Partylärm vom Nachbarn

Text: C. D. / Letzte Aktualisierung: 09.05.2023

Party in der Wohnung nebenan
Wieviel Partylärm muss man dulden? Wie verhalten? Wann zum Rechtsanwalt? (Foto: © Andrey Popov - stock.adobe. com)

Partylärm - Was muss man dulden?

Ein guter Grund um zu feiern, findet sich sicher immer. Während die Party für manch einen feuchtfröhlich steigt, die Musik laut den Takt angibt und schallendes Gelächter im Innenhof hallt, wälzt sich der Nachbar womöglich unruhig im Bett und findet keinen Schlaf. Was tun, wenn die Feier beim Nachbarn den üblichen Rahmen übersteigt und in der eigenen Wohnung keine Ruhe mehr zu finden ist?
Prinzipiell steht es jedem frei, in seiner Wohnung gelegentlich Feierlichkeiten abzuhalten, sofern diese den Nachbarn nicht stören. Insbesondere gilt dies in den gesetzlich geregelten Ruhezeiten, also nachts.

Wieviel Partylärm muss man dulden?

Wahrscheinlich hat jeder schon mal ein wichtiges Ereignis gebührend gefeiert, zum Beispiel einen runden Geburtstag, eine Hochzeit oder die Jugendweihe des Kindes. Viele Mieter sehen daher von einer Beschwerde ab, wenn bei den Nachbarn nur gelegentlich gefeiert wird und die Feierlichkeit durch einen Aushang im Haus angekündigt wurde. Oft werden sogar in solchen Fällen die Nachbarn zur Feier eingeladen.

Ein wenig Toleranz hält die gute Nachbarschaft am Laufen und bringt für einen selbst eventuell die Nachsicht des Nebenwohners, wenn später in den eigenen vier Wänden eine Party steigen sollte. Schwierig wird es jedoch, sollte die Lärmbelästigung häufig vorkommen und die Erholung in der eigenen Wohnung beeinträchtigt werden.

Den Nachbarn freundlich ansprechen und Nachbarschaftsstreit vermeiden

Statt mit der Tür sprichwörtlich ins Haus zu fallen, reicht es oft bereits aus, den lauten Nachbarn ruhig anzusprechen und ihn zu bitten, die Geräuschkulisse zu minimieren. Erklären Sie, dass Sie kein Spielverderber sein möchten, die Musik oder anderer Partylärm jedoch ihren Schlaf oder den der Kinder stört. Sollte häufig Partylärm vom Nachbarn durch das Haus dröhnen, hilft ein klärendes Gespräch mit dem Lärmverursacher, welches möglichst nicht während der Party, sondern in einem ruhigen Moment am nächsten Tag stattfinden sollte. Bitten Sie den Nachbarn in Ihre Wohnung während die Musik bei ihm laut aufgedreht ist, damit er sich persönlich ein Bild von der Situation machen kann. Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, wie stark durch Körperschall über Wände und Fußböden Geräusche übertragen werden können. Durch ein Gespräch lässt sich oft ein Nachbarschaftsstreit vermeiden!

Ebenso hilfreich kann es sein, einen Kompromiss anzubieten. Erklären Sie, dass Sie gern noch eine Stunde bereit sind, die Geräuschkulisse zu ertragen, dann aber Ruhe wünschen. Findet die Party draußen statt, kann man den Nachbarn bitten diese nach drinnen zu verlegen, die Fenster und die Balkontür zu schließen und Raucher auf dem Balkon auf die Ruhezeiten der Nachbarn hinzuweisen.

Unsoziales Nachbarschaftsverhalten

Leider zeigt sich immer wieder, dass nicht jeder den Bitten der Nachbarn nachkommt und Rücksicht nimmt. In solchen Fällen kann der Schritt, die Lärmbelästigung beim Ordnungsamt bzw. der Polizei zu melden, durchaus Wirkung zeigen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, denn als Nachbarn laufen Sie sich sicherlich öfter über den Weg und das Verhältnis untereinander wird danach selbstredend gestört sein. Die Polizei oder das Ordnungsamt werden nur kurz für Abhilfe sorgen. Am nächsten Tag oder in der kommenden Woche sehen Sie sich gegebenenfalls der gleichen Herausforderung gegenübergestellt. In diesem Fall ist es hilfreich, auch Ihren Vermieter mit ins Boot zu holen. Er hat ein eigenes begründetes Interesse, dass die Hausordnung eingehalten wird, schließlich möchte er eine eventuelle Minderung der Miete wegen Lärm vermeiden. Unter Umständen wird er Sie auffordern, ein Lärmprotokoll zu erstellen, um später Gespräche mit dem Verursacher des Partylärms zu führen bzw. weitere rechtliche Schritte einleiten zu können.

Ruhestörung durch den Nachbarn - Eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Mietrecht kann helfen

Partylärm durch die Nachbarn ist sicherlich nervenaufreibend. Schnellschüsse oder ein Überreagieren sind jedoch fehl am Platz, auch wenn die Wut in einem hochkocht. Denn oft wohnen Verursacher und Geschädigte unter einem Dach und haben ein beiderseitiges Interesse, gut miteinander auszukommen. Helfen jedoch alle gut gemeinten Gespräche nicht, so ergibt sich mitunter zwangsläufig, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden oder schlimmstenfalls der Auszug aus den eigenen vier Wänden folgt.
[Bei Fragen zum Thema Nachbarschaftsstreit wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir geben hier nur allgemeine Hinweise!]

Lärmbelästigung durch Nachbarn: