Besuchsregelung nach der Trennung

Eltern streiten über die Besuchsregelung
Gemeinsam über die Besuchsregelung entscheiden - Foto: © goodluz

Wissenswertes über das Besuchsrecht

Trennen sich die Eltern, beginnt auch für deren Kinder ein vollkommen neues Leben. Schließlich ist es zumeist so, dass ein Elternteil nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und nicht mehr dauerhaft anwesend sein wird. Damit die ohnehin traumatische Erfahrung der Trennung sich nicht negativ auf die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern auswirkt, gibt es das sogenannte Umgangsrecht. Dieses ist verankert im Paragraph 1684 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches und berechtigt beide Elternteile dazu, Umgang mit ihren Kindern zu pflegen. Das grundsätzliche Recht bleibt bis zur Volljährigkeit des Kindes bestehen. Welche Folgen hat eine Scheidung für das Kind?

Was das Umgangsrecht umfasst

Zum Umgangsrecht, oft auch als Besuchsregelung bezeichnet, gehört mehr als nur persönliche Treffen. Auch gemeinsame Urlaube, Telefonate und schriftliche Kommunikation sind im Rahmen des Umgangs möglich. Der Elternteil, bei dem das Kind dauerhaft wohnen wird, muss diese Kommunikationswege ermöglichen und darf sie nur in extremen Ausnahmefällen verhindern. Einschränkungen im Umgangsrecht sind möglich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat. Doch auch dann ist ein vollständiges Unterbinden des Kontaktes nur möglich, wenn berechtigte Sorge um das Kindeswohl besteht. Mehr über das Alleinige Sorgerecht

Das Kind im Fokus

Es gibt keine gesetzlichen Maßstäbe oder Vorgaben rund um die Besuchsregelung nach einer Trennung. Der Gesetzgeber überlässt die Gestaltung des Umgangs daher den Eltern und Kindern, die nach Möglichkeit eine sinnvolle Lösung finden müssen. Im Zentrum aller Bemühungen sollte hier stets das Wohl des Kindes stehen. Es darf weder durch den Kontakt geschädigt, noch durch ein unbegründetes Kontaktverbot an seinem Umgangsrecht gehindert werden.

Grundsätzlich also ist jedes Kind dazu berechtigt, nach der Trennung Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen, wenn keinerlei Gefährdung besteht. Eltern sollten sich um eine verlässliche Regelung bemühen, auf die das Kind dauerhaft bauen kann. Dies ist wohl der wichtigste Punkt, denn nur regelmäßige Besuche und Kontaktaufnahmen schenken dem Kind Vertrauen in die neue Situation. Es muss sich darauf verlassen können, den ausgezogenen Elternteil in einem kontinuierlichen Maß zu treffen. Können Eltern dies nicht gewährleisten, leidet das Kind unter Umständen an starken Verlustängsten und das Trauma der Trennung kann nur schwerlich überwunden werden.

Umgang darf kein Streitpunkt sein

Nicht selten kommt es vor, dass das Besuchsrecht nach einer Trennung als Waffe eingesetzt wird. Eltern, die nur widerstrebend miteinander kommunizieren können und einen starken Groll gegeneinander hegen, üben dann durch Kontaktverbote oder willkürliche Einschränkungen Druck aus. Hierzu sollte es jedoch in keinem Fall kommen.

Auch Familiengerichte und Experten sind der festen Überzeugung, dass ein regelmäßiger Umgang mit dem ausgezogenen Elternteil umso wichtiger ist, wenn das Verhältnis der Eltern von Streit und Missgunst geprägt wird. Dann nämlich ist es für das Kind wichtig, eine unbelastete Beziehung zu beiden Elternteilen aufzubauen, ganz ohne die Beeinflussung der Mutter oder des Vaters. Im Hinblick auf das Wohl des eigenen Kindes sollten Eltern daher das Besuchsrecht losgelöst von Beziehungskonflikten und Rachegedanken klären. Mehr zum Thema Trennung im Streit

Übliche Vorgehensweisen bei der Besuchsregelung

Es gibt zwei Modelle des Besuchsrechts, die in Deutschland häufig zu sehen sind. Das Residenzmodell, bei dem das Kind häufiger bei einem Elternteil lebt und den anderen Elternteil regelmäßig besucht und das Wechselmodell, bei dem sich die Eltern die gemeinsame Zeit mit dem Kind genau hälftig teilen.

Das Residenzmodell wird zumeist so gestaltet, dass das Kind alle zwei Wochen über das Wochenende beim ausgezogenen Elternteil wohnt und gegebenenfalls einen zusätzlichen Umgangstag erhält. Das Wechselmodell kann so aussehen, dass das Kind alle zwei Wochen den Wohnort wechselt. Es eignet sich daher nur dann, wenn beide Elternteile dicht beieinander wohnen. Die genaue Dauer des Aufenthaltes beim ausgezogenen Elternteil sollte sich auch nach dem Alter des Kindes richten. Ist das Kind noch sehr klein, so genügt ein Nachmittag pro Woche. Die Besuchsregelung kann dann mit steigendem Alter ausgedehnt werden und gegebenenfalls in das Wechselmodell übergehen. Dann sollten Eltern nicht vergessen, dass sich die Einführung des Wechselmodells auf die Unterhaltszahlungen auswirken kann.
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Text: A. W. / Stand: 14.05.2022

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