Kind krank in den Kindergarten

Dürfen kranke Kinder in den Kindergarten?

Ein Schreckmoment, den berufstätige Eltern nur zu gut kennen: Morgens nach dem Aufstehen klagt das Kind über Kopfschmerzen und es hat Temperatur. Das kann die Mutter oder den Vater schnell in Gewissenskonflikte bringen. Darf ich das Kind trotzdem in die Kita bringen oder sollte ich den Ärger mit dem Chef lieber auf mich nehmen und einen Kinderkrankenschein besorgen?
Berufstätig und krankes Kind

Mit Schnupfennase kein Problem

Vorschulkinder besitzen noch kein ausgereiftes Immunsystem. Dementsprechend haben sie pro Jahr durchschnittlich zehn Infekte. Je älter das Kind wird, desto stärker wird dessen Immunabwehr. Nach und nach bringt der Nachwuchs nicht mehr jeden Infekt aus der Kita mit nach Hause. Aus diesem Grunde läuft kleineren Kindern irgendwie immer die Nase, sie husten oder schniefen in der kalten Jahreszeit.

Kindertagesstätten sehen darin kein Problem, solange sich das Kind sonst wohl fühlt, fit ist und nicht fiebert. Steigt jedoch die Temperatur an und Kopfschmerzen kommen hinzu, bleibt das Kind im eigenen Interesse zur Genesung besser daheim. Nach dem Abklingen der Symptome und einem Tag Fieberfreiheit steht dem Kitabesuch nichts mehr im Wege. Handelt es sich also um normale grippale Infekte, besteht für Eltern und Kita ein breiter Ermessensspielraum. Erkältung bei Kindern

Hochansteckende Krankheiten unterliegen dem Infektionsschutzgesetz

Schwieriger gestaltet sich die Situation für Eltern, deren Kinder an einer ansteckenden Krankheit leiden. In jenen Fällen verlangt das Gesetz, dass das Kind die Tagesstätte nicht besuchen darf. Je nach Infektion existieren Zulassungsvorschriften, wie lange ein Kind der Kita fernbleiben muss. Hat beispielsweise Scharlach das Kleine heimgesucht, kann es bei Antibiotikagabe bereits nach 24 Stunden wieder gemeinsam mit seinen Freunden spielen. Ohne Behandlung mit Antibiotika gilt ein Verbot für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen von mindestens 3 Wochen oder länger. Gegebenenfalls darf die Krippe, der Kindergarten oder Hort ein ärztliches Attest verlangen, welches die Gesundung des Kindes bescheinigt.

Gesetzlich Versicherte dürfen einen Kinderkrankenschein nehmen

Besonders wenn sich keine Großeltern liebevoll um den kranken Nachwuchs kümmern können, müssen Eltern auf einen Kinderkrankenschein zurückgreifen. Der Sprössling darf so im Jahr zehn Tage zusammen mit Mutter oder Vater zu Hause bleiben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass niemand anderes die Betreuung übernehmen kann. Alleinerziehende dürfen sich sogar über 20 Tage Freistellung vom Job freuen. Kleiner Wermutstropfen: Eltern die keinen Anspruch auf tarifliche Lohnfortzahlung genießen, bekommen lediglich Krankengeld für diese Tage. Dies kann gerade für Alleinerziehende mit nur einem Einkommen zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.

Berufstätige Eltern müssen nach Gefühl entscheiden

Wirklich wohl fühlt sich wohl kein Elternteil, das sein Kind kränkelnd in die Kindertagesstätte gibt. Dennoch wären bei kleinen Infekten die Ausfallzeiten im Beruf gerade in der Vorschulzeit enorm. Nichts desto trotz gibt es Grenzen. Geben Eltern wissentlich den Sprössling mit einer ansteckenden Krankheit in die Gemeinschaftseinrichtung, müssen sie mit dem Unmut der anderen Mütter und Väter rechnen. Außerdem fühlen sich bei den aktuellen niedrigen Personalschlüsseln in deutschen Kitas die Erzieher außer Stande, kranke Kinder zu versorgen und sich in dem Maße um sie zu kümmern, wie sie es verdienen. Statt auf Arbeit zu sitzen und in Gedanken doch beim kranken Kind zu sein, lohnt es sich wirklich darüber nachzudenken, ob das Kind nicht besser und vor allem schneller zu Hause genesen kann. Krankes Kind zu Hause - Und nun?

Fazit: Für berufstätige Eltern sind kranke Kinder immer ein Balanceakt. Während sie mit einer Rotznase durchaus in die Kita dürfen, sind Infekte mit Fieber oder hoher Ansteckungsgefahr immer ein Grund für die häusliche Betreuung.
Text: C. D. / Stand: 14.05.2022

[Bitte beachten Sie: Unsere Artikel können den Rat eines Arztes nicht ersetzen. Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich bitte immer an einen Arzt Ihres Vertrauens!]

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