden. Es kann jedoch sinnvoll sein, in diesen Fällen mit dem Vermieter ins Gespräch zu kommen. Sind die neuen Mieter bekannt und sehen diese die Einbauten und/oder baulichen Veränderungen als Zugewinn, so kann eventuell auf einen Rückbau verzichtet werden.

Renovierungsarbeiten

Ein Blick in den Mietvertrag verrät Ihre Pflichten und gibt genau darüber Auskunft, welche Renovierungsarbeiten Sie vor dem Auszug zu erledigen haben. Oftmals sind dabei bestimmte Klauseln nicht zulässig und gerade in den letzten Jahren landeten diesbezüglich viele Mietstreitigkeiten vor Gericht. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Mieterschutzbund beziehungsweise an eine Verbraucherzentrale.

Schäden in der Wohnung / normale Abnutzung

Auch wenn man noch so vorsichtig ist: manchmal lassen sich kleine oder auch größere Beschädigungen an der Wohnung nicht vermeiden. Vielleicht hat der vierbeinige Stubentiger die Türen zerkratzt, das Waschbecken im Badezimmer hat einen Sprung bekommen und bei dem Versuch, das Window-Color-Bild vom Fenster zu entfernen sind hässliche Kratzer auf der Glasscheibe zurückgeblieben. Generell wird unterschieden zwischen wirklichen Schäden, welche der Mieter verursacht hat und Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Zeit einfach auftreten. Normale Trittspuren auf der Auslegeware und nicht mehr top glänzende Sanitärkeramik sind beispielsweise keine Schäden, für die der Mieter zu zahlen hat. Das Brandloch im Teppich allerdings zählt nicht dazu - hier kann der Vermieter eine Schadensersatzzahlung verlangen.

Schlüssel

Halten Sie bei der Wohnungsübergabe zum Auszug unbedingt alle Schlüssel bereit - und zwar nicht nur die von der Haustür und der Wohnungseingangstür, sondern auch sämtliche Exemplare von Zimmertüren und Türen im Keller, auf dem Dachboden oder in Nebengebäuden und natürlich den Briefkastenschlüssel. Im Wohnungsübernahmeprotokoll, welches Sie damals bei Ihrem Einzug erhielten, sind genaue Angaben darüber gemacht, welche Schlüssel Ihnen in welcher Anzahl ausgehändigt wurden.

Zählerstände notieren Wohnungsübergabe bei Einzug und Auszug

Gemeinsam mit dem Vermieter werden die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser erfasst und in das Wohnungsübergabeprotokoll übertragen. Prüfen Sie diese Angaben genau nach, denn die Zählerstände sind wichtig für die Schlussabrechnung der Nebenkosten.

Kaution

Im Regelfall haben Sie bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution hinterlegen müssen. Diese erhalten Sie nun vollständig - und mit Zinsen! - zurück, wenn der Vermieter keine groben Beschädigungen an der Wohnung feststellt, welche er Ihnen zu Lasten legt. Für die Rückzahlung kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen.

Damit die Wohnungsübergabe möglichst reibungslos verläuft, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über Ihre Recht und Pflichten genau informieren. Halten Sie Augen und Ohren offen und wehren Sie unangemessene Forderungen seitens des Vermieters selbstbewusst ab. Gestehen Sie aber auch Beschädigungen, welche Sie selbst verursacht haben, ohne Wenn und Aber ein. Haben Sie diesen Termin hinter sich gebracht und alle Schlüssel abgegeben, dann können Sie sich unbeschwert auf Ihre neuen vier Wände freuen!

Tipp:
Bewahren Sie das Wohnungsübergabeprotokoll so lange auf bis alles was diese Wohnung betrifft abgeschlossen ist. Also bis Sie die Kaution zurückerhalten haben und bis Sie die letzte Nebenkostenabrechnung erhalten und beglichen haben.

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