Die U-Untersuchungen - wichtige Vorsorgetermine für Ihr Kind

Was ist eine U Untersuchung?
Foto: © Udo Kroener
Die Gesundheit und das Wohlergehen des Kindes sollten allen Eltern am Herzen liegen. Fast alle Mütter und Väter achten im Alltag auf Ihren Nachwuchs und beobachten genau, ob sich ihr Kind normal entwickelt. Doch wir Eltern sind nun mal in medizinischen Dingen nur Laien und daher oft nicht in der Lage, eventuelle Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig zu erkennen. Aus diesem Grund gibt es die so genannten U Untersuchungen. Die U Untersuchungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt worden und zählen zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse - das heißt, dass jedes Kind auf diese Untersuchungen einen Anspruch hat und die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen werden.

Insgesamt werden 11 U Untersuchungen für Kinder angeboten. Die erste dieser U's - die Neugeborenen-Erstuntersuchung - erfolgt etwa 2 - 4 Stunden nach der Geburt. Zu diesem Zeitpunkt bekommen Sie für Ihr Baby ein gelbes Vorsorgeheft, auch U Heft genannt. Darin werden von nun an alle Untersuchungsergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen festgehalten. In vorgegebenen Abständen sind die Eltern aufgerufen, ihr Kind bei dem behandelnden Kinderarzt vorzustellen. Je jünger ein Kind ist, desto häufiger sind die U Untersuchungen vorgesehen. Die letzte ist die U 11 - diese wird zwischen dem 10. und 11. Lebensjahr durchgeführt.

Wie läuft aber nun solch eine U Untersuchung ab?
Zuerst einmal: vereinbaren Sie bitte mit der Sprechstundenhilfe des Kinderarztes einen Termin. Der Arzt nimmt sich für Sie und Ihr Kind sehr viel Zeit und diese Zeit muss eingeplant werden. OK, nun ist es soweit und Sie betreten mit Ihrem Kind die Praxis. Hoffentlich haben Sie an das gelbe Vorsorgeheft und an den Impfausweis gedacht. Eventuelle Fragen ihrerseits oder Auffälligkeiten des Kindes haben Sie sich im Idealfall auf einen Zettel notiert. So sind Sie bestens für diesen Termin gewappnet und auch etwas Aufregung kann Sie nicht aus dem Konzept bringen. Zuerst wird die Schwester Ihren Nachwuchs wiegen und die Größe sowie den Kopfumfang feststellen. Danach werden Sie in das Sprechzimmer gerufen. Der Kinderarzt
wird Sie nun zu Ihrem Kind befragen. Ihn interessiert, wie sein Verhalten ist, ob es Probleme mit der Nahrungsaufnahme gibt, ob in der Zeit zwischen der letzten Vorsorgeuntersuchung und dem heutigen Tag irgendwelche Krankheiten aufgetreten sind und wie Sie generell die Entwicklung Ihres Kindes beurteilen. Machen Sie sich Sorgen um Ihren Nachwuchs oder finden Sie seine Entwicklung nicht altersgemäß - jetzt ist der richtige Zeitpunkt um den Arzt von Ihren Bedenken zu erzählen. Es folgt eine gründliche körperliche Untersuchung um eventuelle Erkrankungen, Entwicklungsverzögerungen oder andere Auffälligkeiten festzustellen. Größere Kinder müssen bei der U-Untersuchung auch kleinere Test durchführen - so kann der Arzt die Motorik, das Seh- und Hörvermögen sowie die soziale Entwicklung beurteilen. Keine Sorge - bei den U Untersuchungen geht es nicht darum "perfekt" zu sein und eine ganz bestimmte "Norm" zu erreichen. Natürlich gibt es Entwicklungskurven und allgemeine Vorgaben, zu welcher Zeit ein Kind in einem bestimmten Alter gewisse Fähigkeiten besitzen sollte. Aber Kinder entwickeln sich sehr unterschiedlich, so das sich hier ein großer Spielraum ergibt. Der Kinderarzt wird Ihr Kind auch immer im Ganzen sehen - also kein Problem, wenn Ihr Kleines zum Untersuchungstermin keine Lust dazu hat auf einen Bein zu springen oder einen Kreis zu malen. Am Ende der Untersuchung berät Sie der Kinderarzt noch zu anstehenden Impfungen und zu eventuell notwendigen Therapien.

Die U Untersuchungen sind keine Pflicht-Untersuchungen, das heißt, die Eltern können frei entscheiden, ob sie die angebotenen Termine zur Früherkennung von Krankheiten nutzen möchten. Dennoch gibt es regional große Unterschiede. So zahlen manche Städte und Gemeinden für jedes Neugeborene ein Begrüßungsgeld - allerdings nur dann, wenn die Vorsorgeuntersuchungen alle wahrgenommen wurden. Und in manchen Bundesländern ist für den Erhalt des Erziehungsgeldes im 3. Lebensjahr des Kindes der Nachweis über die durchgeführten U Untersuchungen notwendig.

[Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Arzt Ihres Vertrauens! Wir geben hier nur allgemeine Hinweise!]

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