Kinderlärm - Nachbarn beschweren sich

Text: K. L. (Mehrfache Mutter) / Letzte Aktualisierung: 09.05.2023

Kinderlärm Nachbarn beschweren sich
Die Nachbarn beschweren sich über Kinderlärm - Wie soll ich reagieren? - Symbolbild: © Konstantin Yuganov - stock.adobe. com

Eine mehrfache Mutter gibt aus eigener Erfahrung Tipps wie man reagieren kann, wenn die Nachbarn sich über Kinderlärm beschweren.

Inhaltsverzeichnis für diesen Artikel:

Sind meine Kinder zu laut? - Nachbarn beschweren sich über Kinderlärm

Früh um 9 Uhr in einem Mehrfamilienhaus mitten in Berlin. Der 4-jährige Tom und sein großer Bruder Jonas (6 Jahre) spielen ausgelassen Fangen in der Wohnung. Sie trampeln die Treppe ins Obergeschoss der Maisonette-Wohnung hoch und runter, rennen vom Bad in die Küche und wieder zurück und das alles wird von wildem Geschrei und Gejaule begleitet. Der Untermieter ist am Morgen aus der Nachtschicht gekommen und versucht verzweifelt Schlaf zu finden. Keine Chance - der Kinderlärm der Nachbarn treibt ihn noch in den Wahnsinn. Wie schon so oft klopft er verärgert an die Wand und die 2-fache Mutter weiß genau, dass ihr Nachwuchs der Auslöser für diese Aktion ist. Solche oder ähnliche Szenen spielen sich tagtäglich überall dort ab, wo Familien mit anderen Mietern nebeneinander wohnen.

Kinderlärm gehört zu den normalen Wohngeräuschen

Rein rechtlich gesehen ist Kinderlärm in einer Mietwohnung grundsätzlich gesehen hinzunehmen. Kinder haben einen sehr starken Drang nach Bewegung und wenn sie spielen, so geht dies meist mit einer deutlichen Geräuschkulisse von statten. Doch nicht nur die Lautäußerungen der Kids beim Spiel sind zu tolerieren, sondern auch das Weinen und Schreien sowie laute Ermahnungen seitens der Erziehungsberechtigten. In der Ruhezeit zwischen 22 Uhr Abends und 7 Uhr in der Früh hat der Mieter dafür zur sorgen, dass Getrampel sowie störender Lärm, welcher über Zimmerlautstärke hinausgeht, vermieden wird. Er sollte also seine Kinder dazu anhalten, sich in diesen Zeiten leise zu verhalten. Soweit das Gesetz. Doch ein kleines Baby oder ein Kind im Trotzalter richtet sich nicht nach Ruhezeiten. Genauso wenig wie ein Hund weiß, dass er in der Mittagspause nicht bellen darf. Obwohl Kinderlärm grundsätzlich zu tolerieren ist, sollte dies kein Freibrief für die Eltern sein. Nur wenn alle Mieter Rücksicht aufeinander nehmen, so ist ein friedliches und harmonisches Miteinander möglich.

Nachbarn beschweren sich über Kinderlärm aber Kinder sind manchmal nur schwer zu bändigen

Eltern haben es nicht immer leicht. Da rastet das Kleinkind aus, weil es mitten im Trotzalter ist. Der pubertierende Teenager versucht lautstark seine Meinung durchzusetzen und bei Geschwisterstreitigkeiten kann es höllisch laut zugehen. Ganz zu schweigen von dem Dilemma, in dem Eltern stecken, wenn ihr Baby in der Nacht Schreiattacken bekommt und weder durch stillen oder tragen zu beruhigen ist. Steht dann noch die entrüstete Nachbarin vor der Tür oder klopft mit dem Besenstiel von unten gegen die Decke, so macht das die Situation nur noch schlimmer.

Den meisten Eltern ist wohl bewusst, dass ihr Nachwuchs, wenn er sich sehr laut verhält, die anderen Mieter stört. Doch jeder der Kinder hat weiß auch, wie schwer es ist, den normalen Spiellärm sowie das Weinen und Schreien zu unterdrücken. Ermahnungen nützen selten etwas und bis zu einem gewissen Alter fehlt dem Nachwuchs auch einfach das Verständnis. Die Kids wissen nicht, dass ihre Lautäußerungen und ihr Getrampel andere Menschen stören. Sie sind ganz in ihr Spiel vertieft und vergessen dabei ihre Umgebung völlig. Kommt es immer wieder zu Konflikten mit anderen Mietern, so kann es sein, dass die Eltern regelrecht Angst davor bekommen, wenn ihre Kinder ausgelassen spielen. Sie rennen ihnen mit einem ständigen "Pst! Macht doch mal leise" - auf den Lippen hinterher und haben ständig Panik vor weiteren Auseinandersetzungen mit den Nachbarn.

Eltern können in gewissem Maße Einfluss nehmen

Manche Lärm-Situation lässt sich vermeiden und manche leider nicht. Eltern können ihrem Nachwuchs beispielsweise in der Mittagspause ein Buch vorlesen oder mit ihm gemeinsam ein Gesellschaftsspiel spielen. Es muss nicht sein, dass sich zwischen 13 und 15 Uhr die Wohnung in eine Rennstrecke verwandelt oder der Nachwuchs auf den Küchentöpfen das Trommeln übt. Auch lautstarke Rockmusik aus dem Zimmer des Teenagers sowie E-Gitarren-Klänge in der Ruhezeit können seitens der Eltern unterbunden werden. Ein weinendes Baby jedoch kann auch die rücksichtsvollste Mutter nicht einfach abstellen. Besondere Probleme zwischen den Mietparteinen treten meist dann auf, wenn Nachbarn im Schichtdienst arbeiten und am Vormittag schlafen möchten. Hier kann ein offenes Gespräch manchmal wahre Wunder wirken und das Verständnis auf beiden Seiten fördern.

Wenn Nachbarn sich über Kinderlärm beschweren - Reden Sie drüber!

Wenn Konflikte unterschwellig brodeln, so ist früher oder später eine Eskalation unvermeidbar. Merken Sie, dass sich ein Nachbar durch Ihre Kinder gestört fühlt, so sprechen sie ihn offen darauf an. Laden Sie diese Person zu sich in die Wohnung auf einen Kaffee ein und sprechen Sie über das aktuelle Problem. Gerade kinderlose Mitmenschen verstehen oft nicht, dass der Nachwuchs eben einen gewissen Geräuschpegel mit sich bringt. Und Ihnen ist vielleicht gar nicht bewusst, dass der ältere Mieter von nebenan gern am Mittag ein Schläfchen macht. Suchen Sie gemeinsam nach Alternativen, um den Kinderlärm für den Nachbarn erträglicher zu machen. Und wenn das eigene Kind mal wieder mitten in der Nacht seine Schreiattacken bekommt und die Nerven der Mieter dadurch besonders strapaziert wurden, so kann eine Flasche Wein oder ein Blumenstrauß als Entschädigung für die schlaflose Nacht die ganze Situation entschärfen. Ihr Entgegenkommen zeigt, dass Sie sich auch Gedanken über die Ruhestörung machen und es Ihnen nicht egal ist, dass Ihr Kind durch seinen Lärm andere Menschen in ihrem Ruhebedürfnis stört.

Typischer Kinderlärm über den sich die Nachbarn beschweren:

  • Rutscheauto in der Wohnung
  • Laute Musik, Geschrei
  • Trampeln
  • Mit Holzbausteinen auf den Fußboden klopfen
  • Durch die Wohnung rennen und springen
  • Springseil springen
  • Vom Bett, Tisch oder Schrank springen

Mit gegenseitiger Rücksicht und Toleranz ist es in den meisten Fällen möglich, dass Familien mit Kindern zusammen mit anderen Mietparteien friedlich unter einem Dach leben.
Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Hinweise sind. Eine Rechtsberatung zu diesem Thema kann nur ein Anwalt durchführen!

Kinderlärm

Lärmbelästigung durch Nachbarn