Die Adoption

Adoption
Endlich ist die Adoption geschafft!
Foto: © Scott Milless


Inhaltsverzeichnis für diesen Artikel:

Kinder brauchen ein liebevolles und geborgenes Zuhause, um sich frei entfalten zu können und zu verantwortungsvollen Erwachsenen heranzuwachsen. Doch was passiert, wenn man seinem Kind dieses Glück nicht bieten kann, oder aber wenn man dies einem Kind gern geben möchte, aber der Wunsch nach eigenen Kindern nicht erfüllbar ist? Eine Adoption ist für betroffene Eltern oder auch Adoptionseltern eine schlüssige Lösung.

Nicht nur für Paare, deren Kinderwunsch unerfüllt bleibt, und bei denen eine In - Vitro - Fertilisation nicht in Frage kommt oder nicht erfolgreich war, wählen diese Möglichkeit, um ihre Familie als vollständig anzusehen. Viel häufiger noch möchten die Lebenspartner die Kinder ihrer Lebensgefährten aus früheren Beziehungen gern annehmen und die volle Verantwortung für sie übernehmen. Mit einer Adoption verbindet man in erster Linie, dass ein Baby in eine neue Familie kommt. Dennoch werden auch Erwachsene Menschen adoptiert.
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Voraussetzungen für eine Adoption

Um den Wunsch einer Adoption in die Realität umzusetzen, haben die neuen Eltern einen langen Weg vor sich. Er erfordert viel Ausdauer, Geduld und eine gehörige Portion Nervenbelastbarkeit. Letztendlich wird dies aber belohnt. Um als Adoptiveltern in Betracht gezogen zu werden, müssen die Adoptiveltern einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Denn dieses ist per Gesetz mit der Vermittlung der Kinder betraut worden. Es folgt eine langwierige Eignungsprüfung durch die Sozialarbeiter des Jugendamtes. Sie stellen fest, ob die Voraussetzungen für eine Adoption überhaupt gegeben sind. Nur Personen im Alter zwischen 25 und 40 können ein Kind adoptieren, der Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Eine Ehe der beiden Adoptiveltern wird vom Jugendamt vorausgesetzt. Ist man nicht verheiratet, kann nur einer, der in der Lebensgemeinschaft lebenden, das Kind adoptieren. Dies ist jedoch besonders schwierig, denn die Absicherung des Kindes, sowohl rechtlich als auch finanziell, ist in einer Ehe eher gegeben. Ist das zu adoptierende Kind jünger als 10 Jahre, sieht es das Jugendamt gern, wenn ein Elternteil nicht arbeitet und sich gänzlich um das Kind kümmert. In langen Gesprächen prüfen die Sozialarbeiter, ob man selbst die emotionale Stärke besitzt, ein fremdes Kind anzunehmen. Ist die Beziehung stabil? Wie lösen die Eltern Konfliktsituationen? Haben sie einen ähnlichen Erziehungsstil? Auch die Wohnsituation der Adoptiveltern wird geprüft. Neben einem polizeilichen Führungszeugnis, müssen die Eltern weiterhin ein Gesundheitszeugnis abgeben. Darin bestätigt ein Arzt, dass keine psychischen Vorerkrankungen vorliegen, die Eltern nicht suchtkrank sind oder es absehbar ist, dass eines der Elternteile ein verkürztes Leben haben wird. Das Eignungsprüfungsverfahren kann Wochen bis Monate dauern. Erst dann beginnt die eigentliche Wartezeit auf das Kind. Vielleicht dauert es nur ein bis zwei Jahre, vielleicht geht es auch schneller. Aber eine Wartezeit von sieben oder mehr Jahren kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Ist eine Auslandsadoption eine Alternative?

Um diesen Prozess zu verkürzen, wählen Adoptiveltern auch gern das Ausland, um ein Kind zu adoptieren. Die Eignungsprüfung müssen sie nichts desto trotz ablegen, aber die Zeit danach kann sich erheblich verkürzen. Um im Ausland zu adoptieren, wendet man sich am besten an eine Vermittlungsagentur. Sie hilft sowohl bei der Vermittlung als auch bei den bürokratischen Hürden im Ausland, womöglich auch in fremder Sprache. Nebeneffekt einer Auslandsadoption ist natürlich der Kostenfaktor. Flüge, Anwälte, die Vermittlungsagenturen, sowie der unbestimmte Aufenthalt vor Ort treiben die Kosten in die Höhe. In Deutschland hingegen sind nur die Gerichtskosten fällig.

Die Adoptionspflege

Ist der ersehnte Tag endlich da, beginnt das so genannte Jahr der Adoptionspflege. Es dient zur Eingewöhnung des Kindes in die Familie. Das Jugendamt hält in dieser Zeit intensiven Kontakt zur Adoptionsfamilie und beobachtet, ob die Familie sich emotional aufeinander einstimmt. Nimmt das Kind die Eltern an? Akzeptieren die Eltern das Kind wie ein eigenes? Insbesondere bei älteren und / oder vorbelasteten Kindern spielt dies eine große Rolle. Das Jugendamt gibt dann vor dem Vormundschaftsgericht eine Beurteilung ab. Erst danach wird das endgültige Sorgerecht erteilt.

Die Eltern, die sich entschieden haben, ihr Kind zur Adoption freizugeben, müssen sich wiederum im Klaren sein, dass diese Entscheidung endgültig ist. Daher sollten sich diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, unbedingt ausreichend Zeit nehmen und niemals unter Zeitdruck diese Entscheidung treffen. Selbst Minderjährige Eltern müssen einer Adoption zustimmen. Erst wenn alle Konsequenzen klar sind, sollten Eltern diesen Schritt gehen. Die Vermittlungsstellen des Jugendamtes beraten die leiblichen Eltern ausführlich und geben auch Informationen zu Alternativen, zum Beispiel das Kind vorerst bei Pflegeeltern aufwachsen zu lassen, um später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen. Frühestens acht Wochen nach der Geburt, kann ein Kind rein rechtlich zur Adoption freigegeben werden. Dies dient dem Schutz des Kindes und der leiblichen Eltern. Selbst wenn das Kind gleich nach der Geburt in die Obhut des Jugendamtes geht, können die leiblichen Eltern ihre Entscheidung revidieren.

Formen der Adoption

Verwandtenadoption:
Sie ist die häufigste aller Adoptionen. Paare die bereits seit langer Zeit zusammenleben und ein Kind mit in diese Beziehung gebracht haben, möchten gern beide das volle Sorgerecht für dieses Kind haben. Das setzt voraus, dass beide leibliche Elternteile dem zustimmen. Wobei die nicht in der Ehe lebende Person, seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind vollständig abtritt. Da dem viele Eltern nicht zustimmen, werden Kinder auch im Erwachsenenalter adoptiert. Dann handelt es sich um eine Erwachsenenadoption. Die volljährigen Kinder brauchen dann nicht mehr die Zustimmung ihrer leiblichen Eltern.

Erleichterte Verwandtenadoption:
Im Ernstfalle des Todes beider Sorgeberechtigter Eltern, können zum Wohle des Kindes Verwandte diese aufnehmen. Dies geschieht unter erleichterten Bedingungen, um dem Kind innerhalb der Familie ein Heim zu geben. Die Großeltern oder volljährige Geschwister werden Adoptiveltern.

Inkognitoadoption:
Diese Form dient dem Schutz des Kindes, aber auch dem der Adoptivfamilien. Die leiblichen Eltern haben keinerlei Einfluss auf die Erziehung des Kindes, sie können sich nicht einmischen.

Halboffene Adoption:
Hierbei wird zwischen den leiblichen und den Adoptiveltern über das Jugendamt oder die Vermittlungsstelle Kontakt zwischen den Familien gehalten.

Offene Adoption:
Alle Beteiligten halten untereinander Kontakt. Die leiblichen Eltern können sich davon überzeugen, dass es dem Kind gut geht und die Adoptiveltern können die Charaktereigenschaften der eigentlichen Eltern ihrer Kinder besser kennen lernen.

In erster Linie wird bei jeder Adoption dem Wohl des Kindes höchste Priorität eingeräumt. Babys sind nachvollziehbar einfacher zu vermitteln, doch auch ältere Kinder suchen ein liebevolles Zuhause. Dies sollten alle in ihre Entscheidung ein Kind zu adoptieren mit einbeziehen.
Text: C. D. / Stand: 25.03.2023

[Bitte beachten Sie: Unsere Artikel können nicht den Rat eines Anwalts ersetzen. Bei Fragen zur Adoption wenden Sie sich bitte immer an einen Anwalt Ihres Vertrauens oder das Jugendamt!]